Phönix Sonnen Wärme AG: Einladung zur Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Phönix Sonnen Wärme AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur Hauptversammlung 14.07.2020

Phönix SonnenWärme AG

Berlin

Einladung zur Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 17. August 2020, 18.00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Klier & Ott GmbH
in der Reinhardtstr. 52, 10117 Berlin,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

recht herzlich ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Phönix SonnenWärme AG mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2019 beendete Geschäftsjahr

Vorstand und Aufsichtsrat erläutern den vorgelegten und testierten Jahresabschluss.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl zum Aufsichtsrat

Mit Ablauf der Hauptversammlung 2020 endet die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 8 der Satzung der Phönix SonnenWärme AG aus 3 von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Herren zur Wahl in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung vor:

1.

Herr Jan-Karsten Meier, geb. 29.11.1956, Diplom Wirtschaftsingenieur

2.

Herr Stephan Fintelmann, geb. 20.02.1963, Diplomingenieur Maschinenbau

3.

Herr Dr. Ulrich Klier, geb. 02.06.1966, Diplom Kaufmann

Darüber hinaus schlägt der Aufsichtsrat vor, für jedes gewählte Aufsichtsratsmitglied als Ersatzmitglied

Herrn Tom Kiesow, geb. 21.03.1978, Kaufmann

zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass dieser bei Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern vor Ablauf ihrer Amtszeit in den Aufsichtsrat eintritt.

Die Hauptversammlung ist an diese Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gem. § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister (bisher „Aktienbuch“) der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Wir bieten unseren Aktionären an, zu dieser Hauptversammlung von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen.

Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung Thomas Bonneval.

Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, müssen diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Einen entsprechenden Vollmachtsvordruck senden wir Ihnen gern zu. Entsprechende Anforderungen sind zu richten an die Geschäftsadresse der Phönix Sonnenwärme AG, z. H. Herrn Thomas Bonneval, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin

Anträge von Aktionären

Anträge und Anfragen sind ausschließlich an folgende Anschrift zu richten:

postalisch: Phönix Sonnenwärme AG, Sarrazinstr. 17, 12159 Berlin

oder per Fax: +49 (0)30 53000717

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge werden den anderen Aktionären unverzüglich zugänglich gemacht.

Die Veröffentlichung dieser Einladung zur Hauptversammlung der Phönix SonnenWärme AG erfolgt am 14.07.2020 im eBundesanzeiger.

 

Im Juli 2020

Vorstand

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