FiNet Financial Services Network AG – Hauptversammlung 2015

FiNet Financial Services Network AG

Marburg
Sehr geehrter FiNet-Aktionär, wir laden Sie ein zur Ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, 6. August 2015, 14.00 Uhr, im Welcome Hotel Marburg, Pilgrimstein 29, 35037 Marburg.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Gesellschaft oder deren schriftlich bevollmächtigte Vertreter berechtigt. Umschreibungen im Aktienbuch finden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr statt.

_____________________________________________________________________________________

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2014, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates

Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen und vom Vorstand bzw. – im Fall des Berichts des Aufsichtsrates – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu erläutern. Im Rahmen ihres Auskunftsrechts haben die Aktionäre die Gelegenheit, zu den Vorlagen Fragen zu stellen. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen.

2.

Beschlussfassung über den Vortrag des Bilanzverlustes für das Geschäftsjahr 2014 auf neue Rechnung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 90.034,81 mit dem Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von EUR 957.212,55 zu verrechnen, so dass ein Bilanzverlust in Höhe von EUR 867.177,74 verbleibt, und folgenden Beschluss zu fassen:

Der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von EUR 867.177,74 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zum Vortrag des Bilanzverlustes sind von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der FiNet Financial Services Network AG („FiNet AG“), Neue Kasseler Str. 62 C-E, 35039 Marburg, zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt sowie über die Internetseite (www.finet.de, dort unter: Unternehmen/Investor Relation) zugänglich.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 der FiNet AG

Die FiNet AG ist eine sog. mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB), deren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist (§ 316 HGB). Der Abschlussprüfer ist deshalb für das Geschäftsjahr 2015 durch Beschluss der Hauptversammlung zu bestellen (§ 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG). Der Prüfungsauftrag wird dem Abschlussprüfer unverzüglich nach dem Beschluss der Hauptversammlung durch den Aufsichtsrat erteilt (§ 318 Abs. 1 S. 4 HGB).

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor zu beschließen, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bockenheimer Landstraße 107, 60325 Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr 2015 zum Abschlussprüfer zu bestellen.

6.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung hat letztmalig am 22. August 2011 nach § 12 Abs. 2 der Satzung der FiNet AG die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Danach gilt derzeit die folgende Regelung:

„Ab dem 1. Januar 2011 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat die folgende Vergütung:

a)

Die Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied werden mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 120,00 vergütet. Der Vorsitzende erhält einen Stundensatz in Höhe von EUR 150,00. Jedoch kann der Aufsichtsrat auf diese Weise in einem Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt höchstens EUR 40.000,00 erhalten. Ein über diese Begrenzung hinausgehender Stundenaufwand wird nicht vergütet.

b)

Die FiNet AG erstattet einem Mitglied des Aufsichtsrates die auf die Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer, soweit dieses Mitglied berechtigterweise diese Steuer der FiNet AG gesondert in Rechnung stellt.

c)

Die Vergütung nach a) und b) wird durch die Aufsichtsratsmitglieder jeweils zum Quartalsende eines Kalenderjahres für das abgelaufene Quartal abgerechnet. Grundlage der Abrechnung ist eine schriftliche, mit der Abrechnung vorzulegende Zeiterfassung, aus der sich Datum, Art und Ort der Tätigkeit sowie der angefallene Zeitaufwand ergeben. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Überschreitet die Summe der Rechnungen den Höchstbetrag der Vergütung nach a) werden die den Höchstbetrag übersteigenden Rechnungen nicht zur Zahlung fällig und von der FiNet AG zurückgewiesen.

d)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller baren Auslagen (§ 12 Abs. 2 der Satzung). Sie werden nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

e)

Die FiNet AG hat auf ihre Kosten für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vermögensschadens – Haftpflichtversicherung zur Deckung der gesetzlichen Haftpflicht der Organmitglieder (sog. D&O-Versicherung) mit einer angemessenen Deckungssumme abgeschlossen.

f)

Die Vergütungsregelung gilt ab dem 1. Januar 2011 und behält ihre Gültigkeit, bis sie durch einen erneuten Hauptversammlungsbeschluss geändert wird.“

