Landgericht Frankfurt am Main: Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Mercurius AG 3-05 O 51/21
Landgericht Frankfurt am Main 3-05 O 51/21 In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mercurius AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Kay-Michael Schanz Ulmenstr. 22 […]