H&O Aurum AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 05. Juli 2024 um 10.00 Uhr)

H&O Aurum AG

Frankfurt am Main

ISIN: DE000A2BPMP3

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

05. Juli 2024 um 10.00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Kennedyallee 101, 60596 Frankfurt am Main,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit nach § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PANARES GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an werden in den Geschäftsräumen der H&O Aurum AG, Kennedyallee 101, 60596 Frankfurt am Main, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre ausliegen:

Der festgestellte Jahresabschluss der H&O Aurum AG sowie der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt.

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma, Sitz und Gesellschaft, Zeit und Orte der Hauptversammlung sowie der Tagesordnung verpflichtet.

Die H&O Aurum AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, deshalb erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und einen von ihrer Depotbank gestellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes an diese Adresse übermitteln:

H&O Aurum AG

c/​o Rechtsanwalt Günter Paul Löw
Kennedyallee 101
60596 Frankfurt am Main
Telefon: +49-69-90757844
info@ho-aurum.com

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 14. Juni 2024 (0:00 Uhr MESZ) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung unter vorher genannter Adresse spätestens zum Ablauf des 28. Juni 2024 zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre, die ihre Teilnahmeberechtigung durch Nachweis erbringen wollen, sollten frühzeitig für die Übersendung des Nachweises sorgen, um einen rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen.

 

Frankfurt am Main, im Mai 2024

H&O Aurum AG

Der Vorstand

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