Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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informica real invest Aktiengesellschaft Reichenberg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 12.08.2019 |
informica real invest AktiengesellschaftReichenbergWKN: 526620
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Der festgestellte Jahresabschluss, der gebilligte Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 (Geschäftsjahr 2018) liegen von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg, während der üblichen Geschäftszeiten und in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Sie sind außerdem über die Internetseite der Gesellschaft unter
unter der Rubrik „Financials“ und „Hauptversammlung“ zugänglich. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. |
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2. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand, Herrn Friedrich Schwab, für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über eine ordentliche Kapitalherabsetzung und Änderung von § 3 der Satzung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 11.057.552,60 eingeteilt in 7.674.474 Stückaktien, wird um EUR 3.383.078,60 auf EUR 7.674.474,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung auf EUR 7.674.474,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Rückzahlung eines Teils des Grundkapitals (EUR 0,44 je Stückaktie) an die Aktionäre. Eine Zusammenlegung oder Einziehung der Aktien erfolgt nicht. Der auf jede Stückaktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital verringert sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital. § 3 der Satzung wird in Anpassung an die vorstehende Kapitalherabsetzung wie folgt neu gefasst: „§ 3 Grundkapital“ Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 7.674.474,00 (in Worten: siebenmillionensechshundertvierundsiebzigtausendvierhundertvierundsiebzig Euro) und ist eingeteilt in 7.674.474 (in Worten: siebenmillionensechshundertvierundsiebzigtausendvierhundertvierundsiebzig) Stückstammaktien.“ Ermächtigung Der Vorstand wird ermächtigt, den Betrag in Höhe von EUR 3.383.078,60 nach Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister und nach Ablauf der sechsmonatigen Wartefrist für die Rückzahlung des herabgesetzten Grundkapitals und einer möglicherweise erforderlichen Befriedigung oder Besicherung von Gläubigern der Gesellschaft an die Aktionäre auszuzahlen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung Um in Zukunft in der Lage zu sein, eigene Aktien zu erwerben, soll der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
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6. |
Aufhebung von § 5 der Satzung Die Ermächtigung in § 5 (Genehmigtes Kapital) ist zeitlich erloschen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen: „§ 5 der Satzung wird aufgehoben.“ |
II. Weitere Angaben zur Einberufung
Anfragen und Anträge von Aktionären
Die in § 175 Abs. 2 AktG bezeichneten Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Würzburger Str. 2, 97234 Reichenberg, sowie in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich übersandt. Bestellungen bitten wir zu richten an:
informica real invest AG / Investor Relations |
Die Unterlagen stehen außerdem im Internet unter
www.informica-real-invest.ag
zum Download bereit.
Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1 AktG sind ausschließlich zu richten an:
informica real invest AG |
Zu veröffentlichende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter
www.informica-real-invest.ag
zugänglich gemacht.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft unter informica real invest AG, c/o GFEI Aktiengesellschaft, Ostergrube 11, 30559 Hannover, Fax: +49 – 511 – 47402319 angemeldet und die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter vorstehend genannter Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag der Anmeldung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, so dass die Anmeldung und der Nachweis spätestens am 17.09.2019 zugehen müssen. Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts hat durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes zu erfolgen, der seitens des depotführenden Instituts ausgestellt wurde. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 03.09.2019 zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Dabei werden der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist der fristgerechte Zugang des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie oben erläutert, erforderlich.
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können in Textform (§ 126b BGB) mit den an die Aktionäre versandten Eintrittskarten bevollmächtigt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf Grundlage der vom Aktionär auf dem Vollmachtformular erteilten Weisungen aus. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Hinweisen auf den Eintrittskarten, die den Aktionären übersandt werden.
Hinweise zum Datenschutz
Wenn Sie sich für die Hauptversammlung anmelden oder eine Stimmrechtsvollmacht erteilen, erheben wir personenbezogene Daten über Sie und/oder über Ihren Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die informica real invest AG verarbeitet Ihre Daten als Verantwortlicher unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Einzelheiten zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten gemäß der DSGVO erhalten Sie im Internet auf der Webseite zur Hauptversammlung:
www.informica-real-invest.ag/de/
und während der Hauptversammlung als Auslage im Versammlungsraum.
Reichenberg, im August 2019
informica real invest AG
Der Vorstand