DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AGFrankfurt am MainISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSFEindeutige Kennung des Ereignisses: DEMIRE_oHV2022Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022
|
am Mittwoch, den 18. Mai 2022, um 14:00 Uhr (MESZ), |
in den Geschäftsräumen des Notariats Gerns & Partner, An der Welle 3, 60322 Frankfurt
am Main, als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter)
stattfindet.
Die Hauptversammlung wird für unsere Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet
und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben, und ihre Bevollmächtigten über das HV-Portal
der Gesellschaft live im Internet unter
www.demire.ag
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
www.demire.ag/hauptversammlung/
übertragen. Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der elektronischen
Briefwahl oder durch Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie nachstehend unter Abschnitt
III „Weitere Angaben zur Einberufung“.
I.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung |
||||
2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Nachdem von den Großaktionären der Wunsch geäußert wurde, für das Geschäftsjahr 2021 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen also vor, den Bilanzgewinn der DEMIRE Deutsche
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung Sollte der ausschüttungsfähige Bilanzgewinn nicht mehr für die Ausschüttung einer Bei Annahme des Beschlussvorschlags von Vorstand und Aufsichtsrat gilt für die Auszahlung Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist nach § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am |
||||
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für die Geschäftsjahre Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
|
||||
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die imGeschäftsjahr |
||||
5. |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat, welcher gleichzeitig gemäß § 107 Absatz 4 Satz 2 AktG Prüfungsausschuss
|
||||
6. |
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht Nach der Änderung des Aktiengesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie Vorstand und Aufsichtsrat haben daher für das Geschäftsjahr 2021 einen Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht ist in dieser Einberufung im Abschnitt II abgedruckt und von
der Einberufung der Hauptversammlung an zudem über unsere Website unter
zugänglich. Er wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften |
II.
Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 6
Vergütungsbericht 2021
Der Vergütungsbericht im Sinne des § 162 Aktiengesetz (AktG) enthält Erläuterungen
hinsichtlich der individuellen Vergütungen der gegenwärtigen und ehemaligen Mitglieder
des Vorstands und des Aufsichtsrats der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
(„DEMIRE AG“) im Geschäftsjahr 2021.
Im Vergütungsbericht finden sich detaillierte Informationen zum Vergütungssystem,
die für das Verständnis der Angaben notwendig sind, zur Vergütung der und Leistungen
an die Vorstandsmitglieder, zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und Erläuterungen,
wie die Vergütung die langfristige Entwicklung der DEMIRE AG fördert. Die Erstellung
des Vergütungsberichts nach § 162 AktG liegt in der Verantwortung des Vorstands und
des Aufsichtsrats.
Überblick über das Geschäftsjahr 2021
VERGÜTUNGSSYSTEM DER VORSTÄNDE IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Im Rahmen der Hauptversammlung vom 28. April 2021 wurde ein neues Vergütungssystem
(„Vergütungssystem neu“) für die Mitglieder des Vorstands der DEMIRE AG mit einer Mehrheit von 99,71 % des
vertretenen Kapitals gebilligt (siehe: www.demire.ag/hauptversammlung).
Die Vorstandsdienstverträge der Vorstände Ingo Hartlief und Tim Brückner wurde per
Verlängerungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.
Da die vereinbarten Änderungen der Vergütung des Vorstands entsprechend den Verlängerungsvereinbarungen
vom 26. Mai 2021, ebenso wie die Vereinbarungen selbst, erst ab dem 1. Januar 2022 in Kraft getreten sind, wurden den Vorstandsmitgliedern im Geschäftsjahr 2021 Vergütungen
ausschließlich nach den Vorgaben des vorangegangenen Vergütungssystems („Vergütungssystem alt“) gewährt. Dieses „Vergütungssystem alt“ wird mithin untenstehend dargestellt.
Eine regelmäßige Überprüfung der Vergütung des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat.
Anpassungen der Zielvergütungen der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 gegenüber
dem Vorjahr haben nicht stattgefunden.
Zudem wurden durch den Aufsichtsrat Leistungskriterien in Bezug auf die erfolgsabhängigen,
variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2021 festgelegt. Erläuterungen
hinsichtlich der Tantieme der Vorstände, welche im Geschäftsjahr 2021 erdient wurde,
sind dem Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 vorbehalten. Auf deren Darstellung
wird mithin im hiesigen Vergütungsbericht verzichtet.
Von Vorgaben des „Vergütungssystems alt“ ist der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2021
nicht abgewichen.
VERGÜTUNGSSYSTEM DER AUFSICHTSRÄTE IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat, welches in § 16 der Satzung niedergelegt
ist, wurde von der Hauptversammlung am 28. April 2021 mit einer Mehrheit von 99,99
% des vertretenen Kapitals ebenfalls gebilligt. Im Rahmen der Hauptversammlung vom
28. April 2021 wurde beschlossen, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit
Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 von EUR 30.000 auf EUR 40.000,00 je ordentliches
Aufsichtsratsmitglied erhöht wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache
und der stellvertretende Vorsitzende erhält das Doppelte des vorgenannten Betrages.
Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer auf diese Beträge wird ebenfalls vergütet.
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde vollständig – wie in § 16 der Satzung
(in der Version vom 22. September 2020) niedergelegt – zur Anwendung gebracht.
Die Vorstandsvergütung im Geschäftsjahr 2021 im Detail
ÜBERSICHT „VERGÜTUNGSSYSTEM ALT“
Das „Vergütungssystem alt“ für die Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige und
langfristige Unternehmensentwicklung der Gesellschaft ausgerichtet und damit als relevanter
Baustein für die Umsetzung der Unternehmensstrategie der DEMIRE AG ausgestaltet.
In diesem Zusammenhang ist das „Vergütungssystems alt“ unterteilt in erfolgsabhängige
und nicht erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile. Die Vergütung des Vorstands besteht
aus Grundvergütung, Versorgungsaufwand, Nebenleistungen, sowie einjähriger variabler
Vergütung (Short Term Incentive (STI) = Tantieme) und mehrjähriger variabler Vergütung
(Long Term Incentive (LTI) = virtuelles Aktienoptionsprogramm).
Die Höhe der variablen Vergütung bemisst sich hierbei an der Erreichung bestimmter
vorab festgelegter Ziele.
Zur besseren Übersicht findet sich untenstehend eine entsprechende Tabelle, welche
die wesentlichen Eckpunkte des „Vergütungssystems alt“ zusammenfasst.
