Einhell Germany AG – Ordentliche Hauptversammlung

Einhell Germany AG

Landau an der Isar

ISIN DE0005654909 /​ ISIN DE0005654933

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 24. Juni 2022, um 10:00 Uhr (MESZ)

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein, die als

virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
(mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)

erfolgt.

Die Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Einhell Germany AG, Wiesenweg
22, 94405 Landau an der Isar, als Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes
statt.

Die gesamte Versammlung wird mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 des
Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art.
2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz-
und Strafverfahrensrechts vom 27. März 2020 (BGBl. I 2020, 569 ff.)), geändert durch
Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und
zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-,
Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020 (BGBl.
I 2020, 3328 ff.), zuletzt geändert durch Art. 15 und 16 des Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer Gesetze
vom 10. September 2021 (BGBl. I 2021, 4147 ff.), („COVID-19-Gesetz“) für die ordnungsgemäß
angemeldeten Aktionäre oder deren Bevollmächtigte im Internet unter der Internetadresse

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung
ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz
2 AktG. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende dieser Einladung.

Tagesordnung

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses
zum 31. Dezember 2021, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des
Konzernlageberichts für den Einhell Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands
zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs sowie Vorlage des Berichts
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021

Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung
zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung
vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits am 13. April 2022 gebilligt und den Jahresabschluss
damit festgestellt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany
AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von Euro 51.245.520,07
wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,54 je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.
Euro 5.319.776,00
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,60 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.
Euro 4.368.000,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 41.557.744,07
Bilanzgewinn Euro 51.245.520,07

Die Dividende ist am 29. Juni 2022 zahlbar.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für
das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung
für das Geschäftsjahr 2021 zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2021

Nach dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 162 AktG jährlich einen klaren und
verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen
oder früheren Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und
von Unternehmen desselben Konzerns (§ 290 des Handelsgesetzbuchs) gewährte und geschuldete
Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2021 wurde gemäß
§ 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung
des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur
Billigung vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts
hat empfehlenden Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend dargestellten und nach § 162
Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für
das Geschäftsjahr 2021 zu billigen.

Vorstandsvergütungsbericht 2021 der Einhell Germany AG

Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren
Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr
2021 (01.01.2021 – 31.12.2021) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar
und erläutert diese.

Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der
deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting
Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang
mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
(ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes
(AktG).

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen
die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts.

Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht
nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht
genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

A. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT

Aus Sicht des Vorstandes und des Aufsichtsrates war 2021 in mehrerer Hinsicht kein
normales Geschäftsjahr.

Die CORONA-Pandemie hatte uns, entgegen aller Prognosen, auch in 2021 fest im Griff,
was nicht unerhebliche Herausforderungen auf vielen Ebenen der Leistungserbringung
unseres Konzerns hatte.

Die einschränkenden Maßnahmen der CORONA-Pandemie haben die stationären Handelsstrukturen
wesentlich intensiver getroffen als den Online Handel. Bereits vor CORONA und auf
Wachstum ausgerichtet, haben wir unsere Online-Kapazitäten weiter ausgebaut und sehen
uns hier auf der Höhe der Zeit. Die Verschiebungen innerhalb der globalen Beschaffungsmärkte,
die zu den allgemeinen Problemstellungen auf Beschaffungs- und Transportseite führten,
haben uns das gesamte Jahr beschäftigt.

Auf Grund strategischer Entscheidung im Hinblick auf Sortimentsstrategie, aber auch
im Hinblick auf die Sicherstellung der Warenverfügbarkeit innerhalb der globalen Logistikkrise,
konnte ein sehr gutes Geschäftsergebnis erreicht werden. Die Vorstände profitieren
durch Ihre direkte Beteiligung am EBT des Konzerns von dieser Entwicklung. Die langfristigen
Vergütungskomponenten in den einzelnen Vorstandsressorts sollen sicherstellen, dass
die allgemein positive wirtschaftliche Entwicklung fortgeschrieben werden kann.

B. ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat
beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany
AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung
am 18. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Einhell Germany
AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2008 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung
am 20. Juni 2008 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt.

C. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT

Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG.

D. WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG ABGEBILDET

Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG zielt auf Aufbau von
Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen
Fokusmärkten sowie einer technologischen, distributiven und marketingseitigen Expansion.
Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser Strategie zukunftsfähig aufgestellt
ist.

Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur Förderung dieser Geschäftsstrategie.
Die Vorstandsmitglieder sollen durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu
motiviert werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen. Das System
fördert Innovationen und setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung
der Gesellschaft bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.

E. WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2021

Wie auch schon das Vorjahr 2020, war das vergangene Geschäftsjahr 2021 ein ganz besonderes.
Neben den Unsicherheiten aus der weiterhin grassierenden COVID-19 Pandemie musste
mit unmittelbaren Auswirkungen der globalen Logistikkrise, mit rasant steigenden Transportpreisen
und signifikanten Engpässen bei der Verfügbarkeit von Transportkapazitäten umgegangen
werden. Darüber hinaus sah sich Einhell einer global ansteigenden Inflation gegenüber,
die in alle Entscheidungen einbezogen werden musste. Die anhaltende CORONA- Pandemie
erschwerte Planungen im Hinblick auf verfügbare personelle Kapazitäten und belastete
die strategischen wie operativen Führungsprozesse.

