Lagunenstadt Ueckermünde AGUeckermündeDas Gesetz über Maßnahmen in Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- Einladung zur 19. ordentlichen Hauptversammlung 2022
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1. |
Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Tagesordnung |
2. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Geschäftsjahr |
3. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Ergebnisses des Geschäftsjahrs 2021 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2021 wird auf das Jahr 2022 übertragen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Frau Antje Kesten vom 01.01.2021 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand Frau Antje Kesten wird für das Geschäftsjahr 2021 entlastet. |
5. |
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsrates Frau Elke Reifarth, Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der ehemalige Aufsichtsrat, bestehend aus Frau Elke Reifarth, Frau Gabriele Bender |
6. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates Herr Wolfgang Börner, Frau Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Aufsichtsrat, bestehend aus Herrn Wolfgang Börner, Frau Conny Bültmann und Herrn |
7. |
Beschluss über den Abschluss eines Vergleiches mit den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf das anliegende Schreiben von Rechtsanwalt Kröger Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgend Beschluss zu fassen: Es wird dem Abschluss des Vergleiches mit den ehemaligen Aufsichtsratsmitgliedern |
8. |
Verschiedenes Beschlüsse finden zu diesem Tagesordnungspunkt nicht statt. |
Mitteilungen an die Aktionäre
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen (Lageberichte und Bilanzen)
können unter folgender Internetseite heruntergeladen werden:
https://www.magentacloud.de/share/3z3o1ffg2p
Sie liegen auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde,
während der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Auf Verlangen
werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen, nach Möglichkeit per E-Mail,
kostenfrei übersandt.
Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung
Die Durchführung der Hauptversammlung erfolgt als virtuelle Hauptversammlung ohne
physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der
elektronischen Zuschaltung. Die Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten können daher
nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung
per Bild- und Tonübertragung über die Internetseite
http://LUAG.votebox.live
und den zugänglich gemachten passwortgeschützten Internetzugang verfolgen. Um möglichst
allen Aktionären die Möglichkeit der Teilnahme zu geben, bietet die Gesellschaft am
Freitag, den 01.04.2022, einen Testdurchlauf zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung
ab 16:00 Uhr für die interessierten Aktionäre an.
Voraussetzung für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts,
sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung
Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie zur Zuschaltung
zur Hauptversammlung über den Internetservice sind gemäß der Satzung der Lagunenstadt
Ueckermünde AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch der Gesellschaft
eingetragen sind.
Für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Ausübung der Aktionärsrechte über den
Internetservice ist der im Aktienbuch am Freitag, den 01.04.2022, 0:00 Uhr, eingetragene
Aktienbestand maßgeblich.
Passwort geschützter Internetservice
Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung individuelle
Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse
http://LUAG.votebox.live
zugänglichen passwortgeschützten Internetservices der Gesellschaft übersandt. Über
diesen Internetservice können die Aktionäre (und gegebenenfalls deren Bevollmächtigte)
u. a. die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß dem dafür vorgesehenen
Verfahren u. a. ihr Stimmrecht über elektronische Kommunikation (Briefwahl) ausüben,
Fragen einreichen oder Widerspruch i.S.v. § 245 AktG zu Protokoll erklären.
Stimmabgabe durch Briefwahl
Aktionäre können ihre Stimme schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation
abgeben. Der Internetservice wird einen geschützten Bereich zur Stimmabgabe vorsehen.
Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit dem
Einladungsschreiben übersandt. Briefwahlstimmen können bis Freitag, den 01.04.2022,
0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse abgegeben,
geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der
Gesellschaft.
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039 771 53021
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstimmen bis zum Beginn der
Abstimmung über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Bei
mehreren eingehenden Stimmabgaben wird nur die der Gesellschaft zuletzt eingegangene
berücksichtigt, dies gilt auch, wenn der Gesellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe
per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht zugehen.
Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstige Rechte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten
ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl
ausüben lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Der Bevollmächtigte hat gemäß der Satzung der Lagunenstadt Ueckermünde AG eine schriftliche
Vollmacht vorzulegen, d. h. in Schriftform gemäß § 126 BGB oder in elektronischer
Form, also unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 126a
BGB. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmächtigung
kann aufgrund dieses Formerfordernisses der Satzung nicht über den Internetservice
erfolgen. Die Aktionäre werden daher gebeten, für die Bevollmächtigung von Personen,
das beigefügte Vollmachtsformular zu verwenden. Der Nachweis der Bevollmächtigung
auf dem Postweg oder in elektronischer Form muss der Gesellschaft aus organisatorischen
Gründen bis spätestens Freitag, den 01.04.2021, 0:00 Uhr, unter folgender Postanschrift
bzw. E-Mail-Adresse zu gehen:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der
Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die diesen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung
übersandten Zugangsdaten zum Internetservice erhält.
Fragemöglichkeit
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, im Wege der elektronischen
Kommunikation Fragen zu stellen. Etwaige Fragen sind bis spätestens zwei Tage vor
der Hauptversammlung, d. h. bis zum Mittwoch, den 30.03.2022, 24:00 Uhr, über die
E-Mail-Adresse
luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
einzureichen. Die Einreichung von Fragen auf anderen Übermittlungswegen ist nicht
möglich. Nach Ablauf der vorstehenden Frist eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.
Es ist vorgesehen, dass die Fragesteller im Rahmen der Fragebeantwortung namentlich
genannt werden.
Erklärung von Widerspruch zu Protokoll
Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können bis
zum Schluss der Hauptversammlung über den Internetservice Widerspruch gem. § 245 AktG
gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären.
Gegenanträge, Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre können Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge
einschließlich des Namens des Aktionärs einer etwaigen Begründung und etwaig gesetzlich
geforderten Angaben sowie eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der
Hauptversammlung bekannt, wenn ihr die Gegenanträge spätestens zwei Wochen vor der
Hauptversammlung also bis Freitag, den 18.03.2022, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse
zugehen:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
Telefax 039771 53021
E-Mail: luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrages oder der etwaigen Begründung kann die
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa
wenn der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde.
Auf der virtuellen Versammlung können keine Gegenanträge gestellt werden.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
der Tagesordnung erforderlich ist. Diese Auskunftspflicht des Vorstandes ist im Fall
einer virtuellen Hauptversammlung erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre
lediglich die Möglichkeit, Fragen im Wege der elektronischen Kommunikation zu stellen.
Der Vorstand kann zudem festlegen, dass Fragen spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung
einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates Gebrauch
gemacht. Über die Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand nach § 1 Abs. 2
Satz 2 C19-AuswBekG nach freiem pflichtgemäßen Ermessen. Danach hat die Verwaltung
keinesfalls alle Fragen zu beantworten, sie kann Fragen zusammenfassen und im Interesse
der anderen Aktionären sinnvolle Fragen auswählen.
Hinweise zum Datenschutz
Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetzugang, Einreichung von Fragen
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung, Erteilung der Stimmrechtsvollmacht sowie
im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
verarbeiten wir personenbezogene Daten der jeweiligen Aktionäre (z. B. Vorname, Name,
Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individuelle Zugangsdaten
für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten
ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten
die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen
Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Bearbeitung ihrer personenbezogenen
Daten ist die Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde.
Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Dienstleistern bedienen,
verarbeiten diese Ihre personenbezogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im
Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Betroffenen ein jederzeitiges
Auskunft-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Löschungs- und gegebenenfalls Widerspruchsrecht
bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung
und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Information
zur Verarbeitung personenbezogener Daten und Ihre Rechte gemäß der Datenschutzgrundverordnung
können Sie unter folgender Post- bzw. Ihnen Abschrift anfordern:
Lagunenstadt Ueckermünde AG, Zum Strand 2, 17373 Ueckermünde
oder luag-hv2021@lagunenstadt-ueckermuende.de
Mit freundlichen Grüßen
Antje Kesten
Vorstand der Lagunenstadt Ueckermünde AG