Nabaltec AG – Einladung zur Hauptversammlung 2024 ( am 25. Juni 2024, 10:00 Uhr)

Nabaltec AG

Schwandorf

ISIN: DE000A0KPPR7

Einladung zur Hauptversammlung 2024

Wir laden hiermit unsere Aktionäre1 ein zu der

am Dienstag, 25. Juni 2024, 10:00 Uhr (MESZ),

im Amberger Congress Centrum,
Schießstätteweg 8, 92224 Amberg,

als Präsenz-Versammlung stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung.

1 Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird in dieser Einladung auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen und Begriffe sind im Sinne der Gleichbehandlung als geschlechtsneutral zu verstehen.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 51.165.723,99 wie folgt zu verwenden: Ein Betrag von EUR 2.464.000,00 wird an die Aktionäre ausgeschüttet durch Zahlung einer Dividende von EUR 0,28 je Aktie auf die für das Geschäftsjahr 2023 dividendenberechtigten 8.800.000 Stückaktien. Der Restbetrag in Höhe von EUR 48.701.723,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen.

6.

Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds und Wahl eines Ersatzmitglieds

Herr Prof. Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft aus persönlichen Gründen und im besten Einvernehmen auf das Ende der Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 niedergelegt. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 96 AktG und § 8 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Eine – auch mehrfache – Wiederwahl ist zulässig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolger für Herrn Prof. Dr.-Ing. Jürgen G. Heinrich

Herrn Dirk A. Müller, Geschäftsführer Finanzen/​CFO, Nittendorf

und als Ersatzmitglied für Herrn Dirk A. Müller

Frau Astrid Witzany, Geschäftsführerin und Kongressmanagerin, Brunn am Gebirge, Österreich

für die verbleibende Amtszeit des Aufsichtsrats von der Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juni 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Dirk A. Müller und Frau Astrid Witzany gehören weder einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch einem vergleichbaren Kontrollgremium eines anderen Wirtschaftsunternehmens an.

Frau Astrid Witzany ist Geschäftsführerin und mit ca. 33,10 % beteiligte Gesellschafterin der NAWI Beteiligungs GmbH, die wiederum ca. 27,16 % der Aktien der Gesellschaft hält.

Die Lebensläufe von Herrn Müller und Frau Witzany sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung zugänglich.

Bei seinen vorstehenden Wahlvorschlägen hat der Aufsichtsrat die gesetzlichen Vorgaben und die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats vollumfänglich eingehalten bzw. berücksichtigt.

7.

Änderung von § 17 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft (Record Date)

Durch das Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz – ZuFinG, Bundesgesetzblatt 2023 Teil 1 Nr. 354 vom 14. Dezember 2023) hat der Gesetzgeber die Regelungen zum sog. Record Date in § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG geändert und die Wörter „Beginn des 21.“ durch „Geschäftsschluss des 22.“ ersetzt. Da der Wortlaut von § 17 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft den Wortlaut des bisherigen § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG wiedergibt, soll § 17 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft an den neuen Wortlaut von § 123 Absatz 4 Satz 2 AktG klarstellend angepasst werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen deshalb vor, folgenden Beschluss zu fassen:

In § 17 Absatz 1 Satz 4 der Satzung der Gesellschaft werden die Wörter „Beginn des einundzwanzigsten“ durch die Wörter „Geschäftsschluss des zweiundzwanzigsten“ ersetzt.

Die derzeit gültige Satzung ist über die Internetseite der Gesellschaft unter www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung zugänglich. Sie wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

II. Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Anträge von Aktionären

Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation ausschließlich an die Nabaltec AG, Vorstand, Alustraße 50 – 52, 92421 Schwandorf, E-Mail: GegenantraegeHV2024@nabaltec.de. Gegenanträge, die der Gesellschaft – ohne Berücksichtigung des Tages der Hauptversammlung und des Zugangstages – mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Montag, 10. Juni 2024, zugehen und die Voraussetzungen des § 126 AktG erfüllen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (www.nabaltec.de) veröffentlicht.

2.

Zahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 8.800.000 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 8.800.000.

3.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache anmelden und ihre Berechtigung nachweisen:

Nabaltec AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Dienstag, 4. Juni 2024, 00:00 Uhr, beziehen und zusammen mit der Anmeldung spätestens am Dienstag, 18. Juni 2024, bei der vorstehend genannten Stelle eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden darum gebeten, möglichst frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des genannten Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der Eintrittskarten sichergestellt ist.

Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt haben und nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich in der Hauptversammlung und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben sich durch Vorlage der Eintrittskarte des Aktionärs und einer Vollmacht auszuweisen. Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der Gesellschaft angefordert werden.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die Möglichkeit, sich durch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt im Fall der Bevollmächtigung das Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder nicht eindeutig erteilten Weisungen wird sich der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft der Stimme enthalten. Der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nimmt keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, können hierfür das Formular verwenden, das auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Die Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugehen.

4.

Fristen und Angaben zur Uhrzeit

Sämtliche Zeitangaben dieser Einladung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Zeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.

5.

Verbindlichkeit der Abstimmung

Unter Tagesordnungspunkt 1 wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet und ist somit auch keine Abstimmung vorgesehen. Die vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 haben verbindlichen Charakter. Die Aktionäre können bei sämtlichen Abstimmungen jeweils mit „Ja“ (Befürwortung) oder „Nein“ (Ablehnung) abstimmen oder sich der Stimme enthalten (Stimmenthaltung).

6.

Datenschutz

Im Rahmen der Hauptversammlung der Nabaltec AG werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten dazu mit den Hinweisen der Gesellschaft zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre durch die Gesellschaft und zu den den Aktionären nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite der Gesellschaft unter www.nabaltec.de/​investor-relations/​hauptversammlung. Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen der Gesellschaft zu informieren.

 

Schwandorf, im Mai 2024

Der Vorstand

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