Westag AG – Dividendenbekanntmachung und Gewinnverwendungsbeschluss

Westag AG

Rheda-Wiedenbrück

ISIN: DE0007775207 und DE0007775231
WKN: 777 520 und 777 523

Dividendenbekanntmachung und
Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der Westag AG hat am 22. Mai 2024 beschlossen, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 4.004.228,28 wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag in Höhe von € 2.497.534,20 wird zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,90 EUR je Aktie auf die dividendenberechtigten 2.775.038 Stammaktien und ein weiterer Teilbetrag in Höhe von € 1.506.694,08 wird zur Ausschüttung einer Dividende von € 0,96 je Aktie auf die dividendenberechtigten 1.569.473 Vorzugsaktien verwendet. Die Summe der Ausschüttungen beträgt € 4.004.228,28.

Die Dividende wird am 27. Mai 2024 fällig und grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (gesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt.

Bei inländischen Aktionären erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags auf Antrag nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

Rheda- Wiedenbrück, im Mai 2024

Westag AG

Vorstand

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