Betrachtet man jedoch diese schwierigen Rahmenbedingungen, so zeigt sich die herausragende
Leistungsfähigkeit der globalen Einhellorganisation. Einhell erhöhte die Prognosen
während des Jahres mehrfach -letztmals im 4. Quartal 2021- und hat die für das Geschäftsjahr
2021 gesetzten KPIs erreicht oder übertroffen.

Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen
honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung
der Vorstandsmitglieder führen sollen („Pay for Performance“), spiegelt sich das herausragende
Ergebnis der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2021 auch in der variablen Vergütung
des Vorstandes wider. Darüber hinaus zielen die auf Förderung der Strategie (langfristig)
ausgerichteten monetär bewerteten Ziele auf eine langfristig, nachhaltig positive
Geschäftsentwicklung ab.

F. BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG setzt sich aus festen
und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige
Vergütung die Grundvergütung sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage.
Die festen Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und weisen
ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit auf.

Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung (EBT
Beteiligung) sowie die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung
(individuelle funktionsabhängige Ziele) gewährt.

Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und marktübliche Zusagen
im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt.

Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und
die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany
AG.

1 Nebenleistungen werden bis zu einem durch den Aufsichtsrat festgelegten Betrag erstattet

Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung
mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied
fest. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung
des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs Grundlage der
variablen Vergütung (EBT-Beteiligung und Förderung der Strategie) darstellen.

Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen
des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten
des Unternehmens.

G. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für
die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2021. Er enthält
detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur
Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben
zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021.

1. Zielvergütung

Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich in der Festlegung
der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der Budgets niederschlägt, ergaben sich für das
Geschäftsjahr 2021 die folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:

 

 

 

 

2. Maximalvergütung

Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der Vorstandsvergütung festgelegt.

Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß
§ 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt.

Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des
maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr
und berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie
zweifachem Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung gebilligt am 18.06.2021)
abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil
verankert. Bei Altverträgen, bei denen das Vergütungssystem noch nicht vollumfänglich
zur Anwendung kommt, gelten im Hinblick auf die Maximalvergütung die individualvertraglichen
Absprachen.

Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im Geschäftsjahr 2021

 
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss: 6.687.346,62 €

Der Vorstandvertrag vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 -31.12.2022) unterliegt noch
nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur
Anwendung.

Mit der Änderung des Vergütungsmodells, welche die Erhöhung der langfristigen variablen
Vergütung gem. 4.5 beinhaltete, wurde der in 2018 und 2019 noch bestehende Anspruch
einer Abstandszahlung bei Beendigung des Vorstandsmandats aufgelöst. Berücksichtigt
man dies, so ergibt sich eine Maximalvergütung für Herrn Kroiss für 2021 von ca. 8.000.000,-

 
für den Finanzvorstand, Jan Teichert: 1.771.065,31 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber: 1.450.800,99 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban: 478.542,72 €

Der Vorstandvertrag vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 – 31.12.2022) unterliegt noch
nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung nicht zur
Anwendung.

3. Gesamtvergütung 2021

Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beträgt nach
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen 11.065.954,95 € (im Vj. 7.656.805,65
€); dies entspricht einer Erhöhung von 44,52%.

Von der Gesamtvergütung entfielen 1.384.207,00 € (im Vj. 1.359.147,00 €) auf die Grundvergütung,
6.833.315,44 € (im Vj. 4.242.073,13 €), auf die EBT-Beteiligung und 2.793.556,- €
(im Vj. 1.920.571,25 €) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variable Vergütungsbestandteile.

Die Darstellung zeigt, dass die fixe Vergütung der Vorstandsmitglieder nur sehr moderaten
Anpassungen unterzogen wurde. Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung
profitieren die Vorstände von der sehr guten Entwicklung der letzten Jahre. Durch
den hohen relativen Gesamtanteil der KPI-abhängigen variablen Vergütung würde die
Vorstandsvergütung im gleichen Maße wie eine Verschlechterung der Erfolgskennzahlen
verringert werden.

Durch die begonnene Umstellung auf langfristige Komponenten, entsprechend des Vergütungssystem
für den Vorstand (Billigung durch die Hauptversammlung am 18.06.2021), erhöhte sich
dieser Anteil in 2020 und 2021 um 180%.

4. Änderungen und Anpassungen

Mit dem Beginn des Geschäftsjahres 2021 kam die Verlängerung des Vorstandsmandats
des Finanzvorstandes Jan Teichert für weitere 5 Jahre (01.01.2021 – 31.12.2025) zum
Tragen. Mit dieser Verlängerung wurde die Vergütungskomponente angepasst. Dabei kam
es bei der Grundvergütung zu einer Anpassung von + 7,9 % (Beibehaltung für die GJ
2021-2023) und zu inhaltlichen Änderungen der variablen Vergütung zur Umsetzung der
Vorgaben des Vergütungssystems für die Vorstände der Einhell Germany AG (Billigung
durch die Hauptversammlung am 18.06.2021).

