TLG IMMOBILIEN AG
BERLIN
ISIN DE000A12B8Z4
WKN A12B8Z
ISIN DE000A3MQBZ8
WKN A3MQBZ8
Berichtigung der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021
Der letzte Absatz unter Ziffer III.5 (Weitere Angaben zur Einberufung – Verfahren für die Stimmabgabe durch die Aktionäre) der am Donnerstag, den 18. November 2021, im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 28. Dezember 2021 wird wie folgt berichtigt:
„Die Abgabe von Stimmen per Briefwahl ist auf die Abstimmung über die in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat und auf etwaige Abstimmungen über vor der Hauptversammlung seitens der Gesellschaft als eine Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz, als Gegenantrag nach § 126 Abs. 1 Aktiengesetz oder als Wahlvorschlag nach § 127 Aktiengesetz bekannt gemachte Beschlussvorschläge von Aktionären beschränkt. Eine Stimmabgabe per Briefwahl zu Tagesordnungspunkt 2 gilt auch für einen angepassten Gewinnverwendungsvorschlag infolge einer etwaigen Änderung der Anzahl dividendenberechtigter Aktien.“
Berlin, im November 2021
TLG IMMOBILIEN AG
Der Vorstand