Küchen Partner AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Küchen Partner AG
Bad Schwalbach
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 16.04.2019

Küchen Partner AG i. L.

Bad Schwalbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, den 20. Mai 2019 um 15.00 Uhr in der MHK Europazentrale, Frankfurter Straße 155, 63303 Dreieich, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage

des vom Abwickler aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2017 mit den Berichten des Abwicklers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

des vom Abwickler aufgestellten und vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2018 mit den Berichten des Abwicklers und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts zum 31. Dezember 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31. Dezember 2017 in Höhe von 163.666,37 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts zum 31. Dezember 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31. Dezember 2018 in Höhe von 26.978,34 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

6.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

8.

Sonstiges

 

Bad Schwalbach, im April 2019

– Der Abwickler –

 

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hautversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Die Beschlussvorlagen zur Verwendung der Bilanzverluste zum 31.12.2017 und zum 31.12.2018 sowie den entsprechenden Berichten des Abwicklers und des Aufsichtsrats sind von der Einberufung der Hauptversammlung an zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft ausgelegt. Die Gesellschaft wird die Beschlussunterlagen jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenfrei übersenden.

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen wollen, haben die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats, einen Mitaktionär oder einen Dritten) vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform.

Bad Schwalbach, im April 2019

– Der Abwickler –

TAGS:
Comments are closed.