Die Vorstandsverträge von Andreas Kroiss vom 27.11.2017 (Laufzeit 01.01.2018 -31.12.2022)
sowie von Dr. Christoph Urban vom 15.06.2019 (Laufzeit 01.07.2019 -31.12.2022) unterliegen
noch nicht den Festlegungen des Vergütungssystems. Daher kommt die Deckelung gem.
2. dieses Berichts nicht zur Anwendung.

5. Einzelne Vergütungskomponenten im Geschäftsjahr 2021

5.1. Überblick

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die den aktiven Mitgliedern des Vorstandes im Geschäftsjahr
2021 und 2020 gewährte und geschuldete Vergütung gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG. Demnach
enthalten die Tabellen alle Beträge, die den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Berichtszeitraum
tatsächlich zugeflossen sind (gewährte Vergütung) beziehungsweise alle rechtlich fälligen,
aber bisher nicht zugeflossenen Vergütungsanteile (geschuldete Vergütung).

Neben der Vergütungshöhe ist nach §162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ferner der relative
Anteil aller festen und variablen Vergütungsanteile an der Gesamtvergütung anzugeben.
Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die im jeweiligen Geschäftsjahr
gewährte und geschuldete Vergütungsbestandteile gem. § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG.

 

 

 

5.2. Grundvergütung

Die Grundvergütung stellt den Teil der Vorstandvergütung dar, der unabhängig von Leistungsparametern
vertraglich vereinbart ist.

Jedes Vorstandsmitglied erhält eine feste Grundvergütung. Diese wird in zwölf monatlichen
Raten ausgezahlt. Der relative Anteil der fixen Grundvergütung von der Ziel-Gesamtvergütung
liegt bei den Vorständen zwischen 8% und 60%.

Die Grundvergütung betrug im Geschäftsjahr 2021

 
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss 421.100,- €
für den Finanzvorstand, Jan Teichert 340.000,- €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber 340.000,- €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban 200.000,- €

5.3. Nebenleistungen

Nebenleistungen werden vom Aufsichtsrat entweder im Vorstandsdienstvertrag mit einer
Maximalhöhe verankert oder für jedes Vorstandsmitglied für das jeweils bevorstehende
Geschäftsjahr ein maximaler Betrag festgelegt. Mit dem Betrag werden Leistungen zugunsten
des Vorstandsmitglieds abgedeckt, wie zum Beispiel firmenseitig gewährte Sachbezüge
und Nebenleistungen, z.B. die Bereitstellung eines Dienstwagens sowie Zuschüsse zu
Versicherungen.

Die Nebenleistungen betrugen im Geschäftsjahr 2021

 

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 24.120,00 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 3.108,76 €
 

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 16.489,92 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 5.336,08 €
 

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 8.252,40 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 4.939,12 €
 

für den Vorstand IT und Digitalisierung,Dr. Christoph Urban

Geldwerter Vorteil Dienstfahrzeug: 15.916,80 €
Zuschuss zur Krankenversicherung (inkl. Pflegeversicherung) 4.943.92 €

5.4. Versorgungszusagen

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine Versorgungszusage auf Pensionsleistungen
als Direktzusage der Einhell Germany AG. Die Zusage wächst in direktem Zusammenhang
mit der Zeit der Vorstandzugehörigkeit. Dabei ist die Versorgungszusage im Wesentlichen
an den vergleichbaren Leistungen der Rentenversicherung (bis Beitragsbemessungsgrenze)
orientiert
.

Anspruch

Auf Antrag mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für Versorgungszusagen ab dem 1. Januar
2012. Auf Antrag mit Vollendung des 60. Lebensjahrs für Versorgungszusagen vor dem
1. Januar 2012

Unverfallbarkeit

Gemäß gesetzlichen Vorschriften des Betriebsrentengesetzes

Auszahlung

Grundsätzlich in zwölf Jahresraten; weitere Auszahlungsvarianten auf Antrag sind:
zehn oder elf Raten, Einmalbetrag sowie Verrentung mit/​ohne Hinterbliebenenleistung
sowie Kombinationen der genannten Auszahlungsvarianten.

Invalidität /​Tod Risikoschutz bei Eintritt des Versorgungsfalls vor dem 60. Lebensjahr
infolge Invalidität oder Tod durch monatliche Zahlung der bis zum Eintritt erworbenen
unverfallbaren Ansprüche.

Die Firma verpflichtet sich, die laufenden Renten jeweils zum 01.01. jeden Jahres
um 3% zu erhöhen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG). Die erste Erhöhung erfolgt an dem 01.01.
welcher unmittelbar auf den Eintritt des Leistungsfalles folgt.

