Lake Project AG
Überlingen
Bekanntmachung gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG
über die Erhebung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär gegen die nachfolgenden Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung vom 8. November 2022 Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben hat:
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den zu Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss über die Neuwahl des Aufsichtsrats, |
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den zu Tagesordnungspunkt 3 gefassten Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021, |
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den zu Tagesordnungspunkt 4 gefassten Beschluss zur Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021, |
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den zu Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss über die Verwendung des Bilanzergebnisses. |
Weiterhin wurde beantragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2021 für nichtig zu erklären.
Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 23 O 120/22 anhängig.
Überlingen, den 21.02.2023
Lake Project AG
Der Vorstand