Wesentliche Eckpunkte des im Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungssystems („Vergütungssystem
alt“)
VERGÜTUNGSBESTANDTEIL
Erfolgsunabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Grundvergütung | Fixe vertraglich vereinbarte Vergütung, die in zwölf monatlichen Raten ausbezahlt wird. |
Nebenleistungen | Bereitstellung eines Dienstwagens, die Fortführung der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), der Abschluss einer Unfall- und Invaliditätsversicherung im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung sowie eine Vergütungsfortzahlung bei Krankheit oder Unfall und ein Sterbegeld. Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied -Kosten einer privaten Altersvorsorge |
Versorgungsaufwand | Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen. |
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Tantieme (Short-Term Incentive) | Die einjährige, variable Vergütung besteht aus einem Zielbetrag, der abhängig von der Erfüllung bestimmter Leistungskriterien ausbezahlt wird. |
Begrenzung/Cap:
das Doppelte des Zielbetrags |
|
Leistungskriterien:
Für Herrn Tim Brückner: 1. Qualitative Ziele Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reporting und Treasury Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen; Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 % |
|
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Tantieme (Short-Term Incentive) | Leistungskriterien:
Für Herrn Ingo Hartlief: 1. Qualitative Ziele Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene) Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG 2. Quantitative Ziele Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm |
Auszahlung:
Am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss der Gesellschaft des Vorjahres festgestellt |
|
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranche 2019 (LTI 2019/2023)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag von der langfristigen Entwicklung des |
Leistungskriterien:
Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten |
|
Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele |
|
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/2024) (LTI 2021/2025)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale |
Leistungskriterien:
50 % jährliche Aktienkurssteigerung Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten |
|
Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele |
|
Erfolgsabhängige Vergütung | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Virtuelles Aktienoptionsprogramm (Long-Term Incentive) |
Tranchen ab 2020 (LTI 2020/2024) (LTI 2021/2025)
Begrenzung/Cap: Wird durch einen im Vertrag festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag begrenzt. Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten Aktienoptionen (= auch als Performance Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale |
Leistungskriterien:
50 % jährliche Aktienkurssteigerung Für das Teilziel jährliche Aktienkurssteigerung gilt eine Hürde von 7 % p. a. und Für das Teilziel relativer Total Shareholder Return ein Maximalwert von 10 Prozentpunkten |
|
Auszahlung:
Nach Ablauf von vier Jahren in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele |
|
Sonstige Vergütungsregelungen | Bemessungsgrundlage/Parameter |
Maximalvergütung | Erst im Rahmen der Änderungsvereinbarungen vom 26. Mai 2021 vorgesehen. |
Abfindungs-Cap | Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrages vergüten („Abfindungs-Cap“). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. |
Malus- und Clawback Regelung | Teilweise oder vollständige Reduzierung bzw. Rückforderung der variablen Vergütung ist möglich. |
Vergütung für weitere Mandate innerhalb und außerhalb der DEMIRE-Gruppe | Etwaige für die Wahrnehmung konzerninterner Aufsichtsratsmandate oder ähnlichen Ämtern bezogene Vergütungsleistungen werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine gesonderte Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG ist nicht vorgesehen. |
DIE ERFOLGSUNABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundvergütung im Geschäftsjahr 2021
Die Grundvergütung der Vorstandsmitglieder wird in zwölf gleichen Teilbeträgen am
Schluss eines jeden Kalendermonats gezahlt und stellt für die Vorstandsmitglieder
ein fixes Einkommen dar. Die jährliche Grundvergütung 2021 betrug für den Vorstandsvorsitzenden
Ingo Hartlief EUR 400.000,00 brutto p. a. und für den Finanzvorstand Tim Brückner
EUR 240.000,00 brutto p. a.
Nebenleistungen im Geschäftsjahr 2021
Zusätzlich zur Grundvergütung stehen den Vorstandsmitgliedern Nebenleistungen zu.
Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Bereitstellung eines Dienstwagens zur dienstlichen
und privaten Nutzung.
Die Gesellschaft führt zudem für die Vorstände eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) fort. Die D&O-Versicherung enthält den gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestselbstbehalt von 10 % des Schadens bis jährlich zur Höhe des Eineinhalbfachen
der festen jährlichen Vergütung im Sinne des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG.
Zudem unterhält die Gesellschaft eine Unfallversicherung im Rahmen eines Gruppen-Unfallversicherungsvertrages
und zwar mit Versicherungsleistungen in Höhe von EUR 500.000 für den Todesfall und
EUR 500.000 für den Invaliditätsfall. Die Versicherungsprämien werden von der Gesellschaft
getragen. Im Todesfall stehen die Versicherungsleistungen entsprechend den Versicherungsbedingungen
entweder einer vom Vorstand benannten Person oder den Erben zu.
Zudem erstattet die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied Tim Brückner Kosten einer privaten
Altersvorsorge bis zur Höhe des maximalen freiwilligen monatlichen Beitrages in der
gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei einer vorrübergehenden Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit, Unfall oder aus
einem anderen vom Vorstandsmitglied nicht verschuldeten Grund eintritt, wird das feste
Jahresgehalt für die Dauer von bis zu sechs Monaten seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit
weitergewährt, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vorstandsdienstvertrages. Das
Vorstandsmitglied muss sich auf diese Zahlungen anrechnen lassen, was es von Kranken-,
Rentenkassen oder sonstigen Versicherungen oder Versorgungswerken an Krankengeld,
Krankentagegeld oder Renten erhält, soweit die Leistungen nicht ausschließlich auf
den Beiträgen des Vorstandsmitglieds beruhen.
Stirbt das Vorstandsmitglied während der Dauer des Vorstandsdienstvertrages, hat dessen
Ehepartner/in bzw. Lebenspartner/in im Sinne von § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz, ersatzweise
die unterhaltsberechtigten Kinder als Gesamtgläubiger, Anspruch auf unverminderte
Gewährung des festen Jahresgehalts für den Sterbemonat und die drei folgenden Monate,
längstens jedoch bis zum Ende der regulären Laufzeit des Vorstandsdienstvertrages.
Versorgungsaufwand im Geschäftsjahr 2021
Der Versorgungsaufwand setzt sich aus einer Beteiligung an Beiträgen zu einer freiwilligen
gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und der Pflegeversicherung in entsprechender
Anwendung des § 257 SGB V und § 61 SGB XI zusammen.
DIE ERFOLGSABHÄNGIGEN VERGÜTUNGSELEMENTE IM DETAIL IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Die variable Vergütung setzt sich aus einem einjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Short
Term Incentive) sowie einem mehrjährigen erfolgsabhängigen Bonus (Long Termin Incentive)
zusammen.
Einjährige, erfolgsabhängige Vergütung, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde
(Tantieme 2020)
Grundsätzliche Ausgestaltung
Die Tantieme (Short Term Incentive) dient als variables Vergütungselement mit kurzfristiger
Anreizwirkung. Die Laufzeit ist daher auf ein Jahr begrenzt. Wie ausgeführt, wird
im Rahmen dieses Vergütungsberichts ausschließlich auf die im Geschäftsjahr 2020 erdiente
Tantieme abgestellt, welche im Geschäftsjahr 2021 ausgezahlt wurde.
Das Short Term Incentive Programm enthält eine Regelung hinsichtlich des auszuzahlenden
Maximalbetrages, wonach der Betrag der Auszahlung auf jeweils insgesamt 200 % des
Zielwerts begrenzt ist. Bei Nichterfüllung der Leistungskriterien kann dieses variable
Vergütungselement auch vollständig entfallen.
Leistungskriterien
Das Inaussichtstellen der Tantieme, geknüpft an für das jeweilige Geschäftsjahr festgelegten
Zielvorgaben soll eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung fördern.
Diese stehen im Einklang mit den Interessen der Stakeholder der DEMIRE AG. Für eine
langfristige und nachhaltige Unternehmensentwicklung hat die Gesellschaft sich sowohl
finanzielle als auch nichtfinanzielle Ziele gesetzt. Die strategischen Ziele des Unternehmens
bilden die Grundlage für die Auswahl der Leistungskriterien für die variable Vergütung.
