Deutsche Geothermische Immobilien AGFrankfurt am MainISIN DE000A161226 / WKN A16122BezugsangebotDie ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Geothermische Immobilien AG, Frankfurt Der Vorstand hat am 7. April 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 5. April 2022 Im Rahmen der Kapitalerhöhung wird den bestehenden Aktionären der Gesellschaft („Aktionäre“) das gesetzliche Bezugsrecht auf die Neuen Aktien in Form von mittelbaren Bezugsrechten Bezugsrechte Die Bezugsrechte (ISIN DE000A3MQRZ4 / WKN A3MQRZ) werden von der Clearstream Banking Am 12. April 2022 werden die Bezugsrechte von den Wertpapierbeständen abgetrennt und Bezugsstelle Bezugsstelle ist die BankM („Bezugsstelle“). Bezugsfrist Die Gesellschaft bittet ihre Aktionäre, ihre Bezugsrechte auf die Neuen Aktien in vom 14. April 2022 bis zum 28. April 2022 (jeweils einschließlich)
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Bank: | flatexDEGIRO Bank AG, Frankfurt am Main |
IBAN: | DE96101308009855044339 |
Kontobezeichnung: | Deutsche Geothermische Immobilien AG |
BLZ: | 101 308 00 |
BIC: | BIWBDE33XXX |
Provision
Im Zusammenhang mit der Ausübung des Bezugsrechts können die Depotbanken eine bankübliche
Provision erheben. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei
ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung
stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der BankM erstattet.
Platzierung nicht gezeichneter Neuer Aktien (Restaktienplatzierung)
Die Neuen Aktien, die im Rahmen des Bezugsangebots nicht gezeichnet werden, werden
von der Gesellschaft im Rahmen einer Privatplatzierung zu einem Preis, der dem Bezugspreis
entspricht, qualifizierten Anlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
(„Vereinigten Staaten“) in Offshore-Transaktionen gemäß Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in
der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) angeboten.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Handel der Bezugsrechte wird weder von der Gesellschaft noch von der Bezugsstelle
organisiert und ist nicht vorgesehen. Eine Preisfeststellung für die Bezugsrechte
an einer Börse ist ebenfalls nicht beantragt. Ein Ausgleich von Bezugsrechten unter
den Aktionären wird von der Gesellschaft und der Bezugsstelle ebenfalls nicht vermittelt.
Die Bezugsrechte sind gleichwohl nach den gesetzlichen Bestimmungen übertragbar.
Verbriefung, Lieferung und Ausstattung der Neuen Aktien
Die Neuen Aktien werden nach Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister
in einer Globalurkunde verbrieft, die bei Clearstream hinterlegt wird. Der Anspruch
der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsgemäß ausgeschlossen.
Die im Rahmen des Bezugsangebots bezogenen Neuen Aktien werden erst nach Eintragung
der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister der Gesellschaft und nach
Einbeziehung der Neuen Aktien in die Girosammelverwahrung bei Clearstream, voraussichtlich
in der 20. KW 2022, durch Girosammeldepotgutschrift zur Verfügung gestellt, es sei
denn, die Bezugsfrist wird verlängert oder das Bezugsangebot wird abgebrochen oder
nicht durchgeführt oder die Kapitalerhöhung wird nicht im Handelsregister eingetragen.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Lieferung der Neuen Aktien zu
Verzögerungen kommt.
Die Neuen Aktien werden den Anlegern als Miteigentumsanteile an der Globalurkunde
zur Sammelverwahrung zur Verfügung gestellt. Die Neuen Aktien sind mit denselben Rechten
ausgestattet wie die Bestehenden Aktien (einschließlich voller Dividendenberechtigung
ab dem am 1. Januar 2021 beginnenden Geschäftsjahr) und vermitteln keine zusätzlichen
Rechte oder Vorteile.
Einbeziehung und Handelsaufnahme der Neuen Aktien
Die Einbeziehung der Neuen Aktien in den Handel im Freiverkehr der Börse Düsseldorf
(Primärmarkt Segment) und die Notierungsaufnahme werden voraussichtlich in der 20.
KW 2022 erfolgen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der Einbeziehung
der Neuen Aktien zu Verzögerungen kommt.
Wichtige Hinweise
Das öffentliche Angebot erfolgt prospektfrei gemäß § 3 Nr. 2 des Wertpapierprospektgesetzes
(Ausnahme von der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts). Aktionären
und Investoren wird daher empfohlen, insbesondere das Wertpapier-Informationsblatt
der Gesellschaft vom 1. April 2022, das auf der Internetseite der Gesellschaft (www.dgi.ag)
in der Rubrik „Investor Relations“ abrufbar ist („WIB“), aufmerksam zu lesen, bevor
sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben und Neue Aktien zu erwerben.
