Lang & Schwarz AG – Ordentliche Hauptversammlung

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Düsseldorf

WKN LS1LUS, ISIN DE000LS1LUS9

Einladung zur ordentlichen präsenzlosen („virtuellen“) Hauptversammlung
am 31. August 2022, 10:00 Uhr.

Wir laden unsere Aktionäre zu der am 31. August 2022 ab 10:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Die Hauptversammlung soll aufgrund der zum Einberufungszeitpunkt nicht eindeutig prognostizierbaren Pandemielage als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin – stattfinden.

Die Hauptversammlung wird im Internet für alle im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte übertragen; Stimmabgabe, Vollmachtserteilung, Ausübung des Fragerechts und Widerspruchseinlegung werden für angemeldete Aktionäre elektronisch ermöglicht. Aktienrechtlicher Ort der Hauptversammlung ist das CCD Congress Center Düsseldorf, Raum 7, Stockumer Kirchstr. 61, 40474 Düsseldorf. Dort ist jedoch eine persönliche Teilnahme von Aktionären oder Aktionärsvertretern – mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreterin – nicht vorgesehen und nicht möglich.

Die Tagesordnung der präsenzlosen Hauptversammlung lautet wie folgt

Tagesordnung:

1)

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des gebilligten Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Diese Unterlagen stehen im Internet unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ zur Verfügung.

2)

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn von 21.128.687,75 € wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn: 21.128.687,75 €
Dividendenausschüttung: 1,50 € je Aktie, insges.: 14.157.000,00 €
Einstellung in Gewinnrücklagen: –,– €
Gewinnvortrag: 6.971.687,75 €

Der vorstehende Dividendenvorschlag von 1,50 € je Aktie bezieht sich auf die aktuelle Aktienanzahl nach dem bereits vollzogenen Aktiensplit 1:3.

3)

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Betreffend die Entlastung der im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitglieder des Vorstands soll personenbezogen getrennt abgestimmt werden.

a)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, die Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandsmitgliedes André Bütow für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 zu vertagen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Torsten Klanten für die Amtszeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 Entlastung zu erteilen.

4)

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5)

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ETL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu bestellen.

6)

Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft wurde zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.08.2016 unter dem damaligen Tagesordnungspunkt 6 mit Wirkung ab dem 01.01.2016 wie folgt festgelegt:

„(a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von 50.000,– € je Geschäftsjahr, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 75.000,– € je Geschäftsjahr.

(b) Die Vergütung ist nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres zu zahlen.

(c) Den Aufsichtsratsmitgliedern werden die durch die Ausübung ihres Amtes entstehenden Auslagen – einschließlich einer etwaigen auf die Vergütung und den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer – erstattet.

(d) Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Aufsichtsratsmitglied nur während eines Teils des Geschäftsjahres Vorsitzender des Aufsichtsrates war.“

Diese Vergütung soll nunmehr angemessen angepasst werden.

Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, nunmehr folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aufsichtsratsvergütung wird unter Abänderung der bestehenden Regelungen gemäß litt a) und b) des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 31.08.2016 zum damaligen Tagesordnungspunkt 6 wie folgt festgesetzt:

„(a) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine Festvergütung von 75.000,– € je Geschäftsjahr, der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 100.000,– € je Geschäftsjahr.

(b) Die Vergütung ist nachschüssig in Teilbeträgen jeweils nach Ablauf eines Kalendervierteljahres zu zahlen.“

Die vorstehende Änderung zu (a) gilt mit Wirkung ab dem Beginn des laufenden Geschäftsjahres und diejenige zu (b) mit Wirkung ab Ende des dritten Quartals 2022. Die übrigen Regelungen zur Aufsichtsratsvergütung bleiben unverändert.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Beschränkung auf eine präsenzlose („virtuelle“) Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – statt. Aktionären wird die Ausübung von versammlungsbezogenen Rechten vor allem durch die vollständige Übertragung der Hauptversammlung im Internet über den sogenannten Online-Service sowie durch Stimmabgabe im Wege der Briefwahl oder Bevollmächtigungs- und Weisungsmöglichkeiten vor dem und am Tag der Hauptversammlung bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung nach dem Ende der Fragenbeantwortung gewährt. Zudem ist die elektronische Einreichung von Fragen bis zum 29. August 2022, 24:00 Uhr, möglich. Widersprüche können auf elektronischem Weg eingelegt werden. Die Einzelheiten werden nachfolgend detailliert erläutert.