Unverfallbare Versorgungsansprüche betrugen im Geschäftsjahr 2021

(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 60 Lebensjahres)

 

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 1.179,44 €
Barwert 31.12.2021 474.888,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 76.579,00 €
 

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen 1.407,33 €
Barwert 31.12.2021 554.724,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 93.565,00 €
 

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 1.621,40 €
Barwert gem. IAS 19 31.12.2021 630.943,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 108.855,00 €

(früheste Inanspruchnahme nach Vollendung des 62. Lebensjahres)

 

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 320,- €
Barwert gem. IAS 19 31.12.2021 90.117,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 49.484,00 €

Versorgungsansprüche durch Pensionszusagen an ehemalige Vorstände

 

Andreas Thannhuber, ehemaliger Vorstand Vertrieb

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 2.408,30 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 28.899,60 €
Barwert 31.12.2021 490.579,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 13.283,00 €
 

Josef Thannhuber, ehemaliger Vorstandsvorsitzender

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 5.825,05 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 69.900,60 €
Barwert 31.12.2021 675.692,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 9.549,00 €
 

Gisela Thannhuber, ehemalige Finanzvorständin

Monatlicher Bezug von Versorgungsleistungen: 2.022,17 €
Jährlicher Gesamtbetrag: 24.266,04 €
Barwert 31.12.2021 453.883,00 €
Aufwand für Rückstellung innerhalb 2021 -43.579,00 €

5.5. Variable Vergütung (EBT-Beteiligungen)

Die variable Vergütung (Bonus) stellt die auf Basis kurzfristiger Erfolgskennzahlen
ermittelte Erfolgsbeteiligung dar. Sie bezieht sich immer auf das Geschäftsjahr des
Unternehmens. Sie wird nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat
als Barzahlung geleistet.

Das System der kurzfristig variablen Vergütung (Bonus) basiert auf einer direkten
Beteiligung des jeweiligen Vorstandes am EBT (Earnings before Taxes, also Ergebnis
vor Steuern) des Einhell-Konzerns. Die Vorstandsressorts der einzelnen Vorstände sind
aufgabenseitig auf die Entwicklung des Einhell-Konzerns und die Umsetzung der Konzernstrategie
ausgerichtet. Damit ist der direkte Zusammenhang zwischen dem Konzern-EBT und der
kurzfristigen variablen Vergütung hergestellt.

Aufgrund der historischen Entwicklung ist die zentrale IT-Organisation des Konzerns
nicht in der Einhell Germany AG, sondern in der 100%-igen Tochtergesellschaft iSC
GmbH angesiedelt. Daher ist der Vorstand IT u. Digitalisierung auch am EBT der iSC
GmbH beteiligt.

Nach Ablauf des Geschäftsjahres wird die Zielerreichung für die einzelnen EBT-Werte
ermittelt. Die Bonuszahlung ist abhängig vom EBT nach IAS/​IFRS unter Einberechnung
der Rückstellungen für die Bonuszahlungen.

Des Weiteren sind die Bilanzierungsrichtlinien des Einhell-Konzerns anzuwenden. Diese
sind schriftlich im Einhell-Bilanzierungshandbuch (in der jeweils gültigen Fassung)
festgelegt und mit dem Konzernabschlussprüfer abgestimmt (insbesondere: Lagerbewertung,
Forderungsbewertung und Rückstellungen).

Der zur Abrechnung kommende Bonus wird als Barzahlung geleistet.

Der relative Anteil des Bonus von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen
zwischen 38% und 70%.

Die variable Vergütung (EBT-Beteiligung) betrugen im Geschäftsjahr 2021

 
für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss
5,45 % des EBT- Konzern: 4.460.068,16 €
 
für den Finanzvorstand, Jan Teichert
1,3 % des EBT- Konzern: 1.063.869,47 €
 
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber
1,3 % des EBT- Konzern: 1.063.869,47 €
 
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban
0,3 % des EBT- Konzern: 245.508,34 €
1,0 % des EBT- iSC GmbH: 64.027,08 €

5.6. Variable Vergütung zur Förderung der Strategie

Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung, basiert auf
individuellen Zielen, welche auf die langfristige Ausrichtung des Unternehmens einzahlen.
Diese werden unter Betrachtung der strategischen Schwerpunkte im Vorstandressort festgelegt.
Die variable Vergütung wird, nach Feststellung des Jahresabschlusses und der Ermittlung
der individuellen Zielerreichung durch den Aufsichtsrat, als Barzahlung geleistet.

Für die weitere Entwicklung der Einhell Germany AG und den Einhell-Konzern ist die
Orientierung aller Vorstandsressorts auf die Umsetzung der Strategie 2025 von wesentlicher
Bedeutung. Aus diesem Grund sind mit jedem Vorstand individuelle Ziele vereinbart,
die auf diese Zielsetzung abzielen.

Der relative Anteil der auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütung
von der Ziel-Gesamtvergütung liegt bei den Vorständen zwischen 5% und 33%.

Vorsitzender des Vorstandes: Andreas Kroiss

Beim Vorsitzenden des Vorstandes wird die zukunftsorientierte nachhaltige Ausrichtung
mit einer zusätzlichen zweckgebundenen Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns erreicht.
Für diese zusätzliche Beteiligung ist zwingend der Kauf von Einhell-Vorzugsaktien
vereinbart. Die Nachhaltigkeit wird dadurch unterstützt, dass ein Verkauf dieser Aktien
während des bestehenden Vorstandsmandats nicht zulässig ist. Darüber hinaus ist diese
zweckgebundene Beteiligung auch Teil des Altersvorsorgepakets und geht mit dem Verzicht
von Abstandzahlungen einher.

