Neufang Brauerei – Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, dem 12. Mai 2017, um 14.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft in Saarbrücken, Dudweiler Landstraße 9, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
TAGESORDNUNG
I. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Neufang Brauerei Aktiengesellschaft zum 30. September 2016 und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015/2016 |
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II. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen. |
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III. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016 Entlastung zu erteilen. |
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IV. |
Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung und Neufassung des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 01.10.1964 zwischen der Saarländische Getränke-Industrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Saarbrücken als Organgesellschaft und der Neufang Brauerei – Aktiengesellschaft als Organträger durch den Unternehmensvertrag vom 07.02.2017. Die Saarländische Getränke-Industrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend „SGI“ genannt) mit dem Sitz in Saarbrücken als Organgesellschaft und die Neufang Brauerei – Aktiengesellschaft (nachfolgend „AG“ genannt) als Organträger haben am 07.02.2017 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, der den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 01.10.1964 ändert und neu fasst. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zuzustimmen. Der Vertrag hat den folgenden wesentlichen Inhalt:
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Der Vorstand der AG und die Geschäftsführer der SGI haben gem. § 293 a AktG einen gemeinsamen Bericht erstattet, in dem der Vertrag im Einzelnen rechtlich und wirtschaftlich erläutert und begründet worden sind.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der SGI, die Jahresabschlüsse der Vertragsparteien für die letzten drei Geschäftsjahre, der nach § 293a AktG erstattete gemeinsame Bericht des Vorstands der AG und der Geschäftsführung der SGI sind auf der Internetseite der AG, www.neufang.de unter „Hauptversammlung“ veröffentlicht.
Eine Prüfung des Vertrages gem. § 293b AktG sowie ein Prüfungsbericht nach § 293e AktG sind nicht erforderlich.
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Teilnahme
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 22 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei der nachstehend genannten Hinterlegungsstelle ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Der Hinterlegung bei einer Hinterlegungsstelle wird dadurch genügt, dass die Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben. Hinterlegungsstelle ist:
ifms GmbH
Sulzbachstr. 39–41
66111 Saarbrücken
Die Hinterlegung muss spätestens bis zum 09. Mai 2017 erfolgen. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber auszustellende Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 10. Mai 2017 bei der Gesellschaft einzureichen.
Saarbrücken, im April 2017
NEUFANG BRAUEREI AG
Der Vorstand