Für das Vorstandsmitglied Ingo Hartlief wurde hierbei im Geschäftsjahr 2020 in Bezug
auf die Tantieme eine Zielvergütung in Höhe von EUR 190.000 brutto festgesetzt. Für
das Vorstandsmitglied Tim Brückner wurde im Geschäftsjahr 2020 in Bezug auf die Tantieme
eine Zielvergütung in Höhe von EUR 115.000 brutto festgesetzt.
Über die wirtschaftlichen Aspekte hinaus sollen diese weiteren Leistungskriterien
auch für die Mitarbeiter des Unternehmens als sinnstiftendes Element dienen. Hierdurch
soll sichergestellt werden, dass die Unternehmensinteressen von Seiten der Führungsebene
vollumfänglich gewahrt und verfolgt werden.
Der Aufsichtsrat hat die Zielvorgaben für das laufende Geschäftsjahr zu beschließen.
Die im Geschäftsjahr 2020 erdiente Tantieme wurde am Ende des Monats, in dem der Jahresabschluss
des Geschäftsjahres 2020 festgestellt wurde, an die Vorstandsmitglieder ausgezahlt
– namentlich Ende April 2021. Daher ist sie der gewährten Vergütung des Geschäftsjahres
2021 im Sinne des § 162 Abs. 1 AktG zuzurechnen.
Die Tantieme für das Geschäftsjahr 2020 basiert auf dem „Vergütungssystem alt“. Im
Zuge der Beurteilung der Zielerreichung wurden im Geschäftsjahr 2020 unter anderem
folgende Leistungskriterien herangezogen:
FÜR HERRN TIM BRÜCKNER:
1. Qualitative Ziele
Ausbau der Digitalisierung im Unternehmen, auch in Bezug auf Reportings und Treasury
Management System
Weitere Stabilisierung des Teams auch unter COVID-19 Bedingungen
Start des EPRA Sustainability Rating Projekts mit dem Ziel, in Zukunft ein Nachhaltigkeitsrating
zu erhalten
Optimierung der Dienstleister- und Kostenstruktur
Optimierung des Accountings
Optimierung der Gesellschafterstrukturen
2. Quantitative Ziele
Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %
Reduzierung der Finanzierungskosten der DEMIRE
FÜR HERRN INGO HARTLIEF:
1. Qualitative Ziele
Implementierung eines wirksamen COVID-19 Krisen-Managements (z. B. konstantes Monitoring
der Mietverhältnisse)
Optimierung Kostenstruktur (Immobilien-, Finanzierungs-, Struktur- und Verwaltungskostenebene)
Weiterentwicklung des Forderungsmanagements
Verbesserung des Risikomanagements und Zertifizierung nach ICG
Erfolgreiche Repositionierung von Single-Tenant-Objekten
2. Quantitative Ziele
Steigerung des FFO gegenüber 2019 um mind. 10 %
Weiterentwicklung des Unternehmens mit dem Ziel einer Dividendenfähigkeit
Schaffung von Liquidität i. H. v. mind. EUR 200 Mio.
Vermietungen in einer Größenordnung von mind. 100.000 qm (Neuabschlüsse und Verlängerung
von Altmietverträgen)
Die Zielerreichung wurde von dem Aufsichtsrat in einer Gesamtschau festgelegt. Die
Geschäftsentwicklung der DEMIRE AG war im Geschäftsjahr 2020 von den Auswirkungen
der Corona-Pandemie mit bestimmt Ungeachtet dessen wurden die seinerzeit vereinbarten
Ziele nicht nur erfüllt, sondern sogar deutlich übertroffen, was insbesondere die
Steigung der FFO, die Vermietungsleistung sowie die deutlich gesenkten Finanzierungskosten
betrifft. Nach Auffassung des Aufsichtsrats ist es dem Vorstand hervorragend gelungen,
das Unternehmen erfolgreich weiterzuentwickeln, was gerade in ungewöhnlichen Pandemiezeiten
eine außerordentliche Herausforderung dargestellt hatte. Alle gesetzten Ziele wurden
daher nicht nur erreicht, sondern weit übertroffen, die daraus erzielte Zielerrechnung
beläuft sich somit auf 200 %. Die Vorstandsmitglieder haben daher im April 2021 eine
Tantiemeauszahlung zu 200 % für das Geschäftsjahr 2020 erhalten.
Sowohl die gewährte Tantieme als auch die gewährten PSU entsprechen dem maßgeblichen
Vergütungssystem, das den Vorstand sowohl kurz wie langfristig incentiviert. Es trägt
dabei dazu bei, die langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu fördern, Wachstum
zu generieren, operative und finanzielle Kennzahlen zu verbessern und den Unternehmenswert
langfristig zu steigern.
VIRTUELLES AKTIENOPTIONSPROGRAMM (LONG-TERM INCENTIVE) 2021 IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundsätzliche Ausgestaltung (Tranche 2021/2025)
Den Vorstandsmitgliedern der DEMIRE AG sollen im Zuge einer langfristigen, aktienbasierten
variablen Vergütung in Form eines virtuellen Aktienplans (Performance Share Plan)
jährlich virtuelle Aktienoptionen (sogenannte „Performance Share Units“ „PSUs“) gewährt
werden. Es ist hierbei vorgesehen, dass die Tranchen der virtuellen Aktienoptionen
jeweils am 1. Januar eines Jahres gewährt werden. Die Anzahl der jährlich gewährten
PSUs ermittelt sich aus einem im Vorhinein vertraglich vereinbarten, jährlichen Zuteilungsbetrag
geteilt durch den durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60 Handelstage vor dem
1. Januar eines jeden Jahres („Zeitpunkt der Gewährung“).
Die Anzahl der gewährten PSUs werden in einem Gewährungsschreiben innerhalb von vier
Wochen nach Gewährung den Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat mitgeteilt.
Die gewährten PSUs werden jeweils nach einer Performanceperiode von vier Jahren nach
dem Tag der Gewährung („Zeitpunkt der etwaigen Erdienung“ auch als „Vesting“ bezeichnet) in Abhängigkeit von dem Erreichen vorab festgelegter Performance-Ziele
erdient. Dabei kann sich die Anzahl der ursprünglich gewährten PSUs innerhalb eines
Korridors von 0 % bis 100 % je nach erreichter Performance entwickeln. Liegt die Performance
unterhalb einer definierten Hürde in den jeweils beschriebenen Zielen, sollen 0 %
der gewährten PSUs erdient werden. Ab Erreichung der jeweiligen Hürde erfolgt die
Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs.
Die Auszahlung der erdienten PSUs erfolgt in bar als Eurobetrag jeweils am 31. März
des Jahres nach Vesting. Die Höhe der Auszahlung ermittelt sich aus der Anzahl der
erdienten PSUs multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der DEMIRE AG 60
Handelstage vor „Vesting“. Mithilfe der langfristigen variablen Vergütung in Form
des Performance-Share-Plans sollen die Interessen der Mitglieder des Vorstands und
der Anteilseigner im Hinblick auf eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes
noch deutlicher aufeinander ausgerichtet werden. Zudem gewährleistet der Performance
Share Plan eine langfristige Bindung des Vorstands an das Unternehmen und steigert
dessen Motivation.
