European Energy Exchange AG: Ordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
European Energy Exchange AG
Leipzig
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 25.05.2020

European Energy Exchange AG

Leipzig

Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 25. Juni 2020, um 11.30 Uhr,
in den Räumen der EEX AG,
Augustusplatz 9 in 04109 Leipzig

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der EEX AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der EEX AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 27.402.083,69 EUR wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,27 EUR je dividendenberechtigter Vorzugsaktie, d.h. insgesamt 5.406.750,00 EUR.

Ausschüttung einer Dividende von 0,27 EUR je dividendenberechtigter Stammaktie, d.h. insgesamt 10.813.500,00 EUR.

Einstellung eines Betrages in Höhe von 11.181.833,69 EUR in Gewinnrücklagen.

Die beschlossene Dividende ist zahlbar am 1. Juli 2020.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2019 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu bestellen.

6.

Wahl des Aufsichtsrats

Die Mandate aller Mitglieder des Aufsichtsrats der EEX AG enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25. Juni 2020.

Der gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus achtzehn Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1 6. Alt., 101 Abs. 1 AktG aus zwölf von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern und sechs gemäß § 101 Abs. 2 Satz 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 der Satzung zu entsendenden Mitgliedern zusammen.

Bis zum Tage der Bekanntmachung dieser Hauptversammlungseinladung haben die gemäß § 9 der Satzung entsendungsberechtigten Aktionäre mitgeteilt, ihr Entsendungsrecht wie folgt ausüben zu wollen.

Der Freistaat Sachsen beabsichtigt, die folgende Person in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Herrn Dr. Hartmut Mangold, Staatssekretär, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, wohnhaft in Berlin

Die Stadt Leipzig beabsichtigt, die folgende Person in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Herrn Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, wohnhaft in Leipzig

Die Deutsche Börse AG beabsichtigt, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu entsenden:

Herrn Dr. Thomas Book, Mitglied des Vorstands, Deutsche Börse AG, wohnhaft in Kronberg

Frau Heike Eckert, Mitglied des Vorstands, Eurex Clearing AG, wohnhaft in Oberursel

Herrn Vincent van Lith, European Head of Energy, ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch, wohnhaft in Frankfurt am Main

Herrn Prof. Harald R. Pfab, Geschäftsführer, HHP Beratung GmbH, wohnhaft in Fronreute

Die Wahlvorschlagsrechte für die von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder verteilen sich gemäß Konsortialvertrag auf sieben Wahlvorschlagsrechte durch den Pool der Aktionäre und fünf Wahlvorschlagsrechte durch die Deutsche Börse AG.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen in den Aufsichtsrat zu wählen:

A.

Herrn Dr. Dirk Biermann, Geschäftsführer, 50Hertz Transmission GmbH, wohnhaft in Berlin

B.

Herrn Dr. Nigel Hawkins, Head of European Affairs and Studies of Elettricita Futura, Enel Global Trading SpA, wohnhaft in Monterotondo (Italien)

C.

Herrn Peter Heydecker, Executive Director Trading, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, wohnhaft in La Cure (Schweiz)

D.

Frau Dr. Karin Labitzke, im Ruhestand (ehemals: Bereichsleiterin bei der UniCredit Bank AG), wohnhaft in Gauting

E.

Herrn Xavier Lafontaine, Head of Market Economics, EDF Électricité de France, wohnhaft in Neuilly Plaisance (Frankreich)

F.

Herrn Michael Lockett, Chief Commercial Officer – Power, Uniper Global Commodities SE, wohnhaft in Düsseldorf

G.

Frau Katja Mayer, Geschäftsführende Gesellschafterin, KM Networks GmbH, wohnhaft in Hofheim

H.

Herrn Andreas Preuß, im Ruhestand (ehemals: stellvertretender Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Börse AG), wohnhaft in Beaconsfield (Großbritannien)

I.

Herrn Dr. Michael Redanz, Geschäftsführer, EWE Trading GmbH, wohnhaft in Düsseldorf

J.

Herrn Hans E. Schweickardt, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Polenergia SA., wohnhaft in Neerach (Schweiz)

K.

Herrn Uwe Schweickert, Managing Director, Deutsche Börse AG, wohnhaft in Bad Homburg

L.