Vorstand Technik: Dr. Markus Thannhuber

 
a)

erfolgreiche IP-Anmeldungen

b)

Entwicklung der Produktqualität

c)

Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien

d)

Entwicklung der ECO Gesellschaften

Mit diesen Zielen wird die Arbeit des Vorstandes Technik an der Umsetzung der Strategie
in den Bereichen Produktentwicklung, Produktqualität; Sourcing-Prozesse sowie die
Einbindung in nachhaltige technologischen Trends direkt gemessen.

Vorstand Finanzen: Jan Teichert

 
a)

Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

b)

Erfolgreich integrierte M&A-Projekte

Zur Sicherstellung einer nachhaltig und langfristig stabilen finanztechnischen Gestaltung
wird der jeweilige Durchschnitt der Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre als Basis der Berechnung der variablen Vergütung herangezogen.

Neben dem geplanten organischen Wachstum sieht die Strategie 2025 auch die Nutzung
von Wachstumspotentialen durch M&A-Projekte vor. Dabei kommt der rechtlichen und finanziellen
Gestaltung der M&A-Prozesses, aber auch der nachhaltigen Integration der M&A-Objekte
erhebliche Bedeutung zu. Daher ist die Beteiligung des Vorstands Finanzen an der erfolgreichen
Umsetzung dieser Projekte nachhaltig sinnvoll.

Vorstand IT und Digitalisierung: Dr. Christoph Urban

 
a)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation

b)

Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“

c)

Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management

Die Digitalisierung in vielen Bereichen des Unternehmens und die daran ausgerichtete,
zukunftsorientierte Weiterentwicklung unserer IT-Infrastruktur und Applikationslandschaft
ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Erfüllung der Ziele
der Strategie 2025. Dabei geht es einerseits um das Heben von Verbesserungspotentialen
in der Automatisierung von Prozessen und andererseits um die Absicherung dieser Systeme
gegen unerlaubten Zugriff (Cyber Security).

Die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung betrug im Geschäftsjahr
2021

 

für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss

3,0 % des EBT- Konzern:
(zwingend zum Kauf von EINHELL-Vorzugsaktien zu verwenden)
2.455.083,39 €
Entsprechend des Vorstandsdienstvertrag hat Herr Kroiss jeweils bis zum Ende des folgenden
Kalenderjahres den Nettobetrag dieser Vergütungskomponente in den Ankauf von EINHELL
Vorzugsaktien zu investieren und dies nachzuweisen.
 

für den Finanzvorstand, Jan Teichert

a) Gesamtkapitalrentabilität der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 223.473,55 €
b) Erfolgreich integrierte M&A-Projekte 0,- €
Diese Komponente wurde erst 2021 in die Vorstandsvergütungsvereinbarung von Herrn
Teichert eingebracht. In 2021 wurden keine M&A Projekte vertraglich abgeschlossen.
 

für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber

a) erfolgreiche IP-Anmeldungen 0,- €
Seit Beginn des laufenden Vorstandsdienstvertrages war Herr Dr. Thannhuber an 52 IP-
Anmeldungen für den Einhell Konzern beteiligt. Diese sind bisher noch nicht in die
veräußerten Produkte eingeflossen, so dass nach dem anzuwendenden Verfahren nach Prof.
Dr. Ing. H.E. Cohausz für das Geschäftsjahr 2021 keine Bonuszahlung erfolgt.
b) Entwicklung der Produktqualität 30.000,- €
c) Entwicklung der Sourcing-Gesellschaften in Asien 60.000,- €
d) Entwicklung der ECO Gesellschaften 0,- €
 

für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban

a) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich Digitale Organisation 8.333,- €
b) Wesentliche Initiativen im Strategiebereich „Service Management“ 8.333,- €
c) Wesentliche Initiativen in der Digitalisierung im Supply Chain Management 8.333,- €

5.7. Leistungen im Falle des Ausscheidens

5.7.1. Abstandszahlungen

Im Falle der Nichtverlängerung von Vorstandsverträgen sind die dann fälligen Abstandszahlungen
dienstvertraglich geregelt. Dies ist in den individuellen Dienstverträgen der Vorstände
transparent verankert.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei 12 Jahren ununterbrochener Zugehörigkeit zum
Vorstand der Einhell Germany AG bei Ausscheiden aus dieser Funktion eine einmalige
Abstandszahlung in festgelegter Höhe bezogen auf die Durchschnittsvergütung der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

Bei Vorstandsmitgliedern mit einer Vorstandzugehörigkeit unter 12 Jahren erfolgt die
Ermittlung der Abstandszahlung auch auf Basis der letzten drei Jahre (soweit vorhanden),
wobei der Anspruch zeitanteilig (pro Jahr 1/​12) ermittelt wird.

Beim Vorsitzenden des Vorstandes sind die Ansprüche auf eine Abstandzahlung durch
die oben bereits beschriebene zusätzliche zweckgebundene Beteiligung am EBT des Einhell-Konzerns
abgelöst worden.