Leistungskriterien des Performance-Share-Plans für die Tranche 2021/2025
Die Erfolgsziele des virtuellen Aktienoptionsplans bilden zu 50 % die jährliche Aktienkurssteigerung
sowie zu 50 % der „Relative Total Shareholde Return“ („relativer TSR“), jeweils gemessen
über die vierjährige Performanceperiode.
Nach Ablauf der vierjährigen Performanceperiode erfolgt durch den Aufsichtsrat eine
Überprüfung, inwiefern die Ziele erreicht wurden. An der individuellen Zielerreichung
bemisst sich sodann, ob und wie viele virtuelle Aktien tatsächlich erdient wurden.
Die Erdienung der maximal möglichen Anzahl an PSUs (100 % der gewährten Anzahl an
PSUs) erfolgt bei der Erreichung des vom Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten
Maximalwerts des Kurssteigerungsziels und des Maximalwerts des relativen TSR-Ziels.
Die Erdienung von mindestens 50 % der gewährten PSUs erfolgt bei Erreichung der vom
Aufsichtsrat für jede Tranche vorab definierten Kurssteigerungshürde und der relativen
TSR-Hürde.
Jede Plantranche unterliegt einer Performanceperiode von vier Jahren. Die jährliche
Aktienkurssteigerung wird als „Compound Annual Growth Rate“ über die vierjährige Performanceperiode
berechnet. Der relative TSR vergleicht die Entwicklung des DEMIRE Total Shareholde
Return mit der Entwicklung der Rendite des EPRA/NAREIT Developed Europe Index ex UK
über die vierjährige Periode.
Zu Beginn eines jeden Jahres – zum Zeitpunkt der Gewährung (s. o.) – werden der Maximalwert
und die Hürde für die jährliche Aktienkurssteigerung der DEMIRE AG durch den Aufsichtsrat
festgelegt. Für die Tranche 2021 beträgt der Maximalwert 14 % per annum und die entsprechende
Hürde 7 % per annum.
Ebenso werden der Maximalwert und die Hürde für die relative TSR-Performance im Vorfeld
durch den Aufsichtsrat festgelegt. Der Maximalwert für den relativen TSR beträgt für
die Tranche 2021 10 Prozentpunkten, die entsprechende Hürde beträgt minus 10 Prozentpunkte.
Die Erreichung des Maximalwerts sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels
führt zur Erdienung von 100 % der gewährten Anzahl an PSUs. Die Erreichung der Hürde
sowohl des Kurssteigerungsziels als auch des TSR-Ziels führt zur Erdienung von 50
% der gewährten Anzahl an PSUs.
Innerhalb des Korridors zwischen Hürde und Maximalwert innerhalb des jeweiligen Ziels
erfolgt die Erdienung von 50 % bis 100 % der gewährten PSUs linear. Bei einer Performance
unterhalb der Hürde in den jeweiligen Zielen verfallen die gewährten PSUs jeweils.
Eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs ist nicht vorgesehen.
Unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl an erdienten PSUs ist die maximale
Auszahlung pro PSU auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.
Führt die DEMIRE AG während der Laufzeit des LTI Kapitalmaßnahmen durch, die einen
Einfluss auf den Wert der realen Aktien haben, wird das Vorstandsmitglied hinsichtlich
der ihm gewährten PSUs wie die Inhaber realer Aktien behandelt. Wird während der Laufzeit
des LTI ein Aktiensplit durchgeführt oder werden Aktien zusammengelegt, erhöht oder
mindert sich die Anzahl der PSUs entsprechend den jeweiligen Regeln für den Aktiensplit
bzw. Aktienzusammenlegung. Werden während der Laufzeit des LTI aus Mitteln der Gesellschaft
den Aktionären Aktien („Gratisaktien“) gewährt, erhöht sich die Anzahl der PSUs entsprechend
den Bezugsregelungen für die realen Gratisaktien.
Die Einbeziehung einer an den Aktienkurs gekoppelten Vergütungskomponente harmonisiert
die Ziele und Interessen der Führungskräfte und Aktionäre.
Der den Vorständen hiermit gesetzte Anreiz, den Unternehmenswert – auch im eigenen
Interesse – solide und nachhaltig zu erhöhen, wirkt sich somit zum Vorteil aller aus.
Ferner trägt die Anwendung des relativen Total Shareholder Return zur Objektivierung
bei, da dieses Leistungskriterium an den Kapitalmarkt anknüpft und auch einen Vergleich
mit Peers ermöglicht.
Gewährte PSUs im Geschäftsjahr 2021 (Tranche 2021/2025)
Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 insgesamt 121.027 (75.795 +
45.232) PSUs vorläufig gewährt (vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag,
geteilt durch den durch den durchschnittlichen Aktienkurs 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt
der Gewährung [Erläuterung „Zeitpunkt der Gewährung“ s. o.]):
GEWÄHRTE PSUS IM DETAIL
Vertraglich vereinbarter jährlicher Zuteilungsbetrag | Zuteilungskurs (ø Kurs der DEMIRE-Aktie 60 Handelstage vor dem Zeitpunkt der Gewährung) |
Anzahl vorläufig zugeteilter PSUs | |
Ingo Hartlief | EUR 310.000 brutto | EUR 4,09 | 75.795 |
Tim Brückner | EUR 185.000 brutto | EUR 4,09 | 45.232 |
WEITERE VERGÜTUNGSREGELUNGEN IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Details zu festgelegten Maximalvergütungen der Vorstände und deren Einhaltung im Geschäftsjahr
2021
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist der Höhe nach begrenzt. Die erfolgsabhängigen
Bestandteile der Vergütung unterliegen Höchstgrenzen.
So ist für den STI (Tantieme) eine Höchstgrenze von 200 % des Zielbetrags vorgesehen.
Ferner sieht auch das LTI (virtuelles Aktienoptionsprogramm) diverse Cap-Regelungen
vor.
In Bezug auf die Tranche 2019/2023 existiert eine Begrenzung durch einen im Vertrag
festgeschriebenen jährlichen Zuteilungsbetrag. Zudem ist der tatsächliche Auszahlungsbetrag
von der langfristigen Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft abhängig und wird
auf einen für das jeweilige Vorstandsmitglied individuell festgelegten Maximalbetrag
begrenzt (für Herrn Ingo Hartlief auf einen Maximalbetrag von EUR 220.000 brutto und
für Herrn Tim Brückner auf einen Maximalbetrag von EUR 75.000 brutto).
Hinsichtlich der Tranchen 2020/2024 und 2021/2025 wird nicht nur der Zuteilungsbetrag
durch eine im Vertrag festgeschriebene jährliche Größenordnung begrenzt. Es ist zudem
auch eine Erdienung von mehr als 100 % der gewährten PSUs nicht vorgesehen. Zum dritten
ist die maximale Auszahlung pro PSU – unabhängig von der Zielerreichung bzw. der Anzahl
an erdienten PSUs – auf 250 % des Kurses bei Gewährung begrenzt.
