FiNet Financial Services Network AG
Marburg
Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg, Pilgrimstein 29, 35037 Marburg.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.
_____________________________________________________________________________________
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrates – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
2. |
Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2014 auf neue Rechnung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 90.034,81 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 957.212,55 zu verrechnen, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 867.177,74 verbleibt, und folgenden Beschluss zu fassen: Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von EUR 867.177,74 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zum Vortrag des Bilanzverlustes sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
5. |
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 der FiNet AG Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2015 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB). Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bockenheimer Landstraße 107, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer zu bestellen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
6. |
Vergütung des Aufsichtsrats Die Hauptversammlung hat letztmalig am 22. August 2011 nach § 12 Abs. 2 der Satzung der FiNet AG die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach gilt derzeit die folgende Regelung:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Anhebung der Stundensätze
angemessen ist. Die vorgeschlagenen Stundensätze entsprechen den Durchschnittsvergütungen, welche die Aufsichtsräte in ihren beruflichen Tätigkeiten erzielen würden. Der erhöhte Stundensatz kompensiert somit den Einkommensverlust, der durch die Tätigkeit als Aufsichtsrat entsteht. Ferner wird der Höchstbetrag der Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 40.000,00 um EUR 10.000,00 auf EUR 50.000,00 erhöht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse 6.1 bis 6.3 zur Regelung der Aufsichtsratsvergütung zu fassen:
|
Marburg, den 30. Juni 2015
Mit freundlichen Grüßen
FiNet AG
Der Vorstand