Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Ostfildern
WKN-Stammaktien: 721 750
WKN-Vorzugsaktien: 721 753
ISIN: DE0007217507
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
12. Juli 2021 um 10.30 Uhr (Einlass: 9.30 Uhr)
im
Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart (Paul-Lechler-Saal)
Büchsenstr. 33, 70174 Stuttgart
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung der Hauptversammlung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 und des Lageberichts für die Schwabenverlag Aktiengesellschaft sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020 Die vorgenannten Unterlagen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen zugänglich zu machen und können in den Geschäftsräumen der Schwabenverlag Aktiengesellschaft, Senefelderstr. 12, 73760 Ostfildern, und im Internet unter
unter der Rubrik „Investor Relations“ abgerufen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos und unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2020 in Höhe von EUR 293.862,54 wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann Rolf Bauer, Stuttgart, und Diplom-Kaufmann Andreas Sautter, Stuttgart, zu Abschlussprüfern für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. |
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6. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 12. Juli 2021. Der Aktionär Bistum Rottenburg-Stuttgart hat das Recht, bis zu zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Hiervon hat das Bistum Rottenburg-Stuttgart Gebrauch gemacht und die Herren Dr. theol. Clemens Stroppel und Professor Dr. rer. soc. Klaus Koziol entsandt. Die übrigen vier Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat schlägt daher der Hauptversammlung vor, die folgenden Personen mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 12. Juli 2021 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder zu wählen:
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Mitteilungen und Informationen für die Aktionäre
1. |
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachweisen. Die Anmeldung muss in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder in Textform erfolgen. Zum Nachweis des Anteilsbesitzes reicht eine in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz („Berechtigungsnachweis“) aus. Erläuterungen zur Bedeutung des Nachweisstichtages Der Berechtigungsnachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 21. Juni 2021 (00:00 Uhr) („Nachweisstichtag“), beziehen. Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Berechtigungsnachweis zum Nachweisstichtag erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern, sind deshalb – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Berechtigungsnachweises – im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung ihres Stimmrechts berechtigt. Der Nachweisstichtag ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen der Gesellschaft bis sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 5. Juli 2021 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugehen:
Stimmrechtsvertretung Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des Vollmachtsformulars, das sich auf der Rückseite der Eintrittskarte befindet, erfolgen. Die Eintrittskarte wird den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt beziehungsweise auf Verlangen zugesandt. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und sonstige von § 135 AktG erfasste Intermediäre oder nach § 135 AktG Gleichgestellte zu wenden und sich mit diesen abzustimmen. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft in Textform übermittelt werden:
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben einer Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Wir weisen darauf hin, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen erteilt wurden. Eine Ausübung der Stimmrechte durch die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach eigenem Ermessen ist nicht möglich. Die Aktionäre werden gebeten, für die Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, das entsprechende Formular zu verwenden, welches auf der Eintrittskarte abgedruckt ist. Corona-Schutzbestimmungen Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass wegen der anhaltend geltenden Corona-Schutzbestimmungen und zur Sicherheit der an der Hauptversammlung teilnehmenden Aktionäre die Hauptversammlung nur mit eingeschränkter Bewirtung und ohne anschließenden Imbiss stattfindet. |
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2. |
Gegenanträge und Wahlvorschläge Gegenanträge oder Wahlvorschläge zur Hauptversammlung sind gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 S. 1 AktG ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Rechtzeitig bis zum 27. Juni 2021 (24:00 Uhr) unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet unter
unter der Rubrik „Investor Relations“ zugänglich gemacht. |
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3. |
Informationen zum Datenschutz Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten: Kontaktdaten (zum Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse; gegebenenfalls Name, Adresse, E-Mail-Adresse einer bevollmächtigten Person), Informationen über Ihre Anteile (zum Beispiel Aktienanzahl, Besitzart), Verwaltungsdaten (zum Beispiel die Eintrittskartennummer) sowie die jeweilige Abstimmung zum jeweiligen Tagesordnungspunkt. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder Durchführung eines Vertrages erforderlich ist. Die Schwabenverlag Aktiengesellschaft ist rechtlich sowie gemäß ihrer Satzung verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Schwabenverlag Aktiengesellschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten lauten:
Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Schwabenverlag Aktiengesellschaft zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa Hauptversammlungsagenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist. Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten beziehungsweise zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen. Darüber hinaus haben Sie unter Umständen das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebener Daten in einem gängigen Dateiformat. Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an:
Zudem haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Den Datenschutzbeauftragten der Schwabenverlag Aktiengesellschaft erreichen Sie unter folgender Adresse:
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73760 Ostfildern, im Mai 2021
Schwabenverlag Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ulrich Peters