Die Ansprüche auf Abstandszahlungen betrugen zum 31.12.2021

 
für den Finanzvorstand, Jan Teichert: 1.891.638,54 €
für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber: 1.738.666,67 €
für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban: 113.709,38 €

5.7.2. Karenzentschädigung bei nachvertraglichem Wettbewerbsverbot

Bei allen Vorständen ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot individualarbeitsvertraglich
verankert. Besteht die Gesellschaft bei Beendigung des Vorstandsmandats vor Erreichen
des 60. Lebensjahres des jeweiligen Vorstandes auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot,
so erhält der Vorstand eine Karenzentschädigung für die nachfolgenden 2 Jahre.

Die Höhe der Karenzentschädigung ist auf das Grundgehalt zuzgl. der durchschnittlichen
variablen Vergütung (EBT-Beteiligung gem. 4.4) der letzten 2 Jahre festgelegt. Die
Festlegungen der §§ 74 HGB ff kommen zur Anwendung. (§162 Abs. 2 Nr. 2)

5.8. Vergütungsanteile von Dritten an die Vorstandsmitglieder

Im Betrachtungszeitraum hat kein Vorstandsmitglied auf Grund seines Vorstandsmandats
Vergütungsanteile von Dritten erhalten. (§ 162 Abs. 2 Nr. 1)

5.9. Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG

Weitere Gestaltungsmöglichkeiten gem. § 87 Abs. 2 AktG

Es ist dienstvertraglich festgelegt, dass bei Eintreten der Voraussetzung gem. § 87
Abs. 2 AktG der Aufsichtsrat die Vergütung in allen Teilen anpassen kann. Dem jeweiligen
Vorstandsmitglied steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zu.

Eine Möglichkeit zur Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile ist nicht vorgesehen
und dementsprechend ist auch keine Rückforderung erfolgt.

H. Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Die für das Geschäftsjahr 2021 geltenden Vergütungsregeln für den Aufsichtsrat hat
die Hauptversammlung am 20. Juli 2008 mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2008 verabschiedet.
Sie ist in § 6 Abs. 3 der Satzung der Einhell Germany AG verankert.

Die Aufsichtsratsvergütung ist einerseits als Festvergütung und anderseits als zusätzliche
Vergütung in Zusammenhang mit der Dividendenausschüttung festgelegt.

 
Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2021 als Vorsitzender ==> 40.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie *) ==> 37.800,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 2.625,00 €
80.425,00 €
+ 19% Umsatzsteuer 15.280,75 €
95.705,75 €
 
Philipp Thannhuber (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2021 als stellv. Vorsitzender ==> 20.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) ==> 25.200,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 2.625,00 €
47.825,00 €
+ 19% Umsatzsteuer 9.086,75 €
56.911,75 €
 
Maximilian Fritz (vorläufig)
Aufsichtsratsvergütung für 2021 ==> 10.000,00 €
Zusatzvergütung für Stamm- und Vorzugsaktien insgesamt über 0,36 € je Aktie*) ==> 12.600,00 €
Sitzungsgeld für AR-Sitzungen (pro Sitzung 525,- €) ==> 2.625,00 €
25.225,00 €

I. Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Veränderung
der Vergütung

Die nachfolgende Tabelle stellt gem. § 162 Abs.1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung
des Einhell Konzerns, die jährliche Vergütung der Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates sowie die jährliche Veränderung der Arbeitnehmer auf Vollzeitäquivalenzbasis
über die letzten fünf Jahre dar. Darüber hinaus ist die Entwicklung weiterer Kennzahlen
in diesem Zeitraum vergleichend dargestellt.

Die Ertragsentwicklung wird anhand der Konzern-Kennzahlen Umsatzerlöse, EBT und Ergebnis
je Aktie abgebildet. Ergänzend hierzu wird der Börsenkurs jeweils zum 31.12. sowie
der Jahresüberschuss der Einhell Germany AG gem. § 275 Abs. 3 Nr. 16 HGB dargestellt.

Die durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer umfasst den Personalaufwand für Nebenleistungen,
für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie für jegliche dem Geschäftsjahr
zuzurechnenden kurzfristigen variablen Vergütungsbestandteile.

Ebenfalls als vertikale Vergleichsgröße ist die Vergütungsentwicklung der ersten Führungsebene
nach dem Vorstand entsprechend dargestellt.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Entwicklung des EBT des Konzerns zur Entwicklung
der einzelnen Vergütungskomponenten des Vorstandes dar, um den unmittelbaren Zusammenhang
zwischen dem Erfolg des Unternehmens und der Vergütung des Vorstandes zu verdeutlichen.

J. Sonstiges

Die Gesellschaft unterhält eine Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung für die Organmitglieder
und bestimmte Mitarbeiter des Einhell Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise
verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab,
dass der Personenkreis bei der Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch
genommen wird. In der Police für das Geschäftsjahr 2021 ist für die Mitglieder des
Vorstandes ein Selbstbehalt enthalten, der den Vorgaben des Aktiengesetzes entspricht.