Dabei sollten Aktionäre und Investoren insbesondere die im Abschnitt 4. „Mit dem Wertpapier
und dem Emittenten verbundene Risiken“ beschriebenen Risiken zur Kenntnis nehmen und
bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Der Jahresabschluss der Emittentin zum 31.
Dezember 2020 (HGB) sowie der Geschäftsbericht 2020 der Emittentin sind auf der Internetseite
der Gesellschaft (https://dgi.ag/finanzberichte/) abrufbar. Der Jahresabschluss zum
31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht sind zudem im Bundesanzeiger unter www.bundesanzeiger.de
(dort Suche: Deutsche Geothermische Immobilien AG) veröffentlicht. Angesichts potenziell
hoher Volatilität der Aktienkurse und des Marktumfeldes sollten sich Aktionäre auch
über den derzeitigen Aktienkurs der Bestehenden Aktien vor Ausübung ihres Bezugsrechts
informieren.
Die Bezugsstelle kann unter bestimmten Umständen vom Übernahmevertrag zurücktreten.
Zu diesen Umständen gehören neben dem Nichteintritt bestimmter aufschiebender Bedingungen
für die Zeichnung der Neuen Aktien insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der
wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft oder einer Tochtergesellschaft oder der
Eintritt eines Ereignisses, das auf den Finanzmarkt, in dem die Neuen Aktien zum Bezug
angeboten und in die Notierung eingeführt werden sollen, erhebliche negative Auswirkungen
hat. Die Verpflichtungen der Bezugsstelle aufgrund des Übernahmevertrags enden ferner,
wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 31. Juli 2022, 24:00 Uhr MEZ,
in das Handelsregister eingetragen wird. Darüber hinaus hat jede der Parteien des
Vertrags das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister bzw. im Falle der Nichteintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister, und damit jeweils vor Entstehung der Neuen Aktien, entfällt
das Bezugsangebot. In diesen Fällen ist die Bezugsstelle jeweils berechtigt, das Bezugsangebot
rück abzuwickeln. Im Falle einer solchen Rückabwicklung werden die Zeichnungsaufträge
von Aktionären rück abgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten
Beträge erstattet, soweit diese noch nicht im aktienrechtlich erforderlichen Umfang
zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung von der Bezugsstelle an die Gesellschaft
überwiesen wurden. Diese Rückforderungs- bzw. Abfindungsansprüche sind grundsätzlich
ungesichert. Für die Aktionäre besteht in diesem Fall das Risiko, dass sie ihre Rückforderungs-
bzw. Abfindungsansprüche nicht realisieren können. Anleger, die Bezugsrechte entgeltlich
erworben haben, könnten bei nicht Erfolgen der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung
in das Handelsregister einen Verlust erleiden.
Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits
Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen
Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Aktien
erfüllen zu können.
Keine Stabilisierungsmaßnahmen
Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot werden keine Stabilisierungsmaßnahmen durch
oder für die Gesellschaft an der Börse Düsseldorf, im Freiverkehr oder in sonstiger
Weise vorgenommen.
Verkaufsbeschränkungen
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte werden nur in Deutschland öffentlich angeboten.
Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte wurden nicht und werden nicht gemäß dem Securities
Act oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Einzelstaats oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte
dürfen weder direkt noch indirekt in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten,
verkauft, ausgeübt, verpfändet, übertragen oder geliefert werden, außer aufgrund einer
Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und des Wertpapierrechts
des betreffenden Einzelstaats der Vereinigten Staaten und gemäß den sonstigen maßgeblichen
Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten.
Für die Annahme dieses Angebots außerhalb Deutschlands können Einschränkungen gelten.
Personen, die beabsichtigen, dieses Angebot außerhalb Deutschlands anzunehmen, sind
aufgefordert, sich über die außerhalb Deutschlands bestehenden Einschränkungen zu
informieren und diese zu beachten.
Veröffentlichung des WIB
Im Zusammenhang mit dem Bezugsangebot wurde das WIB am 7. April 2022 auf der Internetseite
der Gesellschaft (www.dgi.ag) in der Rubrik „Investor Relations“ veröffentlicht.
Frankfurt am Main, im April 2022
Deutsche Geothermische Immobilien AG
Der Vorstand