Pierer Industrie AG: Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot vom 30. April 2021 (vorübergehende Aussetzung nach Ablauf der ersten Annahmefrist und vor Beginn der zweiten Annahmefrist)

Pierer Industrie AG

Wels

Bekanntmachung zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot vom 30. April 2021
(vorübergehende Aussetzung nach Ablauf der ersten Annahmefrist und
vor Beginn der zweiten Annahmefrist)

I.      Vorbemerkung

Die Pierer Industrie AG, Wels, Österreich, („Bieterin„) hat am 30. April 2021 die Angebotsunterlage („Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot („Angebot„) an die Aktionäre der SHW AG, Aalen, Deutschland, („SHW„) zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der SHW (ISIN DE000A1JBPV9) („SHW-Aktien„), die nicht unmittelbar von der Bieterin oder ihren Konzerngesellschaften gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 19,00 je SHW-Aktie veröffentlicht. Da die SHW-Aktien nicht zum Handel an einem regulierten Markt zugelassen sind, unterliegt das Angebot weder den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) noch den Bestimmungen des Börsengesetzes (BörsG), insbesondere ist § 39 BörsG auf das Angebot nicht anwendbar.

Die erste Frist für die Annahme des Angebots endete am 30. Juni 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main).

Die unter Ziffer 3.2 der Angebotsunterlage bereits vorgesehene Umwandlung der SHW-Aktien von Inhaber- in Namensaktien wurde im für die SHW zuständigen Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726621 eingetragen. Die technische Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien erfolgt im Laufe der nächsten Wochen, voraussichtlich zum 6. August 2021. Im Zeitraum von etwa zwei weiteren Wochen nach dem Vollzug dieser Umstellung auf Namensaktien kann aus technischen Gründen kein Handel mit den dann auf den Namen lautenden SHW-Aktien stattfinden.

II.      Vorübergehende Aussetzung des Angebots vor dem Beginn der zweiten Annahmefrist und Ankündigung einer technischen Änderung des Angebots wegen Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Zur Vermeidung von technischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der von der SHW vorzunehmenden Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien und dem Angebot, wird das Angebot vor dem ursprünglich vorgesehenen Beginn der zweiten Annahmefrist am 8. Juli 2021, vorübergehend bis voraussichtlich Ende August 2021 ausgesetzt.

Für den Zeitraum nach dem Ende der Aussetzung wird die Bieterin das Angebot aus den vorgenannten technischen Gründen – wie unter Ziffer 3.2 der Angebotsunterlage vorgesehen – in der Weise ändern, dass sich das Angebot auf Namensaktien der SHW beziehen wird und das geänderte Angebot wieder aufnehmen. Die Bieterin wird die entsprechend geänderte Angebotsunterlage rechtzeitig – wie in Ziffer 3.2 der Angebotsunterlage vorgesehen – vor der Wiederaufnahme des Angebots bekannt geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die vorstehend genannten Daten und Zeiträume aufgrund technischer Gründe verschieben können.

 

Wels (Österreich), den 7. Juli 2021

Pierer Industrie AG

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