Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 21. Mai 2024, um 14:00 Uhr)

Weissmainkraftwerk Röhrenhof Aktiengesellschaft

Berneck

ISIN DE000A3H2218
WKN 776 530

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Dienstag, dem 21. Mai 2024, um 14:00 Uhr (MESZ)

in der Regionalleitung der Bayernwerk AG, 95444 Bayreuth, Luitpoldplatz 5,

als Präsenzveranstaltung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2022/​2023 in Höhe von 215.828 € einen Betrag von 125.000,00 € auszuschütten, 90.000,00 € in die Rücklagen einzustellen und den Restbetrag von 828 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022/​2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023/​2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023/​2024 zu bestellen.

II. Weitere Angaben und Hinweise

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts – Anmeldung zur Hauptversammlung

Zur stimmberechtigten Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) mit dem von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Anmelde- und Stimmrechtsbogen rechtzeitig angemeldet haben und für die die angemeldeten Aktien zum Ende des 16. Mai 2024 im Aktienregister eingetragen sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens am 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Adresse zugehen:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
oder per E-Mail an:
weissmainkraftwerk@t-online.de

Wir bitten die Aktionäre, unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre erhalten auf elektronischem Weg eine Anmeldebestätigung an die registrierte E-Mail-Adresse des Aktionärs.

Verfügungen über Aktien und Umschreibungen im Aktienregister

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

Für die Ausübung des Stimmrechts ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Aus abwicklungstechnischen Gründen gilt für Umschreibungsanträge, die der Gesellschaft nach dem 16. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ, (sog. Technical Record Date) bis zum Tag der Hauptversammlung am 21. Mai 2024 (einschließlich) zugehen, ein Umschreibungsstopp, d. h. es werden keine Ein- und Austragungen im Aktienregister vorgenommen. Aktionäre, deren Umschreibungsanträge für erworbene Aktien während des Umschreibungsstopps eingehen, können daher aus eigenem Recht keine Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien in der Hauptversammlung ausüben.

2.

Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl

Aktionäre haben die Möglichkeit, ihre Stimmen im Wege der elektronischen Kommunikation oder schriftlich abzugeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl sind die form- und fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung bis zum 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ).

Die schriftlich abzugebenden Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2024, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Stimmabgaben sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zum 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten sind die form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung. Dies schließt eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Hierzu sollte das mit der Einladung übersandte Anmeldeformular verwendet werden.

Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre im Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht auch im Wege der Briefwahl oder durch (Unter-)Bevollmächtigung des weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft ausüben.

Wird ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater oder eine diesen durch das Aktiengesetz gleichgestellte Person bevollmächtigt, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft besondere Formerfordernisse. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen möglicherweise die Institution oder Person, die bevollmächtigt werden soll, eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß

§ 135 Abs. 1 Satz 2 AktG nachprüfbar festzuhalten ist. Die Aktionäre sollten sich daher rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen.

Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Erteilung, Änderung oder Widerruf der Vollmacht sowie die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den entsprechenden Bevollmächtigten muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2024, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

4.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollte über den Anmeldebogen erfolgen und muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2024, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter der oben genannten Anschrift oder E-Mail-Adresse eingehen. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft.

Für einen Widerruf der Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder die Änderung von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den Fristen entsprechend.

Bei Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters müssen diesem Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, entsprechend den ihm erteilten Weisungen abzustimmen. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung, zur Ausübung der Fragemöglichkeit oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Weisungen sind darüber hinaus auf elektronischem Wege unter Verwendung der im Zuge der Anmeldung registrierten E-Mail-Adresse des Aktionärs bis zum 16. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ) an folgende E-Mail-Adresse möglich:

weissmainkraftwerk@t-online.de

5.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gem. §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
oder per E-Mail an:
weissmainkraftwerk@t-online.de

Ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens am 7. Mai 2024, 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse eingegangen sind und etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden unter der Internetadresse

www.weissmainkraftwerk.de

veröffentlicht.

Information zum Datenschutz zur virtuellen, ordentlichen Hauptversammlung für Aktionäre

Verantwortliche, Zweck der Verarbeitung, Art der Daten

Die Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO, um die Hauptversammlung durchzuführen und den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Die Durchführung einer Hauptversammlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Durchführung und die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist damit Artikel 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung.

Empfänger und Speicherdauer

Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern im Zusammenhang mit der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Pflichten gespeichert und anschließend gelöscht.

Ihre Rechte

Die Betroffenen haben das jederzeitige Recht, über die personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat.

Diese Rechte können die Betroffenen gegenüber der Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG
Luitpoldplatz 5
95444 Bayreuth
oder per E-Mail an:
weissmainkraftwerk@t-online.de

Zudem steht ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Die für uns zuständige Aufsichtsbehörde ist

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18
91522 Ansbach
Telefon: 0981/​180093-0
Telefax: 0981/​180093-800

Im Zuge der Ausübung des Fragerechts hat der Aktionär das Recht seiner namentlichen Nennung in der Hauptversammlung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu widersprechen.

 

Bayreuth, im April 2024

Weißmainkraftwerk Röhrenhof AG

Der Vorstand

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