Grundlage dessen sind neben den Regelungen des Aktienrechts und der Satzung die Sonderbestimmungen gemäß § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (BGBl. I, 570), zuletzt geänd. durch d. AufbauhilfeG 2021 v. 10.09.2021 (BGBl. I, 4147), „GesRuaCOVBekG“.

Online-Service, Zugangsdaten für Login

Zur Abwicklung der Hauptversammlung dient im Wesentlichen der Online-Service. Dieser ermöglicht allen im Aktienregister eingetragenen und ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären und ihren Bevollmächtigten, der vollständigen Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton zu folgen.

Der Onlineservice ermöglicht die Anmeldung zur Hauptversammlung; die Anmeldefrist ist auch hierbei einzuhalten (siehe unten im Abschnitt „Anmeldung“).

Zudem ermöglicht der Online-Service die elektronische Briefwahl, die Vollmachtserteilung an eine dritte Person oder die Stimmabgabe über den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

Der Online-Service ermöglicht ferner die elektronische Widerspruchseinlegung und die elektronische Frageneinreichung. Diese Frageneinreichung ist bis zum 29. August 2022, 24:00 Uhr, möglich.

Mit dem Einladungsschreiben erhalten alle im Aktienregister der Gesellschaft Eingetragenen als Zugangsberechtigung für den Online-Service ihre Zugangsdaten („Logindaten“). Hiermit ist ab voraussichtlich 10. August 2022 der Zugang zum Online-Service über den entsprechenden Link auf der Homepage der Gesellschaft unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ und dort bei „Hauptversammlung“ möglich.

Anmeldung

Zur Ausübung von Teilnahmerechten an der präsenzlosen Hauptversammlung, einschließlich der Verfolgung der vollständigen Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton, und zur Ausübung des Stimmrechts und des Widerspruchsrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung in das Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich gemäß § 15 Abs. 4 der Satzung spätestens bis zum 24. August 2022, 24:00 Uhr, in Textform angemeldet haben, wobei die Anmeldung postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter der nachstehenden Anschrift erfolgen kann:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
E-Mail: anmeldestelle@C-HV.com
Fax: +49 (0)9628 – 9299871

Die Anmeldung kann unter Einhaltung der oben genannten Frist auch über den Online-Service erfolgen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung nicht blockiert. Die Aktionäre können auch nach erfolgter Anmeldung über ihre Aktien verfügen. Für das Stimmrecht ist der am Tage der Hauptversammlung eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 24. August 2022, 24:00 Uhr, entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen im Zeitraum vom Ablauf des 24. August 2022 bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibestopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag ist daher der Ablauf des 24. August 2022.

Die Einreichung von Gegenanträgen, abweichenden Wahlvorschlägen sowie Tagesordnungserweiterungsverlangen erfordern keine Anmeldung.

Rechte der Aktionäre

Im Zeitpunkt der Einberufung hat die Gesellschaft 9.438.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien; alle ausgegebenen Aktien begründen grundsätzlich Teilnahme- und Stimmrechte. Bei Abstimmungen über bestimmte Punkte der Tagesordnung gelten bezüglich einzelner Aktionäre gesetzliche Stimmverbote. Aktionäre haben das Recht, unter der oben genannten Voraussetzung (fristgerechte Anmeldung) nach Maßgabe untenstehender Regelungen ihre Stimme vor und in der Hauptversammlung im Wege der Briefwahl oder durch Vertreter, auch einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, abzugeben und/​oder am Tage der Versammlung Widerspruch gegen Beschlüsse zu erklären. Alle angemeldeten Aktionäre können die präsenzlose Hauptversammlung in Bild und Ton vollständig über den Online-Service verfolgen. Aktionäre sind darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, in schriftlicher Form bis zum Samstag, 06. August 2022, 24:00 Uhr (eingehend), eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen. Das Fristende an einem Wochenende führt nicht zu einer Fristverschiebung. Aktionäre können zu Tagesordnungspunkten vorab Gegenanträge oder abweichende Wahlvorschläge einreichen; die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis zum Dienstag, 16. August 2022, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Angemeldete Aktionäre können elektronisch bis zum 29. August 2022, 24:00 Uhr, Fragen einreichen.

