Teleservice AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ( am 14. August 2024 um 9:00 Uhr)

Teleservice AG

München

ISIN: DE000A1PHET1
WKN: A1PHET

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Mittwoch, den 14. August 2024 um 9:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,

Destouchesstraße 68, 80796 München

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Teleservice AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

4. Anzeige eines Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass bei der Gesellschaft ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

Zu diesem Punkt der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da er sich entsprechend der gesetzlichen Regelungen auf die Anzeige des Vorstands über den Verlust der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG beschränkt.

5. Wahl Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Herr Ralf Meister und Herr Andreas von Meyer zu Knonow haben ihre Ämter als Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14.08.2024 niedergelegt. Aus diesem Grund ist für die ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder Ralf Meister und Andreas von Meyer zu Knonow jeweils ein neues Aufsichtsratsmitglied für die verbleibende Amtszeit zu wählen.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 11 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft i.V.m. §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor;

1.

Frau Sandra Laude, Head of Puchasing bei Aptar Radolfzell GmbH, Engen im Hegau, und

2.

Herrn Victor von Selchow, Unternehmensberater bei der GCI Management Consulting GmbH, Düsseldorf,

zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.12.2025 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet, zu wählen.

Frau Sandra Laude und Herr Victor von Selchow sind keine Mitglieder gesetzlich zu bildender Aufsichtsräte bzw. vergleichbarer in- und ausländischer Kontrollgremien.

Adresse für die Anmeldung, die Übersendung des Anteilsbesitznachweises
und eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Teleservice AG
c/​o Bankhaus Gebr. Martin AG
Schlossplatz 7, 73033 Göppingen
Fax Nr. 07161/​969317
bgross@martinbank.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Teleservice AG
Destouchesstraße 68
80796 München,
E-Mail: robert.platil@teleservice-ag.de
Fax +49 (089) 20 60 30 711

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht-börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Der Nachweis hat sich gemäß § 18 Absatz 1 Satz 6 der Satzung auf den Beginn (00:00 Uhr MESZ) des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 24. August 2024, (Record Date) zu beziehen. Materiell entspricht dieser Stichzeitpunkt unverändert der Vorgabe aus § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG, dessen Wortlaut an der entsprechenden Stelle jüngst durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz geändert worden ist, wonach sich der Nachweis auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 07. August 2024 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausgeübt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Europaweit gelten seit dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns nach wie vor einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die Datenschutzhinweise finden Sie unter dem folgenden Link:

https:/​/​teleservice-ag.de/​datenschutz/​

 

München, im Juli 2024

Teleservice AG

Der Vorstand

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