 
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Andreas Kroiss

Vorsitzender des Vorstandes

der Einhell Germany AG

Jan Teichert

Finanzvorstand

der Einhell Germany AG

Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Dr. h. c. Dieter Spath

Vorsitzender des Aufsichtsrates

 

K. Prüfvermerk des Wirtschaftsprüfers

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS
ÜBER DIE PRÜFUNG DES VERGÜTUNGSBERICHTS NACH § 162 ABS. 3 AKTG

An die Einhell Germany AG, Landau an der Isar

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der Einhell Germany AG, Landau an der Isar, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft,
ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870(08.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist
im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“ unseres Vermerks weitergehend
beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis
(IDW QS 1)
angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung
für Wirtschaftsprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben
wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht
unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei
für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen
in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit
der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen,
dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese
Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Nürnberg, den 31. März 2022

 
Rödl & Partner GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

Landgraf

Wirtschaftsprüfer

Welsch

Wirtschaftsprüfer

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Einhell Germany AG ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt
in 2.094.400 Stammaktien und 1.680.000 Vorzugsaktien. Jede Stammaktie gewährt eine
Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung bestehen also 2.094.400 Stimmrechte. Die Einhell
Germany AG hält im Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung
des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind nur diejenigen Stamm- und Vorzugsaktionäre
und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Stammaktionäre nach § 8 Abs. 1 und
Abs. 2 der Satzung berechtigt, die sich vor Ablauf der gesetzlich bestimmten Frist,
also bis zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), bei der Gesellschaft unter
der folgenden Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:

Einhell Germany AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 633
E-Mail: anmeldung@better-orange.de

Als Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung
des Stimmrechts reicht ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär
gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den Beginn des 3. Juni
2022, 0.00 Uhr (MESZ), („Nachweisstichtag“) und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten
Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung,
also spätestens bis zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen.

Nach Eingang der Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des Anteilsbesitzes
bis spätestens zum Ablauf des 17. Juni 2022, 24.00 Uhr (MESZ) werden den Aktionären
die Zugangsdaten („HV-Ticket“) für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung
des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag im Hinblick auf die Teilnahme an
der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts.
Gemäß § 123 Absatz 4 Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme
an der Hauptversammlung (Stamm- und Vorzugsaktionäre) oder für die Ausübung des Stimmrechts
(nur Stammaktien) als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung
zur Teilnahme sowie der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag beziehungsweise
der Anmeldung ist keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes verbunden.
Aktionäre können deshalb auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien
verfügen. Eine Verfügung nach dem Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die
Teilnahmeberechtigung und die Berechtigung zur Ausübung des Stimmrechts. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien halten und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen
oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat hingegen keine
Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung.

Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung

Angemeldete Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigten können die gesamte Versammlung am
24. Juni 2022 ab 10:00 Uhr (MESZ) live auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton verfolgen.

Nach Zugang der ordnungsgemäßen Anmeldung und eines ordnungsgemäßen Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären die Zugangsdaten (“HV-Ticket“) für die Nutzung
des passwortgeschützten Internetservice auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

übersandt.

Die Übertragung der Hauptversammlung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne des § 118
Abs. 1 Satz 2 AktG (elektronische bzw. Online-Teilnahme).

Verfahren für die Stimmabgabe bei Stimmrechtsvertretung

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen
Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen
sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte
Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und zur Ausübung des Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“
erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft
eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Auch Bevollmächtigte können nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen.
Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Stammaktionäre lediglich im
Rahmen ihrer jeweiligen Vollmacht im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch
(Unter-)Bevollmächtigung der weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
ausüben.

Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt
voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten zum passwortgeschützten
Internetservice erhält.

Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution
erteilt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB).

Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person oder Institution erteilt
werden soll, weisen wir darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende
Person oder Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt,
weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten
daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form
der Vollmacht abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann per Post, Telefax oder E-Mail an die Gesellschaft
spätestens bis zum 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), unter der folgenden Postanschrift,
Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse

Einhell Germany AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: einhell@better-orange.de

oder ab dem 3. Juni 2022 gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren vor und während der
virtuellen Hauptversammlung unter Nutzung des passwortgeschützten Internetservice
unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

übermittelt, geändert oder widerrufen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs
bei der Gesellschaft.

Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Vollmachten ausschließlich unter Nutzung
des unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen
werden.

Vorstehende Übermittlungswege stehen jeweils bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten
auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung
erübrigt sich in diesem Fall. Der Widerruf oder die Änderung einer bereits erteilten
Vollmacht kann ebenfalls auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils bis zu den
vorstehend genannten Zeitpunkten unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Aktionäre, die eine andere Person bevollmächtigen möchten, können für die Erteilung
einer Vollmacht das Formular verwenden, welches nach ordnungsgemäßer Anmeldung und
Nachweis des Anteilsbesitzes zugeschickt wird. Ein entsprechendes Formular steht auch
auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zum Download zur Verfügung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Stammaktionäre können sich für die Stimmabgabe auch durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Auch im Falle
einer Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind eine form- und
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden
Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können per
Post, Telefax oder E-Mail an die vorstehend im Abschnitt „Verfahren für die Stimmabgabe
bei Stimmrechtsvertretung“ genannte Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
bis spätestens 23. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), oder ab dem 3. Juni 2022 unter Nutzung
des unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022
erteilt, geändert oder widerrufen werden.