Weitergehende Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere vollständige Online-Teilnahme i.S.d. § 118 Abs.1 S. 2 AktG o.ä., stehen nicht zur Verfügung. Alle vorgeschlagenen Beschlussfassungen haben verbindlichen Charakter, nur empfehlende Beschlüsse sind nicht Gegenstand der Tagesordnung.

Übertragung der Hauptversammlung

Die Hauptversammlung wird für im Aktienregister eingetragene und ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre der Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten in voller Länge im Online-Service übertragen. Einen entsprechenden Link zum Online-Service finden Sie unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ und dort bei „Hauptversammlung“. Eine Aufzeichnung ist nicht vorgesehen. Für den Zugang zum Online-Service werden Zugangsdaten („Logindaten“) benötigt. Zur Verfolgung der präsenzlosen Hauptversammlung und zur sonstigen Nutzung des Online-Services benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät und eine Internetverbindung. Um die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung optimal wiedergeben zu können, wird eine stabile Internetverbindung mit einer ausreichenden Übertragungsgeschwindigkeit empfohlen. Zum Empfang der Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung über ein internetfähiges Endgerät wird ein aktueller Browser benötigt sowie externe Lautsprecher oder Kopfhörer werden empfohlen, spezielle Übertragungssoftware wird hingegen nicht vorausgesetzt.

Um das Risiko von Einschränkungen bei der Ausübung von Aktionärsrechten durch technische Probleme während der virtuellen Hauptversammlung zu vermeiden, wird empfohlen – soweit möglich – Aktionärsrechte (insbesondere das Stimmrecht) bereits vor Beginn der Hauptversammlung auszuüben.

Die Bild- und Tonübertragung der virtuellen Hauptversammlung und die Verfügbarkeit des Online-Services kann nach dem heutigen Stand der Technik aufgrund von Einschränkungen der Verfügbarkeit des Telekommunikationsnetzes und der Einschränkung von Internetdienstleistungen von Drittanbietern Schwankungen unterliegen, auf welche die Gesellschaft keinen Einfluss hat. Die Gesellschaft kann daher keine Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit und ständige Verfügbarkeit der in Anspruch genommenen Internetdienste, der in Anspruch genommenen Netzelemente Dritter, der Bild- und Tonübertragung sowie den Zugang zum Online-Service und dessen generelle Verfügbarkeit übernehmen.

Die Gesellschaft übernimmt auch keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für die Durchführung der Hauptversammlung über das Internet eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz vorliegt. Die Gesellschaft empfiehlt aus diesem Grund, frühzeitig von den unten genannten Möglichkeiten zur Rechteausübung, insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts, Gebrauch zu machen.

Eine weitergehende umfassende „Online-Teilnahme“ an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG ist mit der Übertragung nicht verbunden.

Stimmrechtsausübung durch Briefwahl und organisierte Stimmrechtsvertretung

Aktionäre und Aktionärsvertreter können das Stimmrecht durch unmittelbare Stimmabgabe (sog. „Briefwahl“) oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Derartige Stimmabgaben sind nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen möglich.

Sonstige Möglichkeiten zur Ausübung des Stimmrechts bestehen nicht. Nur der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter wird an der Hauptversammlung teilnehmen, nur er kann Stimmen persönlich abgeben.

Die Stimmabgabe kann in beiden Varianten (Briefwahl oder mittels des organisierten Stimmrechtsvertreters) direkt unter Verwendung des Online-Services erfolgen. Eine Übermittlung der Stimmabgabe durch Vollmacht nebst Weisung kann auch postalisch, per Telefax oder per E-Mail unter der nachstehenden Anschrift erfolgen:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
c/​o C-HV AG
Gewerbepark 10
92289 Ursensollen
E-Mail: anmeldestelle@C-HV.com
Fax: +49 (0)9628 – 9299871

Hierzu enthalten die den im Aktienregister eingetragenen Personen zugesandten Einladungsunterlagen geeignete Formulare, deren Verwendung empfohlen wird, aber nicht zwingende Voraussetzung der wirksamen Stimmabgabe oder Vollmacht nebst Weisung ist.

