agens GmbH & Co. KGaA Ellerau – Hauptversammlung

agens GmbH & Co. KGaA
Ellerau

Tagesordnung der Hauptversammlung am 08. August 2014
1.

Eröffnung der Sitzung
2.

Bericht der Geschäftsführung
3.

Bericht des Aufsichtsrates
4.

Vorlage des Jahresabschlusses und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 sowie Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der dem Aufsichtsrat vorgelegte Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) wird festgestellt.
5.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Geschäftsführung und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 Euro pro Aktie.

Vortrag des verbleibenden Bilanzgewinnes auf neue Rechnung
6.

Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2013

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Der persönlich haftenden Gesellschafterin wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2013 erteilt.
7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013

Die Geschäftsführung schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
8.

Beschlussfassung über die Wahl des Aufsichtsrates

Die Geschäftsführung schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

Die Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrates (Jens Brendel, Robert Gratt und Michael Schumann) werden für die Dauer von drei Jahren erneut als Aufsichtsräte gewählt.
9.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Geschäftsführung schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Für den Fall, dass die Gesellschaft prüfungspflichtig ist, wird die ARGENATA GmbH, Hamburg zum Abschlussprüfer bestellt.

zu Ziffer 4 der Tagesordnung
Jahresabschluss 2013

Wir weisen auf 1 AktG § 175 (2) hin:

„Der Jahresabschluss und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sind von der Einberufung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Auf Verlangen ist jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen zu erteilen.“

Wenn Sie ein Exemplar der o. g. Unterlagen wünschen, dann fordern Sie bitte die elektronischen Unterlagen per E-Mail unter nele.ott@agens.com vorab an.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der im Aktienregister verzeichnete Aktienbestand maßgeblich. Bei ordnungsgemäß nachgewiesenen Veränderungen des Aktienbestandes gegenüber dem vorliegenden Aktienregister besteht ebenfalls Teilnahme- und Stimmrecht.

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. In diesem Fall sind die Bevollmächtigten rechtzeitig anzumelden. Die schriftliche Vollmachterteilung kann auch per Telefax nachgewiesen werden. Die agens GmbH & Co. KGaA behält sich vor, im Einzelfall die Vorlage der Originalvollmacht zu verlangen.

agens GmbH & Co. KGaA

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