Im Rahmen der nachfolgenden Darstellung wird aufgezeigt, dass die hiesigen Höchstgrenzen
in Bezug auf die im Geschäftsjahr 2021 gewährten und geschuldeten variablen Vergütungen
sämtlich eingehalten wurden:
Einhaltung der vorgegebenen Maximalbeträge hinsichtlich der variablen Vergütungsbestandteile
im Geschäftsjahr 2021
INGO HARTLIEF – VORSTANDSVORSITZENDER SEIT 20.12.2018
in EUR brutto | Zielvergütung | Max. | Auszahlung | |
Einjährige variable Vergütung |
Tantieme 2021 (STI) | 190.000 | 380.000 | 380.000 (Tantieme für das GJ 2020 s. o.) |
Mehrjährige variable Vergütung |
Virtuelles APO (LTI) (Tranche 2021/2025) Wert der gewährten PSUs |
310.000 | 775.000 (Obergrenze 2,5-fach bei Auszahlung) |
– |
TIM BRÜCKNER – FINANZVORSTAND SEIT 01.02.2019
in EUR brutto | Zielvergütung | Max. | Auszahlung | |
Einjährige variable Vergütung |
Tantieme 2021 (STI) | 115.000 | 230.000 | 230.000 (Tantieme für das GJ 2020 s. o.) |
Mehrjährige variable Vergütung |
Virtuelles APO (LTI) (Tranche 2021/2025) Wert der gewährten PSUs |
185.000 | 462.500 (Obergrenze 2,5-fach bei Auszahlung) |
– |
Für das Geschäftsjahr 2021 wurde keine Gesamt-Maximalvergütung für den Vorstand festgelegt.
Da auch eine Gesamt-Maximalvergütung für das Geschäftsjahr 2021 nicht festgelegt worden
ist, kann eine solche Überprüfung für das Geschäftsjahr 2021 nicht erfolgen.
VERGÜTUNGEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Abfindungsregelungen
Im Falle des wirksamen Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied im Sinne des
§ 84 Abs. 3 AktG, ohne dass zugleich ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1
BGB vorliegt, der die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, und
ohne dass dem Widerruf eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen
Geschäftsleitung im Sinne des § 84 Abs. 3 AktG zugrunde liegt, können die Vorstandsdienstverträge
eine Abfindung zur Abgeltung der Restvergütungsansprüche für die Zeit bis zum regulären
Ende des Vorstandsdienstvertrages vorsehen. Dabei wird höchstens eine Vertragsrestlaufzeit
von zwei Jahren berücksichtigt. Die Abfindung darf den Betrag von zwei Jahresvergütungen
einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit
vergüten („Abfindungs-Cap“). Für die Berechnung des Abfindungs-Caps wird auf die Gesamtvergütung
des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie gegebenenfalls die voraussichtliche Gesamtvergütung
für das laufende Geschäftsjahr abgestellt. Es werden hierbei ausschließlich die folgenden
Komponenten zur Berechnung berücksichtigt:
das feste jährliche Grundgehalt
100 % der Tantieme (STI)
100 % des Zuteilungsbetrages des virtuellen Aktienoptionsprogramms (LTI)
Sollte das jeweilige Vorstandsmitglied aus „guten/wichtigen Gründen“ gekündigt haben,
keine Verlängerung seines Vorstandsdienstvertrages erhalten haben oder sollte die
Vorstandstätigkeit aufgrund von Behinderung (Invalidität), des Renteneintritts oder
des Todes enden („Good Leaver“), so differenziert der Performance Share Plan wie folgt.
Im Falle der Behinderung (Invalidität) oder des Todes werden alle gewährten und erdienten
PSUs unmittelbar zum dann gültigen Aktienkurs der DEMIRE AG ausbezahlt, unabhängig
vom Grad der Zielerreichung. In den übrigen Fällen des „Good Leavers“ ist eine beschleunigte
ratierliche Erdienung der ausstehenden bzw. gewährten PSUs vorgesehen. Es erfolgen
keine Gewährungen aus weiteren Tranchen. Die Auszahlung erfolgt zum ursprünglich vorgesehenen
Zeitpunkt und unabhängig vom Grad der Zielerreichung. In berechtigten Einzelfällen
kann der Aufsichtsrat von diesen Regelungen abweichen.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
In den Anstellungsverträgen werden keine nachvertraglichen Wettbewerbsverbote vereinbart.
Daher ist die Zahlung einer Karenzentschädigung im Vergütungssystem nicht vorgesehen.
Change of Control
Im Falle (a) des direkten oder indirekten Erwerbs der Kontrolle der Stimmrechte der
Gesellschaft von mindestens 50 % der Stimmrechte oder (b) einer vergleichbaren Situation,
die die Leitungsbefugnis des Vorstands der Gesellschaft vergleichbar einschränkt,
kann der Aufsichtsrat über das Fortlaufen oder die vorzeitige Beendigung des virtuellen
Aktienplans sowie die Abwicklung dieser vorzeitigen Beendigung nach eigenem Ermessen
entscheiden. Entscheidet der Aufsichtsrat zugunsten einer vorzeitigen Auszahlung der
PSUs im Zuge eines Kontrollwechsels erfolgt diese wenn möglich unmittelbar, jedoch
in keinem Fall später als drei Monate nach der Meldung des Kontrollwechsels oder einer
vergleichbaren Situation. Kommt es innerhalb von zwölf Monaten nach einem Kontrollwechsel
und bei Fortlaufen des virtuellen Aktienplans zu einer Einschränkung der Leitungsbefugnisse
des Vorstandsmitglieds oder zu einer Reduzierung der dem Vorstandsmitglied vertraglich
zugesagten Leistungen, so wird das Vorstandsmitglied im Falle einer Kündigung innerhalb
von zwölf Monaten nach dem Kontrollwechsel hinsichtlich der Abgeltung gewährter und
noch zu erdienender Instrumente als „Good Leaver“ behandelt (siehe unter Abfindungsregelungen).
Weitere Zusagen für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages
durch das Vorstandsmitglied infolge eines Kontrollwechsels (change of control) sind
nicht vorgesehen.
Malus/Clawback
Nach dem „Vergütungssystem alt“ hat der Aufsichtsrat nach Maßgabe des § 87 Abs. 2
AktG die Möglichkeit, die Bezüge oder sonstigen Leistungen herabzusetzen.
Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat auch nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) im Falle
eines nachweislich wissentlichen groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds in seiner
Funktion als Mitglied des Vorstands gegen eine seiner wesentlichen Sorgfaltspflichten
im Sinne des § 93 AktG oder eine seiner sonstigen wesentlichen dienstvertraglichen
Pflichten die für das Geschäftsjahr, in dem der Verstoß stattgefunden hat, gewährte
Tantieme und die für das Geschäftsjahr gewährten PSUs teilweise oder vollständig auf
null reduzieren.
