KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft

Erfurt

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen Aktiengesellschaft
– KEBT AG –

am 09. Dezember 2021, 11.00 Uhr,

auf dem Gelände des Steigerwaldstadions, Mozartallee 3, 99096 Erfurt, Parksaal

Tagesordnung

1.

Begrüßung

2.

Bericht über den Geschäftsverlauf

3.

Bericht zum Thema Breitband und zur Gründung der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG)

4.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Änderung der Satzung der KEBT AG

Die KEBT AG soll sich neben dem Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) als Gesellschafter an der Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) mit 20 % am Stammkapital beteiligen, vor diesem Hintergrund schlagen der Aufsichtsrat und der Vorstand der KEBT AG der Hauptversammlung vor zu beschließen, § 3 Abs. 1 und 2 der Satzung der KEBT AG wie folgt neu zu fassen:

§ 3 Abs. 1

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Geschäftsanteilen an den Gesellschaften TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) und Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) und ggf. ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern („Beteiligungsgesellschaften“) und die Wahrnehmung aller Gesellschafterrechte und -pflichten, die sich aus diesen Beteiligungen ergeben sowie alle unmittelbar damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, insbesondere die Wahrnehmung und Sicherung der kommunal- und gesellschaftsrechtlich zulässigen Interessenvertretung der Aktionäre bei den Beteiligungsgesellschaften. Die Gesellschaft unterstützt ihre Aktionäre insbesondere bei deren Aufgaben zur Sicherung einer wirtschaftlich sinnvollen Daseinsvorsorge und bei der Darbietung einer sicheren und preiswerten Strom-, Gas- und Breitbandversorgung.

§ 3 Abs. 2

Hierzu hat die Gesellschaft insbesondere die Aufgaben:

1.

darauf hinzuwirken, dass die von ihr gehaltenen Geschäftsanteile respektive Aktien und die sich daraus ergebenen Stimmrechte in den Gesellschafter- respektive Hauptversammlungen der Beteiligungsgesellschaften durch einheitliche Stimmabgabe bestmöglich vertreten werden;

2.

in Angelegenheiten des gemeinsamen Interesses der Aktionäre tätig zu werden;

3.

die Interessen der Aktionäre in den Fragen der Versorgung ihrer Gebiete wie auch des angemessenen Einsatzes heimischer Energieträger zu koordinieren, soweit dies erforderlich ist, und diese gegenüber den Beteiligungsgesellschaften, den staatlichen Stellen, anderen Verbänden und der Öffentlichkeit zu vertreten;

4.

die Aktionäre in allen wesentlichen Fragen der Strom-, Gas- und Breitbandversorgung zu beraten.

5.

Beschlussfassung zur Übertragung der direkt ver- bzw. zugekauften Aktien eines KEBT-Aktionärs an eine KET-Mitgliedskommune

Der Aufsichtsrat und der Vorstand empfehlen der Hauptversammlung, der Aktienübertragung von 233 KEBT-Aktien der Gemeinde Utendorf auf die Gemeinde Ritschenhausen zuzustimmen.

Erfurt, im November 2021

Der Vorstand

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