European Energy Exchange AG – Ordentliche Hauptversammlung ( am 13. Juni 2024, um 10.30 Uhr)

European Energy Exchange AG

Leipzig

Tagesordnung

der ordentlichen Hauptversammlung
der European Energy Exchange Aktiengesellschaft (EEX AG), Leipzig,

am Donnerstag, 13. Juni 2024, um 10.30 Uhr

in den Räumen des Steigenberger Icon Grandhotel Handelshof,
Salzgässchen 6 in 04109 Leipzig

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2023 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der EEX AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 77.869.442,38 € EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,44 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, d.h. insgesamt 8.811.000,00 EUR.

Ausschüttung einer Dividende von 0,44 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie, d.h. insgesamt 17.622.000,00 EUR.

Einstellung eines Betrages in Höhe von 51.436.442,38 EUR in Gewinnrücklagen.

Die beschlossene Dividende ist zahlbar am 19. Juni 2024.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2023 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

6.

Ergänzungswahl für ein Mitglied des Aufsichtsrats

Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Sven Orlowski hat sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach dem Konsortialvertrag und dem Poolvertrag der EEX AG. Danach steht dem Pool der Aktionäre das Vorschlagsrecht zur Besetzung dieses Aufsichtsratsmandats zu. Der Pool hat dieses Recht entsprechend ausgeübt und Carsten Münch vorgeschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt somit vor,

Carsten Münch, Geschäftsführer EWE TRADING GmbH, wohnhaft in Krefeld

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Aktionäre sind nach Maßgabe des Konsortialvertrags und des Poolvertrags an den Wahlvorschlag gebunden.

Die Wahl erfolgt bis zum Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt.

7.

Beschlussfassung über die Änderung von § 14 der Satzung

Die Satzung der EEX AG wurde im Rahmen einer regelmäßigen Überprüfung überarbeitet. Der Schwerpunkt dieser Überprüfung lag auf der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, um sicherzustellen, dass die Höhe und Struktur der Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats und der Lage des Unternehmens stehen. Angesichts des Wachstums und der Erfolgsgeschichte der EEX AG in den letzten Jahren wird eine Erhöhung der Aufsichtsratsvergütung vorgeschlagen. Der überarbeitete Ansatz soll auch dazu dienen, die Komplexität durch den Wegfall des Sitzungsgeldes zu reduzieren. Um eine gute Corporate Governance zu gewährleisten, wurde schließlich ein Überprüfungszyklus für die Aufsichtsratsvergütung in die Satzung aufgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 14 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

㤠14
Vergütung des Aufsichtsrats

(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste Vergütung von 10.000 EUR pro Geschäftsjahr. Diese Vergütung erhöht sich für die*den Aufsichtsratsvorsitzende*n auf 25.000 EUR und für die stellvertretenden Vorsitzenden auf 20.000 EUR. Mitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

(2)

Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich für jedes Amt in einem Ausschuss eine weitere feste Vergütung von 5.000 EUR pro Geschäftsjahr. Die nach dem vorstehenden Satz bestimmte Vergütung erhöht sich für die*den Vorsitzende*n von Ausschüssen auf 7.500 EUR.

(3)

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die ihre Auslagen nicht von Dritten erstattet erhalten, werden die Auslagen bis zu einem angemessenen Umfang sowie eine auf die Vergütung und den Auslagenersatz zu entrichtende Umsatzsteuer erstattet.

(4)

Die Vergütung ist mit der ordentlichen Hauptversammlung zur Zahlung fällig, die über die Entlastung für das betreffende Geschäftsjahr zu beschließen hat.

(5)

Die Vergütung wird regelmäßig, mindestens alle vier Jahre daraufhin geprüft, ob Höhe und Ausgestaltung in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats sowie der Lage der Gesellschaft stehen.“

Die Regelungen dieses § 14 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2024.

Weitere Angaben zur Einberufung

1. Ausgelegte Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der EEX AG im City-Hochhaus, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, zur Einsichtnahme aus:

Zu TOP 1:

der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023;

der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023;

der Lagebericht sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023;

Zu TOP 2:

der Gewinnverwendungsvorschlag;

Zu TOP 6:

Lebenslauf Carsten Münch

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der EEX AG zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

2. Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das Aktienbuch der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.

 

Leipzig, im Mai 2024

European Energy Exchange Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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