Bei der von dem Aufsichtsrat zu treffenden Ermessensentscheidung sind die Schwere
des Verstoßes, dessen Folgen für die Gesellschaft (insbesondere finanzielle Schäden
und Reputationsschäden) sowie der Grad des Verschuldens des Vorstandsmitglieds zur
berücksichtigen. Der Aufsichtsrat wird bei seiner Ermessensentscheidung zudem den
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachten. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Vorstandsmitglied
vor einer entsprechenden Entscheidung anzuhören und ihm hierzu unter Setzung einer
angemessenen Frist („Anhörungsfrist“) Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine
Reduktion der variablen Vergütung um mehr als 50 % kann nur bei Vorliegen eines vorsätzlichen
groben Verstoßes des Vorstandsmitglieds oder bei der Verursachung eines substanziellen
Schadens erfolgen. Eine etwaige Reduzierungsentscheidung kann der Aufsichtsrat nur
innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt treffen ab dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats
von den für die Reduzierungsentscheidung maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat
(der Fristbeginn richtet sich nach § 626 Abs. 2 S. 2 BGB analog), in jedem Fall aber
längstens bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Eintritt des groben Verstoßes. Bei
Dauerverstößen ist auf den Beginn des Dauerverstoßes abzustellen. Während des Laufs
der Anhörungsfrist sind die Fristen im vorstehenden Satz gehemmt (§ § 209 BGB analog).
Wurden die Tantieme oder der LTI zum Zeitpunkt der Reduzierungsentscheidung bereits
ausgezahlt, hat das Vorstandsmitglied die zu viel erhaltenen Zahlungen zurückzugewähren.
Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den an das Vorstandsmitglied ausgezahlten
Nettobetrag.
Außerdem ist die Gesellschaft in diesem Fall berechtigt, mit sonstigen Vergütungsansprüchen
des Vorstandsmitglieds aufzurechnen. Die Einrede der Entreicherung im Sinne des §
818 Abs. 3 BGB ist insoweit ausgeschlossen.
Etwaige Schadenersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied insbesondere
aus § 93 Abs. 2 AktG sowie das Recht der Gesellschaft zum Ausspruch einer Kündigung
aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB bleiben hiervon unberührt.
Im Falle, dass das Vorstandsmitglied im jeweiligen Geschäftsjahr insgesamt länger
als 90 Kalendertage arbeitsunfähig ist („Schwellenwert“), werden die Tantieme und
der LTI für das jeweilige Geschäftsjahr für jeden Tag einer im jeweiligen Geschäftsjahr
über den Schwellenwert hinaus andauernden oder weiteren Arbeitsunfähigkeit um 1/365stel
gekürzt. Sollte das Dienstverhältnis nicht während des gesamten Geschäftsjahres bestanden
haben, wird der Schwellenwert von 90 Tagen entsprechend zeitanteilig gekürzt.
Bestimmte Umstände des Ausscheidens können einen Verfall der PSUs nach sich ziehen.
Im Falle von „Bad Leavers“ ist vorgesehen, dass alle gewährten PSUs ersatzlos entfallen.
„Bad Leavers“ in diesem Sinne sind Vorstandsmitglieder deren Kündigung nicht auf „guten/wichtigen
Gründen“ beruht oder deren Vorstandsvertrag aufgrund von wichtigen Gründen gekündigt
wurde (z. B. § 626 BGB).
Leistungen Dritter
Im Geschäftsjahr 2021 wurden keinem Vorstandsmitglied Leistungen von einem Dritten
hinsichtlich seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied zugesagt oder gewährt.
Vergütung für Vorstands- und/oder Aufsichtsratsmandate innerhalb und außerhalb der
DEMIRE-Gruppe
Vergütungsleistungen für die Wahrnehmung etwaiger, konzerninterner Aufsichtsratsmandate
oder ähnlichen Ämtern werden auf das feste Jahresgehalt angerechnet. Eine gesonderte
Vergütung für die Übernahme eines Vorstandsmandats bei der Fair Value REIT-AG ist
nicht vorgesehen.
Herr Tim Brückner ist seit dem 20. Mai 2019 als Vorstandsvorsitzender der Fair Value
REIT-AG bestellt. Herr Ingo Hartlief ist seit dem 20. Mai 2019 als stellvertretender
Aufsichtsratsvorsitzender der Fair Value REIT-AG bestellt.
Es wurde im Rahmen eines Umlagevertrages mit der Fair Value REIT-AG vereinbart, dass
die Gehaltsaufwendungen (fixe Vergütung) inkl. Personalnebenkosten sowie etwaige Zusatzvergütungen
wie bspw. Firmenwagen von Herrn Tim Brückner anteilig der Fair Value REIT-AG weiterbelastet
werden. Eine Umlage erfolgte hierbei im Verhältnis von 30 %.
Konzernfremde Vorstands- oder Aufsichtsratsmandate wurden von den Herren Ingo Hartlief
und Tim Brückner im Geschäftsjahr 2021 nicht begleitet.
Vergütung der Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2021 im Detail
Darstellung der gewährten und geschuldeten Vergütung (einschließlich des jeweiligen
relativen Anteils) der Vorstandsmitglieder Ingo Hartlief und Tim Brückner im Geschäftsjahr
2021 nach § 162 AktG
Nachfolgend werden im Rahmen der untenstehenden Tabellen die gewährten und geschuldeten
festen und variablen Vergütungsbestandteile der Vorstände Ingo Hartlief und Tim Brückner
im Geschäftsjahr 2021 dargestellt. Die Darstellung enthält auch den jeweiligen relativen
Anteil nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr ausbezahlte
Grundvergütung, die angefallenen Nebenleistungen, den ausbezahlten Versorgungsaufwand
und die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte Tantieme, welche im Geschäftsjahr 2020 erdient
wurde.
Zudem wird das virtuelle Aktienoptionsprogramm der Vollständigkeit halber dargestellt.
Da der Vierjahreszeitraum noch nicht abgelaufen ist, sind aber im Geschäftsjahr 2021
keine diesbezüglichen Beträge gewährt oder geschuldet.
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021
Ingo Hartlief – Vorstandsvorsitzender seit 20. Dezember 2018
in EUR brutto | in % | ||
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten | |||
Erfolgsunabhängige Vergütung | Grundvergütung 2021 | 400.000,00 | 50,66 |
Nebenleistungen 2021 | 4.622,04 | 0,59 | |
Versorgungsaufwand 2021 | 4.976,88 | 0,63 | |
Summe | 409.598,92 | 51,88 | |
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten | |||
Einjährige variable Vergütung | Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) | 380.000,00 | 48,13 |
Mehrjährige variable Vergütung | LTI 2019/2023 | – | – |
LTI 2020/2024 | – | – | |
LTI 2021/2025 | – | – | |
Summe | 380.000,00 | ||
Gesamt | |||
GESAMTVERGÜTUNG | 789.598,92 | 100,00 |
GEWÄHRTE UND GESCHULDETE VERGÜTUNG gemäß § 162 AKTG IM GJ 2021
Tim Brückner – Finanzvorstand seit dem 1. Februar 2019
in EUR brutto | in % | ||
Erfolgsunabhängige Vergütungskomponenten | |||
Erfolgsunabhängige Vergütung | Grundvergütung 2021 | 240.000,00 | 46,25 |
Nebenleistungen 2021 | 18.000,00 | 3,47 | |
Versorgungsaufwand 2021 | 30.905,28 | 5,96 | |
Summe | 288.905,28 | 55,68 | |
Erfolgsabhängige Vergütungskomponenten | |||
Einjährige variable Vergütung | Tantieme 2020 (Auszahlung im März 2021) | 230.000,00 | 44,32 |
Mehrjährige variable Vergütung | LTI 2019/2023 | – | – |
LTI 2020/2024 | – | – | |
LTI 2021/2025 | – | – | |
Summe | 230.000,00 | ||
Gesamt | |||
GESAMTVERGÜTUNG | 518.905,28 | 100,00 |
Gewährte und geschuldeten Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr
2021
Aktuell läuft für das ehemalige Vorstandsmitglied Herrn Andreas Steyer noch eine Long-Term-Incentivierungen
fort, und zwar in Form eines Aktienoptionsplanes. Herrn Steyer steht hierbei eine
Long-Term-Incentivierung aus dem Aktienoptionsplan 2015 zu. Im Geschäftsjahr 2015
wurden hierbei aktienbasierte Vergütungen in Form von Bezugsrechten (Aktienoptionen)
an den Vorstand der DEMIRE AG sowie an einen ausgewählten Personenkreis innerhalb
des DEMIRE-Konzerns ausgegeben. Bei dem Aktienoptionsprogramm handelt es sich um einen
Optionsplan, der mit Eigenkapitalinstrumenten erfüllt wird (Equity-settled Share-Option-Plan).
