Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG Griesheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Verlängerung der Bezugsfrist des am 22. März 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichten Bezugsangebots | 05.04.2019 |
Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und AustralienEPG (Engineered nanoProducts Germany) AGGriesheimWertpapier-Kenn-Nr. A2GS50
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Kontoinhaber: | KAS Bank N.V. – German Branch |
Verwendungszweck: | „KE EPG AG 2019“ |
IBAN: | NL03KASA0223153621 |
BIC: | KASANL2AXXX |
Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 7505 der KAS BANK N.V. – German Branch zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto der KAS BANK N.V. – German Branch gutgeschrieben ist.
Überbezugsanmeldungen können ebenfalls nur innerhalb der Bezugsfrist erklärt werden. Aktionäre, die einen Überbezug anmelden, haben auch den hierauf entfallenden Bezugspreis spätestens am Ende der Bezugsfrist zu entrichten.
Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung)
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts oder im Rahmen des Überbezugs innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien werden ausgewählten Anlegern, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis von EUR 4,05 je Neuer Aktie zur Zeichnung und Übernahme angeboten.
Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 8. Juni 2019 erfolgen.
Die Neuen Aktien werden in einer Globalurkunde verbrieft, die nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt wird. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien werden nach Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, voraussichtlich nach dem 8. Juni 2019 an die Aktionäre geliefert. Aufgrund einer abweichenden Gewinnberechtigung erhalten die Neuen Aktien zunächst die WKN A2T SF0 und die ISIN DE000A2TSF04.
Die übrigen Bestimmungen des Bezugsangebots bleiben unverändert. Das gilt insbesondere für die im Bezugsangebot wiedergegebenen Verkaufsbeschränkungen. Auf die im Bezugsangebot enthaltenen Risikohinweise wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich aufmerksam gemacht.
Die Depotbanken werden gebeten, das Bezugsangebot der Gesellschaft vom 22. März 2019 sowie diese Verlängerung der Bezugsfrist unverzüglich an alle Inhaber von Aktien der Gesellschaft weiterzuleiten.
Griesheim, im April 2019
EPG (Engineered nanoProducts Germany) AG
Der Vorstand