KOMSA Kommunikation Sachsen AG: Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. (3) Satz 2 UmwG auf eine bevorstehende Verschmelzung

KOMSA Kommunikation Sachsen AG

Hartmannsdorf

AG Chemnitz, HRB 17771

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. (3) Satz 2 UmwG auf eine bevorstehende Verschmelzung

Es ist beabsichtigt, die KOMSA Advancing Distribution Europe GmbH mit Sitz in Hartmannsdorf (AG Chemnitz, HRB 30072), die KOMSA Data & Solutions GmbH mit Sitz in Hartmannsdorf (AG Chemnitz, HRB 17570), die KOMSA Systems GmbH mit Sitz in Mühlau (AG Chemnitz, HRB 23787) und die KOMSA NordWest GmbH mit Sitz in Kamen (AG Hamm, HRB 7872) jeweils als übertragende Gesellschaften in einem einheitlichen Vertrag auf die KOMSA Kommunikation Sachsen AG mit Sitz in Hartmannsdorf (AG Chemnitz, HRB 17771) als aufnehmende Gesellschaft zu verschmelzen. Hierdurch übertagen die übertragenden Gesellschaften ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung mit Wirkung zum 31. März 2020, 24.00 Uhr (= Verschmelzungsstichtag), auf die KOMSA Kommunikation Sachsen AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme (§ 2 Nr. 1 UmwG).

Ein Entwurf des Verschmelzungsvertrages wird zum Handelsregister der KOMSA Kommunikation Sachsen AG eingereicht.

Die KOMSA Kommunikation Sachsen AG ist die alleinige Gesellschafterin der KOMSA Advancing Distribution Europe GmbH, der KOMSA Data & Solutions GmbH, der KOMSA Systems GmbH und auch der KOMSA NordWest GmbH (= übertragende Gesellschaften). Ein Verschmelzungsbeschluss der aufnehmenden KOMSA Kommunikation Sachsen AG ist gemäß § 62 Abs. (1) UmwG nicht erforderlich. Dies gilt jedoch gemäß § 62 Abs. (2) UmwG dann nicht, wenn Aktionäre der KOMSA Kommunikation Sachsen AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu dem Verschmelzungsvertrag beschlossen wird. Auf dieses Recht werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen. Ein Einberufungsverlangen kann nur berücksichtigt werden, wenn es innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Mitteilung unter Nachweis des Aktienbesitzes gestellt wird. Das Verlangen ist an die KOMSA Kommunikation Sachsen AG, z. H. Frau Jeannine Oertel, Niederfrohnaer Weg 1, 09232 Hartmannsdorf, E-Mail: Jeannine.Oertel@komsa.de, zu richten.

Ein Verschmelzungsbericht ist nach § 8 Abs. (3) Satz 1 UmwG und eine Prüfung der Verschmelzung durch einen sachverständigen Prüfer nach § 9 Abs. (2) und (3) i.V.m. § 8 Abs. (3) Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

 

Hartmannsdorf, im September 2020

KOMSA Kommunikation Sachsen AG

Der Vorstand

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