Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks, Aktiengesellschaft
Köln
Gegenantrag gemäß § 126 AktG zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 26. August 2022
Der Aktionär Werner Gabler hat folgenden Gegenantrag zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 26. August 2022 eingereicht, der hiermit zugänglich gemacht wird.
Sehr geehrter Herr Ammann, sehr geehrter Herr Scheiff,
zur Tagesordnung der Hauptversammlung 2022 stelle ich folgenden Gegenantrag:
Absatz drei des Tagesordnungspunktes 7. wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
Der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert für den Erwerb der Aktien entspricht dem Anteil der Aktien am Eigenkapital der Gesellschaft, wie dieses zum 31.12 des jeweiligen Vorjahres in der Bilanz ausgewiesen ist.
Begründung:
Das in der Bilanz vom 31.12.2021 ausgewiesene Eigenkapital von Tsd. 22.835 Euro verteilt auf 9.544 Aktien ergibt bereits einen Betrag von ca. 2.393 Euro je Aktie, wobei möglicherweise vorhandene beträchtliche stille Reserven noch gar nicht berücksichtigt sind. Der in Tagesordnungspunkt 7. angebotene Höchstpreis von 1.000 Euro je Aktie für den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft erscheint demnach als signifikant zu niedrig.
Stellungnahme des Vorstandes zum Gegenantrag des Aktionärs Werner Gabler zu Punkt 7 der Tagesordnung der Hauptversammlung am 26. August 2022:
Zweck der von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussfassung ist ein Vorratsbeschluss für den Fall, das der Gesellschaft Aktien angeboten werden. Es ist nicht das primäre Ziel der Gesellschaft, eigene Aktien aktiv auf dem Markt zu erwerben. Vielmehr soll der Beschluss die Grundlage für die Wahrnehmung einer Opportunität bieten, das Eigenkapital der Gesellschaft zu stärken. Dieses Ziel kann durch den vorgeschlagenen Beschluss erreicht werden.
Köln, im August 2022
Wohnungsgesellschaft des rheinischen Handwerks AG Köln
Der Vorstand Der Aufsichtsrat