Mühlbauer Holding AG – Hauptversammlung 2018

Mühlbauer Holding AG

Roding

– ISIN DE0006627201 / DE0006627227 –

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 09. August 2018, 14:00 Uhr, am Firmensitz der Gesellschaft, Josef-Mühlbauer-Platz 1 (Gebäude „TECURITY® CENTER“), 93426 Roding, ein.

I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des Jahresabschlusses der Mühlbauer Holding AG und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017, Vorlage des Lageberichts für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Zu Punkt 1 der Tagesordnung ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen. Über die Verwendung des Bilanzgewinns zu Punkt 2 der Tagesordnung wird Beschluss gefasst. Im Übrigen werden die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen zugänglich gemacht. Gleiches gilt für den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die genannten Unterlagen werden daher von der Einberufung der Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding, zur Einsicht ausliegen. Darüber hinaus werden sie auch in der Hauptversammlung am 09. August 2018 zugänglich sein. Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorgelegten Unterlagen werden in der Hauptversammlung vom Vorstand und – in Bezug auf den Bericht des Aufsichtsrats – vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats erläutert.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 53.245.319,98 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie Euro 21.554.172,00
Vortrag auf neue Rechnung Euro 31.691.147,98
Euro 53.245.319,98

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am 14. August 2018 fällig. Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zum Tag der Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien aufgrund des Rückkaufs oder Verkaufs eigener Aktien vermindern oder erhöhen. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von Euro 1,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr 2017

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr 2017

Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, Messestraße 3, 94036 Passau, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

II.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.

Der Nachweis des Aktienbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 02. August 2018 (24:00 Uhr) unter nachstehender Adresse zugehen:

Mühlbauer Holding AG
c/o Deutsche Bank AG
Securities Production
General Meetings
Postfach 20 01 07
60605 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 12012-86045
E-Mail: wp.hv@db-is.com

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Juli 2018, 0:00 Uhr, beziehen, § 16 Abs. 3 der Satzung.

Den zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionären werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten zu erleichtern, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen und empfehlen unseren Aktionären, sich alsbald mit ihrem depotführenden Institut in Verbindung zu setzen.

2.

Ausgelegte und zugänglich gemachte Unterlagen

Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der Mühlbauer Holding AG, Josef-Mühlbauer-Platz 1, 93426 Roding, zur Einsicht der Aktionäre aus:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft, der Konzernabschluss, der Lagebericht für den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2017.

Die vorgenannten Unterlagen sind ab Einberufung der Hauptversammlung auch im Internet unter

www.muehlbauer.de/hauptversammlung

zugänglich und liegen in der Hauptversammlung selbst aus.

3.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 18.810.976,00. Es ist eingeteilt in 14.696.075 nennwertlose Aktien (Stückaktien) mit ebenso vielen Stimmrechten, davon 14.696.074 Aktien, die auf den Inhaber lauten, sowie eine Namens-Aktie. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 14.696.075, wovon 326.627 Stimmrechte gemäß § 71b AktG ruhen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung im Bundesanzeiger.

4.

Stimmrechtsvertretung

Wir weisen darauf hin, dass das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. § 135 AktG bleibt unberührt. Bei der Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von Aktionären oder anderen der in § 135 AktG gleichgestellten Institutionen oder Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Daneben bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Vollmachten sind in Textform zu erteilen. Sollen die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, so muss der Aktionär diesen in jedem Fall Weisungen erteilen, wie das Stimmrecht ausgeübt werden soll. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen abzustimmen. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt. Diejenigen Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen möchten, werden gebeten, hierzu das Vollmachtsformular zu verwenden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.

Im Vorfeld der Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter in Textform erteilte Vollmachten und Weisungen müssen und sonstige im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform erteilte Vollmachten können der Gesellschaft postalisch, per Telefax oder per E-Mail zugesandt werden unter

Mühlbauer Holding AG
Corporate Communications
Josef-Mühlbauer-Platz 1
93426 Roding
Telefax-No. +49 (0) 9461 952-8520
E-Mail: hv@muehlbauer.de

Zur organisatorischen Erleichterung wird bei Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter um Übermittlung der Vollmachten und Weisungen nach Möglichkeit bis zum 08. August 2018 gebeten.

Vollmachts-/Weisungsformulare stellen wir unseren Aktionären auch im Internet unter

www.muehlbauer.de/hauptversammlung

zur Verfügung; die Formulare können zudem unter der oben angegebenen Adresse bei der Gesellschaft kostenlos angefordert werden.

 

Roding, im Juni 2018

Mühlbauer Holding AG

Der Vorstand

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass vor Beginn der Hauptversammlung für Getränke und einen kleinen Imbiss gesorgt ist, während und nach der Hauptversammlung aber keine umfassenden Mahlzeiten angeboten werden.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist am 29. Juni 2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.

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