Die Stimmabgabe für die Erteilung von Vollmacht und Weisung ist auf diesem Wege (Brief, Fax oder Mail) bis einschließlich 30. August 2022, 24:00 Uhr, möglich.

Stattdessen können Aktionäre oder Aktionärsvertreter vor und während der Hauptversammlung die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl respektive die Erteilung von Vollmacht und Weisung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch über den Online-Service vornehmen. Diese Möglichkeit besteht vom Zeitpunkt der Freischaltung des Online-Services voraussichtlich am 10. August 2022 bis zum Eintritt in die Abstimmungen am Tage der Hauptversammlung nach dem Ende der Fragenbeantwortung.

Bis zu diesem Zeitpunkt besteht auch die Möglichkeit, über den Online-Service die Stimmabgabe im Wege der so genannten Briefwahl oder Vollmachten und/​oder Weisungen zu widerrufen oder abzuändern oder neu zu erteilen.

Unabhängig vom Übertragungsweg ist stets eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte

Wird der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt und ihm Weisung zur Stimmabgabe erteilt, ist er daran gebunden. Zu Abstimmungspunkten, zu denen keine Weisung vorliegt, wird der Stimmrechtsvertreter keine Stimme für den Vollmachtgeber abgeben. Der Stimmrechtsvertreter kann auch bei der präsenzlosen Hauptversammlung nicht mit sonstigen Handlungen wie dem Stellen von Fragen oder Anträgen oder der Einlegung von Widersprüchen beauftragt werden.

Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen sonstigen Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Intermediär, ein depotführendes Institut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person oder Institution ihrer Wahl, ausüben lassen. In diesem Fall ist eine rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär erforderlich. Ein Formular zur Vollmachtserteilung befindet sich auf den dem Aktionär zugesandten Unterlagen.

Vollmachten, auch die dem Stimmrechtsvertreter erteilten, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Das Formerfordernis gilt nicht bei einer Vollmachtserteilung an Intermediäre im Sinne des § 67a Abs. 4 AktG oder an die einem Intermediär gleichgestellten Institutionen oder Personen gem. § 135 Abs. 8 AktG (z.B. Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater oder geschäftsmäßige Stimmrechtsvertreter).

Eine Vollmachtserteilung an einen Dritten sowie ein Vollmachtswiderruf kann von angemeldeten Aktionären oder Aktionärsvertretern auch über den Online-Service vorgenommen werden.

Auch Bevollmächtigte – mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters – können an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen. Sie müssen sich ihrerseits der Briefwahl oder der Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters bedienen, um das Weisungsstimmrecht auszuüben.

Auch in allen Bevollmächtigungsfällen ist rechtzeitige Anmeldung stets erforderlich.

Erklärung von Widersprüchen zu Protokoll

Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 GesRuaCOVBekG muss Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, auch ohne persönliche Anwesenheit in der Hauptversammlung die Möglichkeit eingeräumt werden, Widerspruch zu Protokoll des Notars elektronisch zu erklären. Dies erfolgt für angemeldete Aktionäre über den Online-Service. Ein Widerspruch wird dem Notar während der gesamten Hauptversammlung unverzüglich zugänglich gemacht. Diese elektronische Widerspruchsmöglichkeit ist vom Beginn der Hauptversammlung bis zu deren Ende freigeschaltet. Auch Bevollmächtigte können Widerspruch einlegen. Eine Möglichkeit, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Erklärung eines Widerspruchs zu beauftragen, oder sonstige Möglichkeiten zur Einlegung von Widersprüchen außerhalb des vorgesehenen elektronischen Weges bestehen nicht.

Einreichung von Fragen

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, in Übereinstimmung mit § 1 Absatz 2 GesRuaCOVBekG ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären die Möglichkeit einzuräumen, im Wege der elektronischen Kommunikation bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung Fragen einzureichen. Die Fragen können ausschließlich über den Online-Service eingereicht werden und müssen bis zum 29. August 2022, 24:00 Uhr, übermittelt sein. Weitergehende Einreichungen wie etwa Redebeiträge oder Stellungnahmen, Anträge oder ähnliches können über die Frageneingabemaske nicht eingegeben werden.

