Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Esterer Aktiengesellschaft Altötting |
Gesellschaftsbekanntmachungen | 116. ordentlichen Hauptversammlung | 04.06.2019 |
Esterer AktiengesellschaftAltötting– ISIN: DE 000 657 702 6-Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 11. April 2019 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher nicht erforderlich. |
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von EUR 30.993,48 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über zwei Satzungsänderungen |
5.a) |
Änderung von § 12 Abs. 3 der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 12 Abs. 3 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: „Abgesehen von den vom Gesetz, in einer Geschäftsordnung für den Vorstand oder durch Beschluss des Aufsichtsrats bestimmten Fällen bedürfen folgende Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes der Zustimmung des Aufsichtsrats:
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5.b) |
Änderung von § 20 Abs. 2 der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen: § 20 Abs. 2 der Satzung wird geändert und wie folgt neu gefasst: „Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und mit dem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns dem Aufsichtsrat vorzulegen, der dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag erteilt.“ |
6. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die
zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
– Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 18 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme an der Hauptversammlung spätestens bis zum Ablauf des 11. Juli 2019 (24 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter
Esterer Aktiengesellschaft
c/o Computershare Operations Center
80249 München
oder
per Telefax: +49(0)89 30903- 74675
oder
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
angemeldet haben. Eine Umschreibung von Namensaktien im Aktienregister ist mit Ablauf der Anmeldefrist bis zum Ende der Hauptversammlung ausgeschlossen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
– Vertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können oder möchten, können sich durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Auch im Falle einer Bevollmächtigung ist eine form- und fristgerechte Anmeldung des Aktionärs zur Hauptversammlung erforderlich (vgl. Abschnitt „Teilnahme an der Hauptversammlung“).
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Falle einer Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen (§ 135 AktG). Hier sind möglicherweise Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt. Außerdem kann der Nachweis einer Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft auch dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung seine Vollmacht an der Einlasskontrolle abgibt. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugesandt wird. Möglich ist aber auch, dass Aktionäre selbst eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
– Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Eventuelle Gegenanträge zur Tagesordnung gem. § 126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge gem. § 127 AktG sind in Schriftform oder per Telefax ausschließlich zu richten an:
Esterer Aktiengesellschaft
Friesenstraße 50
50670 Köln
oder
per Telefax: +49(0)0221/8203230
Anderweitig adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig, d.h. bis zum Ablauf des 3. Juli 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter dieser Adresse eingegangene und zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie der Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
– Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Eine Abschrift der Unterlagen zum Tagesordnungspunkt 1 wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos und unverzüglich übersandt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Zudem werden diese Unterlagen, d.h.
– der Jahresabschluss, der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats der Esterer AG für das Geschäftsjahr 2018
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
– Hinweise zum Datenschutz
Die Esterer AG und die von ihr hierzu beauftragten Dienstleister verarbeiten und speichern personenbezogene Daten der Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter (insbesondere Name und Vorname, Anschrift und ggfs. weitere Kontaktdaten des Aktionärs bzw. Aktionsvertreters, Anzahl der Aktien und Besitzart, sowie Eintritts- bzw. Stimmkartennummern) für Zwecke der Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren Durchführung. Die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt entsprechend den Vorgaben des Aktiengesetzes (AktG) und unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer relevanter Rechtsvorschriften. Ausführliche Informationen hierzu und zu den Rechten als Betroffener (insbesondere zum Auskunfts- Widerspruchs- und Beschwerderecht) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.esterer-ag.de/hauptversammlung.aspx
zugänglich gemacht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
– Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 16.500 nennwertlose Stückaktien, welche auf den Namen lauten, ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die 16.500 Stückaktien gewähren daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 16.500 Stimmen. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.
Die Hauptversammlung wird nicht in Ton und Bild übertragen.
Köln, im Mai 2019
Esterer Aktiengesellschaft
Der Vorstand