Synaxon AG – Neueinladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 13. Juni 2024, um 9:00 Uhr)

Synaxon AG

Schloß Holte-Stukenbrock

ISIN-Nr.: DE 0006873805

Absage der für den 16. Mai 2024 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung

und

Neueinladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 13. Juni 2024

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 10. April 2024 für den 16. Mai 2024 um 9:00 Uhr einberufene ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft wird hiermit abgesagt und findet an diesem Termin deshalb nicht statt.

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft stattdessen zu der

am Donnerstag, 13. Juni 2024, um 9:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Synaxon AG
in der Falkenstraße 31, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
zur Hauptversammlung der Synaxon AG
am 13. Juni 2024

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Synaxon AG in Schloß Holte-Stukenbrock zur Einsichtnahme aus und stehen auch im Internet unter

www.synaxon.ag

zum Download bereit.

2. Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Synaxon AG in Höhe von 11.551.158,47 € wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von je 0,78 € auf 3.532.800 dividendenberechtigte Stückaktien;
d. h. insgesamt 2.755.584,00 €.

b)

Vortrag des Restbetrages in Höhe von 8.795.574,47 € auf neue Rechnung.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung für Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 der Synaxon AG zu wählen.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 15 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform (§ 126b BGB) erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich auf den Beginn des 23.05.2024, 0:00 Uhr, (Nachweisstichtag) zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Synaxon AG spätestens zum Ablauf des 06.06.2024, 24:00 Uhr, unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:

Synaxon AG
Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: anmeldestelle@synaxon.de

Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen.

Stimmrechtsvertretung /​ Bevollmächtigung

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigung, z. B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform (§ 126b BGB). Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung richten Sie bitte an:

Synaxon AG
– Vorstand –
Falkenstraße 31
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
oder Telefax: +49 (0) 52 07 /​ 92 99-296
oder E-Mail: ir@synaxon.de

 

Schloß Holte-Stukenbrock, im April 2024

 

Der Vorstand

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