SYNCWORK Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 26. April 2024, um 15:00 Uhr)

SYNCWORK Aktiengesellschaft

Dresden

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet am Freitag, den 26. April 2024, um 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Syncwork AG in der Lietzenburger Str. 69, 10719 Berlin, statt.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 mit Testat des Abschlussprüfers, dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss ist seit dem 20. März 2024 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Dresden und Berlin zur Einsichtnahme für die Aktionäre ausgelegt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro 403.784,55 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,00 für das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 je Aktie = Euro 305.500,00 und Einstellung von Euro 98.284,55 in die Gewinnrücklagen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

5.

Wahl des Abschlussprüfers

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heide & Noack PartGmbB in Dresden zu bestellen.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind oder bis 25. April 2024 der Gesellschaft gegenüber ihre Aktionärseigenschaft nachgewiesen haben.

Aktionäre können sich auch durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Ausübung des Stimmrechts kann nur bei Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht erfolgen. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Bilanz, das Testat der Abschlussprüferin, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates können während der Bürozeiten Montag bis Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prager Straße 3 in 01069 Dresden oder Lietzenburger Straße 69 in 10719 Berlin, eingesehen werden.

 

Dresden/​Berlin, im März 2024

Syncwork Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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