Gegenanträge zu Tagesordnungspunkten, abweichende Wahlvorschläge und Tagesordnungserweiterungsverlangen

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Aktionäre berechtigt, in schriftlicher Form bis zum Samstag, 06. August 2022, 24:00 Uhr (eingehend), eine Ergänzung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Tagesordnung zu verlangen. Das Fristende an einem Wochenende führt nicht zu einer Fristverschiebung.

Aktionäre können zu Tagesordnungspunkten vorab Gegenanträge oder abweichende Wahlvorschläge einreichen; die Gesellschaft wird zugänglich zu machende Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die ihr bis zum Dienstag, 16. August 2022, 24:00 Uhr, zugehen, im Internet nach Maßgabe des § 126 AktG unter

www.LS-D.de/​ag

im Bereich „Investor Relations“ und dort unter „Hauptversammlung“ veröffentlichen. Veröffentlichte, einer selbständigen Abstimmung zugängliche Anträge von ordnungsgemäß legitimierten und angemeldeten Aktionären werden in der Hauptversammlung so behandelt werden, als seien sie während der Hauptversammlung gestellt worden.

Tagesordnungserweiterungsverlangen, Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an nachfolgende Anschrift zu richten:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
z.Hd. des Vorstands
Breite Straße 34
40213 Düsseldorf
Telefax: 0211 – 138 40 – 842
E-Mail: investor-relations@LS-D.de

Anderweitig adressierte oder später zugehende Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Für Tagesordnungserweiterungsverlangen ist zur Wahrung der dabei geltenden Schriftform eine Telefaxübermittlung oder Mail nicht ausreichend.

Der Online-Service kann für die Einreichung von Tagesordnungserweiterungsverlangen und Gegenanträgen oder abweichenden Wahlvorschlägen grundsätzlich nicht verwendet werden.

 

Düsseldorf, im Juli 2022

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, Breite Str. 34, 40213 Düsseldorf, verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) sowie gegebenenfalls Name, Vorname, Anschrift und E-Mail-Adresse des vom jeweiligen Aktionär benannten Aktionärsvertreters auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Entsprechendes gilt für Gäste der Hauptversammlung.

Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für die Vorbereitung und Durchführung sowie Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit §§ 118 ff. AktG.

Die Dienstleister der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten der Aktionäre und ggf. ihrer Aktionärsvertreter, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft.

Ihre personenbezogenen Daten werden zu keinen anderen als den zuvor genannten Zwecken verwendet und an keine anderen als die zuvor genannten dritten Parteien weitergegeben. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten in Drittländer erfolgt nicht.

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht mehr erforderlich sind und uns nicht gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu einer weiteren Speicherung verpflichten.

Sie haben ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

datenschutz@LS-D.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Breite Str. 34
40213 Düsseldorf

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Zuständige Datenschutzbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

0211/​38424-0
poststelle@ldi.nrw.de

Sie erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter:

Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
Datenschutzbeauftragter
Breite Str. 34

40213 Düsseldorf

datenschutz@LS-D.de

Informationen gemäß § 125 Aktiengesetz (AktG) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 sowie Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212 („EU-DVO“)

Art der Angabe Beschreibung
A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses Ordentliche virtuelle Hauptversammlung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft 2022
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: LuSoHV202208)
2. Art der Mitteilung Einberufung der Hauptversammlung
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: NEWM)
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE000LS1LUS9
2. Name des Emittenten Lang & Schwarz Aktiengesellschaft
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 31. August 2022
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220831)
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 10:00 Uhr (MESZ)
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 08:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit))
3. Art der Hauptversammlung Ordentliche virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: GMET)
4. Ort der Hauptversammlung URL zum Online-Service der Gesellschaft zur Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton sowie zur Ausübung der Aktionärsrechte:
https:/​/​www.ls-d.de/​investor-relations/​hauptversammlungOrt der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes:
CCD Congress Center Düsseldorf, Raum 7, Stockumer Kirchstr. 61, 40474 Düsseldorf
(Formale Angabe gemäß EU-DVO:
https:/​/​www.ls-d.de/​investor-relations/​hauptversammlung)
5. Aufzeichnungsdatum 24. August 2022, 24.00 Uhr MESZ
(Formale Angabe gemäß EU-DVO: 20220824)
6. Internetseite zur Hauptversammlung/​
Uniform Resource Locator (URL)
https:/​/​ww

 

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