Ehret+Klein AG – Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ( am 30. Juli 2024, um 11:00 Uhr)

Ehret+Klein AG

Kiel

Amtsgericht Kiel HRB 26481 KI

Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Juli 2024

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Dienstag, den 30. Juli 2024, um 11:00 Uhr (MESZ) in den Geschäftsräumen von CausaConcilio Rechtsanwälte & Notare Kiel Bei den Gerichten, Deliusstraße 16, 24114 Kiel, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Ehret+Klein AG (nachfolgend auch „Gesellschaft“) ein.

I. TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des Berichts der Business Performance Analyse der Ehret+Klein AG durch den Vorstand der Gesellschaft

Vorlage des Berichts der Business Performance Analyse der Ehret+Klein AG durch den Vorstand der Gesellschaft. Der Bericht kann ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft eingesehen werden oder auf Anfrage im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Der Bericht wird auch in der außerordentlichen Hauptversammlung ausliegen.

2.

Beschlussfassung über eine Barkapitalerhöhung durch Ausgabe neuer Aktien unter teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 183.245,00 um EUR 16.765,00 auf EUR 200.010,00 durch Ausgabe von 16.765 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 (die „Neuen Aktien“) gegen Bareinlagen erhöht. Die Neuen Aktien sind von Beginn des laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt. Sie werden zum Betrag von je EUR 1,00 pro Aktie, mithin zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 16.765,00 ausgegeben. Der Gesamtausgabebetrag ist in voller Höhe in bar auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen.

b)

Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre, mit Ausnahme des Aktionärs WeRiVer Beteiligungen GmbH & Co. KG, Kiel, wird ausgeschlossen.

c)

Die Neuen Aktien können bis zum 29. Juli 2024 gezeichnet werden. Zeichnungsberechtigt ist ausschließlich der Aktionär WeRiVer Beteiligungen GmbH & Co. KG, Kiel.

d)

Die Neuen Aktien werden neben der Bareinlage mit einem Aufgeld (schuldrechtliches Agio) in Höhe von EUR 10.187.364,59 (gerundet EUR 607,66 je Aktie) ausgegeben. Das schuldrechtliche Agio ist bis zum Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft in bar auf ein Konto der Gesellschaft einzuzahlen und in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

e)

Satzungsänderung

§ 4 Grundkapital Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 200.010,00€ (in Worten: zweihunderttausendundzehn Euro) und ist eingeteilt in 200.010 Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag).“

II. Ergänzende Angaben und Hinweise

1.

Online-Teilnahme an der Hauptversammlung

Um allen Aktionären die Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen, macht der Vorstand von seinem Recht nach § 7 Abs. 5 der Satzung Gebrauch und ermöglicht die unmittelbare Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung im Wege der elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) per Microsoft Teams. Im Wege der Online-Teilnahme können die Aktionäre die gesamte Hauptversammlung in Bild und Ton über das Internet verfolgen und ihre Stimmen in Echtzeit abgeben. Die Zugangsdaten für die Online-Teilnahme werden den Aktionären per E-Mail spätestens sieben (7) Tage vor dem Tag der außerordentlichen Hauptversammlung in einer separaten Termineinladung an die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragenen E-Mail Adressen mitgeteilt.

 

 

Ehret+Klein AG

 

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