Der Optionsplan sieht ausschließlich die Möglichkeit vor, das Aktienoptionsprogramm
in Aktien der DEMIRE AG zu erfüllen. Die Bilanzierung der ausgegebenen aktienkursorientierten
Vergütungen erfolgt im Einklang mit IFRS 2. Voraussetzung für die Ausübung der Bezugsrechte
ist, dass der Schlusskurs der Aktie im XETRA-Handel (oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an dem der Ausübung des Bezugsrechts
vorhergehenden Börsenhandelstag mindestens 10 % höher ist als der Basispreis. An Herrn
Steyer wurden 400.000 Aktienoptionen ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert einer Option
beträgt für die erste Tranche EUR 2,74. In der Berichtsperiode kam es zu keiner Änderung
der ausgegebenen Aktien im Vergleich zu der Vorperiode. Die Optionslaufzeit beträgt
neun Jahre ab dem Ausgabetag. Die ersten vier Jahre sind Wartezeit. In der Berichtsperiode
ist aus diesem Aktienoptionsprogramm, wie auch im Vorjahr, kein Aufwand mehr entstanden.
Für das Vorstandsmitglied Herr Ralf Kind wurden seinerzeit im Jahr 2017 und 2018 virtuelle
Aktienoptionsprogramme aufgesetzt. In Höhe der eventuell noch zustehenden Restvergütung
wurde eine Rückstellung gebildet, da sich die Parteien diesbezüglich noch in einer
streitigen Auseinandersetzung befinden.
Ehemalige Vorstandsmitglieder haben im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütungen erhalten.
DIE AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Grundsätzliche Ausgestaltung der Aufsichtsratsvergütung
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat ist in § 16 der Satzung geregelt. Insofern
wird sichergestellt, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder stets dem von
der Hauptversammlung beschlossenen Vergütungssystem entspricht. Im Sinne des § 16
der Satzung haben die Aufsichtsratsmitglieder entweder einen Anspruch auf eine feste
Vergütungskomponente oder alternativ auf Sitzungsgeld. Darüber hinaus kann für Mitglieder
von Ausschüssen ein Sitzungsgeld festgelegt werden. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats
kann eine jährliche, zahlbare Vergütung festgelegt werden, über deren Höhe die Hauptversammlung
entscheidet. Die zuletzt beschlossene Vergütung bleibt so lange gültig, bis die Hauptversammlung
eine geänderte Vergütung beschließt. Für Mitglieder von Ausschüssen kann neben der
jährlich zahlbaren Vergütung ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe
die Hauptversammlung entscheidet. Alternativ zu der jährlich zahlbaren Vergütung kann
für die Aufsichtsratsmitglieder ein Sitzungsgeld festgelegt werden, über dessen Höhe
ebenfalls die Hauptversammlung entscheidet. Der Vorsitzende erhält den dreifachen,
der Stellvertreter den doppelten Betrag der jährlich zahlbaren Vergütung eines ordentlichen
Aufsichtsratsmitglieds. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils eines
Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Die Vergütung ist zahlbar binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner Ersatz aller ihnen durch die Ausübung
ihres Amtes entstehenden Auslagen sowie Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen
zu entrichtender Umsatzsteuer. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse
der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter einbezogen, soweit eine solche besteht.
Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung
vom 28. April 2021 wurde wegen des deutlich gestiegenen Arbeitsumfangs der Aufsichtsratsmitglieder,
der insbesondere auf die komplexen regulatorischen Rahmenbedingungen zurückzuführen
ist, sowie der damit einhergehenden zeitlichen Belastung die Aufsichtsratsvergütung
mit Wirkung zum Beginn des Geschäftsjahres 2021 von bislang EUR 30.000,00 auf EUR
40.000,00 je ordentliches Aufsichtsratsmitglied festgesetzt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats
erhält hierbei das Dreifache und der stellvertretende Vorsitzende das Doppelte des
vorgenannten Betrages. Eine gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteuer auf diese Beträge
wird ebenfalls gezahlt.
Details hinsichtlich der konkreten Aufsichtsratsvergütung im Geschäftsjahr 2021
Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die den gegenwärtigen Aufsichtsratsmitgliedern
im Geschäftsjahr 2021 gewährte Vergütung einschließlich des jeweiligen relativen Anteils
nach § 162 AktG dargestellt. Auf eine Einbeziehung ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder
wird verzichtet, da diese im Geschäftsjahr 2021 keine Vergütung erhalten haben. Im
Sinne des § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist die Aufsichtsratsvergütung
binnen eines Monats nach Ablauf des Geschäftsjahres fällig. Die untenstehende Darstellung
umfasst die im Geschäftsjahr 2021 ausbezahlte feste jährliche Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit
im Geschäftsjahr 2020. Die Zahlung von Sitzungsgeld ist nach der hiesig gewählten
Vergütungsalternative nur für Mitglieder von Ausschüssen vorgesehen. Ein Sitzungsgeld
ist weder im Geschäftsjahr 2020 noch im Geschäftsjahr 2021 angefallen.
GEWÄHRTE VERGÜTUNG DER AUFSICHTSRATSMITGLIEDER IM GESCHÄFTSJAHR 2021
Festvergütung | Gesamtvergütung | |||
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | in EUR | in % | in EUR | in % |
Prof. Dr. Alexander Goepfert | 90.000 | 100 | 90.000 | 100 |
Frank Hölzle | 60.000 | 100 | 60.000 | 100 |
Dr. Kerstin Hennig | 30.000 | 100 | 30.000 | 100 |
INSGESAMT | 180.000 | 100 | 180.000 | 100 |
Vergleichende Darstellung nach § 162 Abs. 1 Nr. 2 AktG
Nachfolgend wird im Rahmen der untenstehenden Tabelle die jährliche Veränderung der
gewährten und geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der Gesellschaft und der Vergütung
von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dargestellt, wobei für Letztere auf
die durchschnittlichen Löhne und Gehälter der Mitarbeiter der DEMIRE AG im jeweiligen
Geschäftsjahr abgestellt wird, und zwar einschließlich von etwaigen Sachbezügen, Boni,
PkW, DRV-Zuschuss, Mutterschaftsgeld, Wohnkostenzuschuss usw.
