Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken – Schwäbisch Hall |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 24.03.2020 |
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2019 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2019 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Ralf W. Barkey, ehemals Vorsitzender des Vorstands, Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Neu-Isenburg, endete gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung durch Niederlegung des Mandats zum 31. Dezember 2019. Zudem hat Herr Sascha Monschauer, Vorsitzender des Vorstands, Volksbank RheinAhrEifel eG, Koblenz, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 30. April 2020 niedergelegt. Satzungsgemäß ist eine Nachwahl vorzunehmen, wobei sich die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder nach der restlichen regulären Amtszeit der Ausgeschiedenen bestimmt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Ralf W. Barkey
und als Nachfolger für Herrn Sascha Monschauer
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2020 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2023 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nach zu wählen. Die Eignung der vorbenannten neuen Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG wurde nach den maßgeblichen Vorgaben geprüft und festgestellt. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 sowie für den (etwaig aufgestellten) Zwischenabschluss zum 31. März 2021 Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der begründeten Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, letztmalig zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 und zum Abschlussprüfer der Niederlassung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen sowie die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, bereits zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die prüferische Durchsicht des (etwaig aufgestellten) Zwischenabschlusses zum 31. März 2021 zu wählen, der vor der Hauptversammlung des Jahres 2021 aufgestellt wird. |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 26. April 2020 in Textform oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Rechtsabteilung, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall – Telefax: 0791 / 46-78352657
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:
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Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2019 und |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Schwäbisch Hall, im März 2020
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Der Vorstand