One Touch Football AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 16. Mai 2024 um 11.00 Uhr)

One Touch Football AG

München

ISIN: DE000A289V11

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 16. Mai 2024 um 11.00 Uhr in den Kanzleiräumen der Sozietät Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors Partnerschaftsgesellschaft mbB, Ottostr. 21, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Änderung der Vergütung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 betreffend die Zahlung einer festen Aufsichtsratsvergütung ab 1. Januar 2024 wird aufgehoben.

b)

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten vom 1. Januar 2024 bis zum 16. Mai 2024 folgende Vergütung: Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält eine variable Vergütung in Höhe von 0,1 % des eingeworbenen Kapitals aus einem Fundraising. Der stellv. Aufsichtsratsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende jeweils 0,35% des eingeworbenen Kapitals aus dem Fundraising. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer.

c)

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten ab 16. Mai 2024 eine feste jährliche Vergütung in Höhe von € 1.500,–, der Aufsichtsratsvorsitzende das Doppelte.

5.

Beschlussfassung über Wahlen des Aufsichtsrats

Die aktuellen Aufsichtsratsmitglieder haben mit Ausnahme von Herrn Michael Föcking mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung ihre Ämter niedergelegt. Es sind deswegen Neuwahlen erforderlich, um eine Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats zu erhalten.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Herr Dr. Markus Friedl, Rechtsanwalt und Partner bei Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors, wohnhaft in Frankfurt

Herr Markus Joachimsthaler, angestellter Rechtsanwalt bei Pinsent Masons Rechtsanwälte Steuerberater Solicitors, wohnhaft in Neuburg am Inn

werden mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Aufsichtsräten gewählt.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Marxer Salzmann Partnerschaft GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

Unterlagen

Die folgenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Barerstr. 7, 80333 München, sowie während der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft den Aktionären unverzüglich kostenfrei Abschriften der Unterlagen:

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 (Prüfungsbericht)

Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 10 Abs. 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) angemeldet haben. Die Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes müssen der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis zum 14. Mai 2024 zugehen.

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes eines zur Verwahrung von Wertpapieren zugelassenen Instituts erforderlich und ausreichend. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 25. April 2024 beziehen.

One Touch Football AG
Barer Str. 7
80333 München
Telefax.: +49 (89) 54 54 388 20
Mail: jan.lehmann@one-touch-football.com

Anträge (einschließlich Gegenanträge) bzw. Wahlvorschläge im Sinne der §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

One Touch Football AG
Barer Str. 7
80331 München
Telefax.: +49 (89) 54 54 388 20
Mail: jan.lehmann@one-touch-football.com

 

München im April 2024

 

Der Vorstand

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