Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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advides AG Frankfurt am Main |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 26.03.2019 |
advides AGFrankfurt am MainWKN 914542Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zurordentlichen Hauptversammlung
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TOP 1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der advides AG sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 |
TOP 2 |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
TOP 3 |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
TOP 4 |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die AGP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
TOP 5 |
Neuwahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates Gemäß § 95 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, diese sind gemäß § 96 Abs. 1 AktG ausschließlich Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Nach dem Ausscheiden des Mitgliedes des Aufsichtsrates Andrea Kiau wird die Ergänzung des Aufsichtsrates durch die Wahl eines neuen Mitgliedes notwendig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die folgende Person als Nachfolger für Frau Kiau in den Aufsichtsrat zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt (§ 7 Abs. 2 der Satzung): Toralf Schapke, Dipl.- Ingenieur, Ziltendorf |
TOP 6 |
Sitzverlegung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) unter Ziffer 2. wie folgt zu ändern: „2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Frankfurt an der Oder“ |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 26. April 2019 in Textform in deutscher Sprache bei der Gesellschaft advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M., angemeldet haben.
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung zur Ausübung ihres Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform in deutscher Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz bis zum Ablauf des 26. April 2019 an die Gesellschaft advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M., zu übermitteln.
Der Nachweis muss sich auf den 21. Tag (Null Uhr) Ortszeit am Gesellschaftssitz vor der Hauptversammlung, d.h. auf den 12. April 2019 beziehen.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.541.310 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 15.353 Stück eigene Aktien, die kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung haben.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter
www.advides.de
veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der advides AG, Mainzer Landstraße 49, 60329 Frankfurt a. M., eingegangen sind.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats werden ebenfalls im Internet unter
www.advides.de
veröffentlicht. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen.
Frankfurt am Main, im März 2019
Der Vorstand