Ein entsprechendes Formular wird nach ordnungsgemäßer Anmeldung und Anteilsbesitznachweis
zugesandt und steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zum Download zur Verfügung.

Bei einer Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
müssen diesen in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden.
Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den ihnen erteilten Weisungen
abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben und sind
auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche
Weisung zu den in der Einberufung zur Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat oder zu – mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG – bekanntgemachten Beschlussvorschlägen von Aktionären sowie
etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären vorliegt. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
nehmen weder im Vorfeld noch während der virtuellen Hauptversammlung Weisungen oder
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur
Ausübung des Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine
Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende Weisung für
jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Verfahren für die Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Stammaktionäre können ihr Stimmrecht auch im Wege der Briefwahl auf elektronischem
Weg abgeben. Auch für die Abgabe der Stimmen im Wege der elektronischen Briefwahl
sind eine form- und fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes nach
den vorstehenden Bestimmungen im Abschnitt „Voraussetzung für die Teilnahme an der
virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts“ erforderlich.

Briefwahlstimmen können ab dem 3. Juni 2022 unter Nutzung des unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
bis zum Beginn der Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022
abgegeben, geändert oder widerrufen werden.

Die Abgabe von Stimmen durch elektronische Briefwahl ist auf die Abstimmung über die
in der Einberufung zur virtuellen Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschläge
von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat und auf mit einer etwaigen Ergänzung der Tagesordnung
gemäß § 122 Abs. 2 AktG bekanntgemachten Beschlussvorschläge von Aktionären sowie
etwaige vor der Hauptversammlung gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachte Gegenanträge
und Wahlvorschläge von Aktionären beschränkt.

Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, ohne
dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt die Stimmabgabe
im Wege der Briefwahl zu diesem Tagesordnungspunkt insgesamt auch als entsprechende
Stimmabgabe für jeden Punkt der Einzelabstimmung.

Auch bevollmächtigte Intermediäre, Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater oder
sonstige gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen und Institutionen können
sich der elektronischen Briefwahl bedienen.

Möglichkeit zum Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung

Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht zu einem oder mehreren Beschlüssen
der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Briefwahl bzw. oder durch Vollmacht
und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausgeübt haben, haben die
Möglichkeit, über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
von Beginn der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 an bis zum Ende der virtuellen
Hauptversammlung gemäß § 245 Nr. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 COVID-19-Gesetz
Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung zur Niederschrift des Notars
zu erklären.

Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung

Stamm- und Vorzugsaktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals
oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände
auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft
mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 24. Mai 2022, 24:00 Uhr (MESZ),
schriftlich zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen bitten wir an folgende Adresse zu
senden:

Einhell Germany AG
Investor Relations
Wiesenweg 22
94405 Landau an der Isar

Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz
3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des
Vorstands über den Antrag halten.

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des
Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.

Rechte der Aktionäre: Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Darüber hinaus können Stamm- und Vorzugsaktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen
Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des Aufsichtsrats (sofern Gegenstand
der Tagesordnung) übersenden. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:

Einhell Germany AG
c/​o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: antraege@better-orange.de

Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag des Vorstands und/​oder
des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer etwaigen Begründung und einer
etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis zum 9. Juni 2022, 24.00
Uhr (MESZ), unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß § 126
bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
von Aktionären bleiben für die Veröffentlichung unberücksichtigt.

Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und einer etwaigen Begründung kann die
Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge
werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und
den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Gegenanträge oder Wahlvorschläge
gestellt werden.

Gegenanträge oder Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 oder § 127 des Aktiengesetzes
zugänglich zu machen sind, gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den
Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert
und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Rechte der Aktionäre: Fragerecht der Aktionäre gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz
2 COVID-19-Gesetz

Stamm- und Vorzugsaktionäre beziehungsweise ihre Bevollmächtigten sind berechtigt,
im Vorfeld der virtuellen Hauptversammlung am 24. Juni 2022 Fragen im Wege der elektronischen
Kommunikation einzureichen. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen,
wie er Fragen beantwortet.

Fragen der Aktionäre sind bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, d.h. bis spätestens
22. Juni 2022, 24:00 Uhr (MESZ), über den auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

zugänglichen passwortgeschützten Internetservice gemäß den dafür vorgesehenen Verfahren
einzureichen.

Während der virtuellen Hauptversammlung können keine Fragen gestellt werden.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären sind die Informationen nach § 124 a AktG sowie weitergehende Erläuterungen
zu den Rechten der Aktionäre (§§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m.
§ 1 COVID-19-Gesetz) auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

ab Einberufung der Hauptversammlung und auch während der Hauptversammlung zugänglich.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter derselben Internetadresse
bekannt gegeben.

Datenschutz

Zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und um Aktionären die Teilnahme an
und die Ausübung von Rechten im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen,
verarbeitet die Gesellschaft personenbezogenen Daten. Darüber hinaus werden diese
Daten für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher
Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet.

Nähere Informationen zum Datenschutz sind über die Internetadresse

https:/​/​www.einhell.com/​HV2022

abrufbar. Die Einhell Germany AG sendet diese Informationen auf Anforderung auch in
gedruckter Form zu.

 

Landau an der Isar, im Mai 2022

Einhell Germany AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.