Medtron Aktiengesellschaft – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Medtron Aktiengesellschaft

Saarbrücken

Amtsgericht Saarbrücken, HRB 13752

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Medtron Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am

Freitag, den 29. April 2022 um 11.00 Uhr

in den Räumlichkeiten der W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, Münchener Straße 1, 66763 Dillingen, im Schulungsraum,
Kellergeschoss
, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1

Beschlussfassung über die Neufassung von § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft (Niederlegung
des Mandats als Aufsichtsrats)

Die Satzung der Gesellschaft sieht derzeit vor, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats
sein Amt nur unter Beachtung einer Frist von drei Monaten niederlegen kann. Dies schränkt
die Flexibilität auf Seiten des Aufsichtsrats im Hinblick auf die eigene Amtsdauer
und –wahrnehmung unangemessen ein. Die Regelung soll daher geändert und dem jeweiligen
Mitglied des Aufsichtsrats die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Amt jederzeit ohne
Einhaltung einer Frist niederzulegen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Beschluss zu
fassen:

Jedem Mitglied des Aufsichtsrats soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Amt
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist niederzulegen.

§ 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird angepasst und wie folgt neu gefasst:

„(2) Mitglieder des Aufsichtsrats können ihr Amt durch schriftliche Mitteilung an
den Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder den Vorstand ohne Einhaltung einer Frist jederzeit
niederlegen.“

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2020

Im Geschäftsjahr 2020 waren Herr Martin Bartels und Herr Martin Biehl Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 im Wege der Einzelentlastung folgenden
Beschluss zu fassen:

 
a)

Herrn Martin Bartels wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

b)

Herrn Martin Biehl wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Im Geschäftsjahr 2020 waren Herr Prof. Dr. Dr. Günter Brill, Herr Dr. Jörg Blumentritt
sowie Herr Klaus Welte Mitglieder des Aufsichtsrates.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020 im Wege der Gesamtentlastung
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt.

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
W+ST Wirtschaftsprüfung AG & Co. KG, 66763 Dillingen, zum Abschlussprüfer für den
Jahresabschuss für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrates

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. April 2022 endet die Amtszeit
des derzeitigen Mitglieds des Aufsichtsrates Herr Klaus Welte. Es ist deshalb die
Wahl eines Mitgliedes des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung erforderlich.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG
in Verbindung mit § 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft zusammen und besteht nach
§ 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat schlägt
vor, folgende Person mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29.
April 2022 in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Klaus Welte, Geschäftsführer der Stockert GmbH, wohnhaft in 77960 Seelbach.

Die Bestellung erfolgt für eine Amtsperiode gemäß § 7 Abs. (1) der Satzung der Gesellschaft,
also für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung
für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

WEITERE HINWEISE

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich oder elektronisch teilnehmen
und/​oder ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können ihr Stimmrecht in
der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Bevollmächtigt
der Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber
der Gesellschaft können auf durch Gesetz und Satzung zugelassene Weise, insbesondere
schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail, erteilt werden.
Die Vollmacht kann gegenüber dem zu Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.

Allgemeine Hinweise aufgrund der derzeitigen COVID-19-Pandemie

Im Zeitpunkt der Einberufung ist eine Präsenzveranstaltung trotz der derzeitigen COVID-19-Pandemie
unter strengen Sicherheitsregelungen und Hygienemaßnahmen möglich. Im Sinne einer
uneingeschränkten Gewährleistung der Aktionärsrechte beabsichtigt die Gesellschaft
daher, die ordentliche Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Der
Vorstand behält sich gleichwohl das Recht vor, die zu treffenden Schutzmaßnahmen den
im Zeitpunkt der Durchführung der Hauptversammlung aktuellen Gegebenheiten anzupassen.
Falls behördliche Anweisungen oder die im Zeitpunkt der Durchführung der ordentlichen
Hauptversammlung bestehende Entwicklung der COVID-19-Pandemie die Durchführung einer
Präsenzveranstaltung verhindern oder nach Einschätzung von Vorstand und Aufsichtsrat
der Gesellschaft unzumutbar erscheinen lassen, behält sich die Gesellschaft das Recht
vor, die ordentliche Hauptversammlung zu verschieben und gegebenenfalls als virtuelle
Hauptversammlung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. In diesem Fall würden
alle Aktionäre der Gesellschaft hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt werden.

 

Saarbrücken, im März 2022

Medtron AG

Der Vorstand

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