Denker & Wulf AG, Sehestedt – Hinweis auf die Verschmelzung der Windenergieberatung Andresen GmbH mit der Denker & Wulf AG gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Denker & Wulf AG

Sehestedt

Hinweis auf die Verschmelzung der Windenergieberatung Andresen GmbH
mit der Denker & Wulf AG gem. § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

Die Denker & Wulf AG beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme das Vermögen der Windenergieberatung Andresen GmbH, ihrer 100-prozentigen Tochter-Gesellschaft mit Sitz in Breklum, als Ganzes ohne deren Abwicklung zu übernehmen (§ 2 Nr. 1, §§ 60ff., 68 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 iVm. §§ 46ff. UmwG).

Ein Beschluss der Gesellschafterversammlung der Windenergieberatung Andresen GmbH über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Denker & Wulf AG ist nicht erforderlich, weil die Denker & Wulf AG als übernehmende Gesellschaft das Stammkapital der Windenergieberatung Andresen GmbH vollständig hält (§ 62 Abs. 4 S. 1 UmwG). Aus dem gleichen Grund ist ein Beschluss der Hauptversammlung der Denker & Wulf AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der Windenergieberatung Andresen GmbH nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG). Ebenfalls aus dem gleichen Grund sind ein Verschmelzungsbericht, eine Verschmelzungsprüfung und ein Verschmelzungsprüfungsbericht nicht erforderlich (§§ 8 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG).

Aktionäre der Denker & Wulf AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Denker & Wulf AG erreichen, können jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird (§ 62 Abs. 2 UmwG). Die Satzung der Denker & Wulf AG enthält keine abweichenden Festlegungen.

Ab dem 22. Juli 2022 liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der Denker & Wulf AG in Sehestedt der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Denker & Wulf AG und der Windenergieberatung Andresen GmbH zur Einsicht durch die Aktionäre der Denker & Wulf AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der Denker & Wulf AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Sehestedt, den 22. Juli 2022

Denker & Wulf AG

Vorstand

 

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