HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG – Bekanntmachung zur Dividende und Gewinnverwendung

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Bergisch Gladbach

ISIN: DE000A2BPK00 /​ WKN: A2BPK0

Bekanntmachung zur Dividende und Gewinnverwendung

Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Mai 2024 beschlossen, den im Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von 18.592.684,94 Euro wie folgt zu verwenden:

Ein Teilbetrag in Höhe von 2.340.257,40 Euro wird zur Ausschüttung einer Dividende von 0,18 Euro je dividendenberechtigte Stückaktie an die Aktionäre verwendet.

Der verbleibende Teilbetrag in Höhe von 16.252.427,54 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Dividende wird am 27. Mai 2024 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt. Zahlstelle ist die Quirin Privatbank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann sich der Steuerabzug nach Maßgabe des zwischen dem Wohnsitzstaat des Aktionärs und Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens auf Antrag und unter Vorlage der Steuerbescheinigung ermäßigen.

 

Bergisch Gladbach, im Mai 2024

HAHN-Immobilien-Beteiligungs AG

Der Vorstand

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