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES VORSTANDS
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 | Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||||
Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands | in EUR | in EUR | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % |
Ingo Hartlief | 789.598,92 | 1.104.221,36 | – 314.622,44 | – 28 | 770.027 | 230 | 323.727,17 | – | – | – |
Tim Brückner | 518.905,28 | 339.143,18 | 179.762,10 | 53 | 111.213 | 49 | – | – | – | – |
Frühere Mitglieder des Vorstands | ||||||||||
Ralf Kind | – | – | – | – | – 3.418,08 | – 100 | – 667.207,76 | – 99 | 146.625,84 | 28 |
Arbeitnehmer | ||||||||||
Ø Arbeitnehmer | 106.702,89 | 95.656,46 | 11.046,43 | 12 | – 10.662,43 | – 10 | 5.628,61 | 6 | – 9.233,38 | – 8 |
Ertragsentwicklung | ||||||||||
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) | 61.587 | 9.167 | 52.420 | 572 | – 70.571 | – 89 | 10.685 | 15 | 49.621 | 255 |
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) | 32.843 | 29.168 | 3.675 | 13 | 26.472 | 982 | – 90.630 | – 97 | 139.095 | n.a. |
VERGLEICHENDE DARSTELLUNG NACH § 162 ABS. 1 NR. 2 AKTG FÜR DIE MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS
Gewährte und geschuldete Vergütung 2021 | Gewährte und geschuldete Vergütung 2020 | Veränderung 2021 gegenüber 2020 |
Veränderung 2020 gegenüber 2019 |
Veränderung 2019 gegenüber 2018 |
Veränderung 2018 gegenüber 2017 |
|||||
Gegenwärtige Mitglieder des Aufsichtsrats | in EUR | in EUR | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % | in EUR | in % |
Alexander Goepfert | 90.000 | 90.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | – | – |
Frank Hölzle | 60.000 | 60.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Kerstin Hennig | 30.000 | 30.000 | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 | – | – | – | – |
Frühere Mitglieder des Aufsichtsrats | ||||||||||
Hermann Wagner | – | – | – | – | – | – | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Thomas Wetzel | – | – | – | – | – | – | 0,00 | 0 | 0,00 | 0 |
Arbeitnehmer | ||||||||||
Ø Arbeitnehmer | 106.702,89 | 95.656,46 | 11.046,43 | 12 | – 10.662,43 | – 10 | 5.628,61 | 6 | – 9.233,38 | – 8 |
Ertragsentwicklung | ||||||||||
Jahresüberschuss der DEMIRE- Gruppe (in TEUR) | 61.587 | 9.167 | 52.420 | 572 | – 70.571 | – 89 | 10.685 | 15 | 49.621 | 255 |
Jahresüberschuss der DEMIRE AG (in TEUR) | 32.843 | 29.168 | 3.675 | 13 | 26.472 | 982 | – 90.630 | – 97 | 139.095 | n.a. |
III.
Weitere Angaben zur Einberufung
1. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung |
|||||||
2. |
Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung Die Hauptversammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach Maßgabe des Gesetzes Die gesamte Hauptversammlung wird am Mittwoch, den 18. Mai 2022, ab 14:00 Uhr (MESZ) live in Bild und Ton in unserem HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
übertragen. Es können nur diejenigen Aktionäre, die sich zuvor ordnungsgemäß angemeldet und ihren Das HV-Portal ist unter der Internetadresse
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), für Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet Die Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie die Einräumung des Stimmrechts, Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung 2022 als virtuelle Hauptversammlung |
|||||||
3. |
Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung und Nachweis des Anteilsbesitzes Zur Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im HV-Portal und zur Ausübung der weiteren Als Nachweis des Anteilsbesitzes reicht ein durch den Letztintermediär ausgestellter Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 11. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs) unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten zugehen:
Nach Eingang der ordnungsgemäßen Anmeldung und des ordnungsgemäßen Nachweises des
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung Bedeutung des Nachweisstichtags Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Berechtigung zur Verfolgung der virtuellen |
|||||||
4. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl Aktionäre können ihre Stimme im Wege elektronischer Kommunikation abgeben („elektronische Briefwahl“). Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur die Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl sowie Änderungen hinsichtlich Ihrer Briefwahlstimmen
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
vorgenommen werden. Die Stimmabgabe über das HV-Portal ist ab dem 27. April 2022, 0:00 Uhr (MESZ), bis unmittelbar vor Beginn der Abstimmung Wird bei der elektronischen Briefwahl zu einem Tagesordnungspunkt keine ausdrückliche Die vorstehenden Ausführungen gelten für die Stimmabgabe im Wege der elektronischen |
|||||||
5. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Die Aktionäre können ihre Aktionärsrechte in Bezug auf die virtuelle Hauptversammlung Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
zugänglich. Ferner steht Ihnen insoweit das HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung und Änderungen der Vollmacht, ihr Widerruf und Für Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und die übrigen in § 135 AktG genannten Bevollmächtigten Bevollmächtigte können ebenfalls weder physisch noch im Wege elektronischer Kommunikation Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
|
|||||||
6. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter Aktionäre haben auch die Möglichkeit, ihr Stimmrecht aufgrund Erteilung von Vollmacht Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich
zugänglich. Bei mehrfach eingehenden Erklärungen hat die zuletzt eingegangene form-
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
zur Verfügung, über das die Erteilung sowie Änderungen hinsichtlich der Vollmacht Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter weder
|
|||||||
7. |
Angaben zu weiteren Rechten der Aktionäre Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie Ein etwaiger mit dem ordnungsgemäß gestellten Ergänzungsverlangen übermittelter zulässiger Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126 AktG und 127 AktG in Verbindung mit Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/oder
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
zugänglich machen, wenn sie der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge gestellt oder Wahlvorschläge Das Recht des Versammlungsleiters, im Rahmen der Abstimmung zuerst über die Vorschläge |
|||||||
8. |
Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 COVID-19-Gesetz Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und ihren Anteilsbesitz nachgewiesen Fragen sind bis spätestens Montag, den 16. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ) (Zeitpunkt des Zugangs), ausschließlich im Wege der elektronischen Kommunikation über das HV-Portal unter
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
einzureichen. Auf anderem Wege oder später eingereichte Fragen bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus stehen den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht |
|||||||
9. |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Beschlüsse der Hauptversammlung nach § 245 Nr. Unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung (§ 245
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 18. Mai 2022 bis zu deren Schließung |
|||||||
10. |
Hinweis auf Internetseite der Gesellschaft Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden
und dort im Bereich „Investor Relations“ unter dem weiterführenden Link „Hauptversammlung“ und unter dem Link
abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz für Aktionäre. Ferner Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachen der Unterlagen auf der Internetseite
Die Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der |
|||||||
11. |
Datenschutzrechtliche Informationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die Gesellschaft verarbeitet als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Die Gesellschaft wird vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstands Herrn Ingo Hartlief
Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung Die Dienstleister der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Im Übrigen werden die personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten können die Aktionäre und Aktionärsvertreter Diese Rechte können die Aktionäre und Aktionärsvertreter gegenüber der Gesellschaft
Zudem steht den Aktionären und Aktionärsvertretern gemäß Art. 77 DS-GVO ein Beschwerderecht Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
|
Langen, im April 2022
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG
Der Vorstand