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Anhebung der Stundensätze

(i)

für die Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied von derzeit EUR 120,00 um EUR 30,00 auf EUR 150,00 sowie

(ii)

für die Tätigkeit als Vorsitzender des Aufsichtsrats von derzeit EUR 150,00 um EUR 30,00 auf EUR 180,00

angemessen ist. Die vorgeschlagenen Stundensätze entsprechen den Durchschnittsvergütungen, welche die Aufsichtsräte in ihren beruflichen Tätigkeiten erzielen würden. Der erhöhte Stundensatz kompensiert somit den Einkommensverlust, der durch die Tätigkeit als Aufsichtsrat entsteht. Ferner wird der Höchstbetrag der Vergütung des Aufsichtsrats von EUR 40.000,00 um EUR 10.000,00 auf EUR 50.000,00 erhöht.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse 6.1 bis 6.3 zur Regelung der Aufsichtsratsvergütung zu fassen:

6.1

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August 2011 wird nach dessen f) mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 aufgehoben und ab dem 1. Januar 2016 durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt.

6.2

Die Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied werden mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 150,00 vergütet. Der Vorsitzende erhält einen Stundensatz in Höhe von EUR 180,00.

6.3

Der Aufsichtsrat kann in einem Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt höchstens EUR 50.000,00 erhalten. Ein über diese Begrenzung hinausgehender Stundenaufwand wird nicht vergütet.

6.4

Sofern die Hauptversammlung den vorstehenden drei Beschlussvorschlägen 6.1 bis 6.3 zustimmt, gilt ab dem 1. Januar 2016 die folgende Neuregelung zur Vergütung des Aufsichtsrats:

„1.

Der Beschluss der Hauptversammlung vom 22. August 2011 wird nach dessen f) mit Wirkung zum 31. Dezember 2015 aufgehoben und ab dem 1. Januar 2016 durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt.

2.

Ab dem 1. Januar 2016 erhalten die Aufsichtsratsmitglieder für jedes Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat die folgende Vergütung:

a)

Die Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglied werden mit einem Stundensatz in Höhe von EUR 150,00 vergütet. Der Vorsitzende erhält einen Stundensatz in Höhe von EUR 180,00. Jedoch kann der Aufsichtsrat auf diese Weise in einem Geschäftsjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt höchstens EUR 50.000,00 erhalten. Ein über diese Begrenzung hinausgehender Stundenaufwand wird nicht vergütet.

b)

Die FiNet AG erstattet einem Mitglied des Aufsichtsrates die auf die Vergütung zu entrichtende Umsatzsteuer, soweit dieses Mitglied berechtigterweise diese Steuer der FiNet AG gesondert in Rechnung stellt.

c)

Die Vergütung nach a) und b) wird durch die Aufsichtsratsmitglieder jeweils zum Quartalsende eines Kalenderjahres für das abgelaufene Quartal abgerechnet. Grundlage der Abrechnung ist eine schriftliche, mit der Abrechnung vorzulegende Zeiterfassung, aus der sich Datum, Art und Ort der Tätigkeit sowie der angefallene Zeitaufwand ergeben. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung zur Zahlung fällig. Überschreitet die Summe der Rechnungen den Höchstbetrag der Vergütung nach a), werden die den Höchstbetrag übersteigenden Rechnungen nicht zur Zahlung fällig und von der FiNet AG zurückgewiesen.

d)

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten ferner Ersatz aller baren Auslagen (§ 12 Abs. 2 der Satzung). Sie werden nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet.

e)

Die FiNet AG hat auf ihre Kosten für sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vermögensschadens – Haftpflichtversicherung zur Deckung der gesetzlichen Haftpflicht der Organmitglieder (sog. D&O-Versicherung) mit einer angemessenen Deckungssumme abgeschlossen.

f)

Die Vergütungsregelung gilt ab dem 1. Januar 2016 und behält ihre Gültigkeit, bis sie durch einen erneuten Hauptversammlungsbeschluss geändert wird.“

Marburg, den 30. Juni 2015

Mit freundlichen Grüßen

 

FiNet AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.