Herrn Jürg Spillmann, Präsident des Verwaltungsrates, Eurex Global Derivatives AG, wohnhaft in Zürich (Schweiz)

Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

7.

Änderung von §§ 2 und 8 der Satzung

Im Zuge der Verschmelzung der Powernext SAS auf die EEX AG wurde vereinbart einen Beirat für das Gas- und Registergeschäft zu etablieren. Dies soll in der Satzung verankert werden und macht Änderungen in § 8 notwendig. Ferner ist der Geschäftszweck anzupassen, um das breitere Wirkungsfeld der EEX AG zu reflektieren.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

1.

§ 2 der Satzung wird geändert, wie folgt:

㤠2 Gegenstand des Unternehmens
(1)

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Trägerschaft von elektronischen Märkten und Registern für Energie, Waren, Rechte, Indizes sowie weitere Produkte wie insbesondere Umweltprodukte sowie das Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Dies umfasst insbesondere:

a)

den Betrieb von Börsen und Handelsplattformen;

b)

die Verrechnung und Besicherung von Geschäften, insbesondere von gehandelten Finanzinstrumenten, sowie deren Abwicklung;

c)

den Betrieb und die Weiterentwicklung von Registern für Zertifikate und andere Rechte;

d)

die Entwicklung, Sammlung, Verarbeitung und Vermarktung von Marktdaten, Finanzinformationen, insbesondere Indizes und Benchmarks sowie von unternehmensbezogenen Informationen;

e)

die Planung, Entwicklung und Erbringung von IT-Leistungen in den vorstehend aufgeführten Bereichen.

(2)

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, Maßnahmen durchzuführen und sonstige Handlungen vorzunehmen, welche zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar erforderlich, geeignet oder dienlich erscheinen. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, im In- und Ausland Unternehmen zu gründen, zu erwerben, sich an ihnen zu beteiligen oder Zweigniederlassungen zu errichten und Maßnahmen und sonstige Handlungen zur Erreichung des Gesellschaftszwecks von diesen Unternehmen oder Zweigniederlassungen durchführen zu lassen.“

2.

§ 8 der Satzung wird geändert, wie folgt:

㤠8 Beirat
(1)

Die Gesellschaft kann zur Beratung des Vorstands einen oder mehrere Beiräte bestellen.

(2)

Die Mitglieder eines Beirats werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die satzungsgemäße Mandatsdauer eines Aufsichtsratsmitglieds der Gesellschaft oder eine andere Amtszeit ernannt. Eine Wiederernennung ist zulässig. Jeder Beirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und bis zu zwei Stellvertreter.

(3)

Der Vorstand legt den Aufgabenbereich eines Beirats fest und kann dem Beirat eine Geschäftsordnung geben. Beiräte beraten den Vorstand auf dessen Verlangen.

(4)

Die Gesellschaft hat einen Beirat für das Gas- und Registergeschäft bestellt, der aus sechs (6) Mitgliedern besteht. Die Mitglieder des Pools der Aktionäre der Gesellschaft sind berechtigt, zwei (2) Mitglieder aus dem Sektor 1 des Pools zur Ernennung in den Beirat vorzuschlagen. 3 GRT, Teréga SA, EDF Développement Environnement SA und Electricité de France SA sind berechtigt, bis einschließlich 31. Dezember 2034 jeweils ein (1) Mitglied des Beirats zur Ernennung vorschlagen. In der Geschäftsordnung des Beirats für das Gas- und Registergeschäft sind neben dem Aufgabenbereich insbesondere Regelungen zur Rücknahme von Gas-Spot-Produkten zu treffen.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Ausgelegte Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der EEX AG im City-Hochhaus, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, zur Einsichtnahme aus:

zu TOP 1:

der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019;

der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019;

der Lagebericht sowie Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019;

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019;

zu TOP 2:

der Gewinnverwendungsvorschlag;

zu TOP 6:

die Lebensläufe der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder.

Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der EEX AG zur Einsichtnahme ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.

2.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich durch Bezugnahme auf das Aktienbuch der Gesellschaft ausgewiesen haben. Vertreter von Aktionären müssen ihre Vertretungsbefugnis durch Vollmacht nachweisen. Diese bedarf zumindest der Textform.

 

Leipzig, im Mai 2020

European Energy Exchange Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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