NABAG Anlage- und Beteiligungs AG – 32. ordentliche Hauptversammlung

NABAG Anlage- und Beteiligungs Aktiengesellschaft

Nürnberg

– Wertpapier-Kenn-Nr. 674 980 –

Wir laden unsere Aktionäre ein zu der am 19. August 2022 um 15:00 Uhr im Best Western Hotel Nürnberg City West, Regerstraße 6, 90429 Nürnberg, stattfindenden

32. ordentlichen Hauptversammlung

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 und Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats

2.

Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den für das Geschäftsjahr 2021 ausgewiesenen Jahresüberschuss von 84.528,47 € gegen den bestehenden Verlustvortrag zu verrechnen.

3.

Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über eine Änderung der Firma

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die Firma der Gesellschaft wird geändert in NABAG AG.

§ 1 Ziff. 1 der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet künftig:

„1. Die Firma der Gesellschaft lautet: NABAG AG“

6.

Beschlussfassung über eine Sitzverlagerung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der Sitz der Gesellschaft wird nach Augsburg verlegt.

§ 1 Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird entsprechend geändert und lautet künftig:

„2. Der Sitz der Gesellschaft ist Augsburg“

7.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Carsten Mainitz, hat sein Mandat mit Ablauf dieser Hauptversammlung niedergelegt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß §§ 95, 96 AktG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 der Satzung aus drei von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Aufgrund der Niederlegung des Mandats durch Herrn Mainitz ist eine Nachwahl erforderlich. Die Wahl sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder erfolgt gemäß § 101 Abs. 1 AktG durch die Hauptversammlung, da die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsgesetzes nicht erfüllt sind. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Georg Geiger, Finanzanalyst, Neusäß, Vorstand der Value-Holdings AG, Augsburg, für die restliche Laufzeit des Mandats von Herrn Mainitz in den Aufsichtsrat zu wählen. Herr Geiger ist bei der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien: Vorsitzender des Aufsichtsrats der Value-Holdings International AG, Augsburg. Vorsitzender des Aufsichtsrats der CAPCAD SYSTEMS AG, Ismaning. Mitglied des Aufsichtsrats der DAS WERTEHAUS Vermögensverwaltung GmbH, München.

8.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von 779.990,– EUR um bis zu 2.339.970,– EUR auf bis zu 3.119.960,– EUR durch Ausgabe von bis zu 2.339.970 neuen, auf den Inhaber lautenden Nennbetragsaktien im Nennbetrag von je 1,– EUR gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von 1,– EUR je Aktie ausgegeben. Einzahlungen auf die neuen Aktien sind in voller Höhe des Ausgabebetrages zu leisten. Die neuen Aktien sind von Beginn des Geschäftsjahres 2022 an gewinnberechtigt.

2.

Den Aktionären wird ein Bezugsrecht im Verhältnis 1:3 gewährt, d. h. für jede Aktie, die von einem Aktionär zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Kapitalerhöhungsbeschlusses gehalten wird, können drei neue Aktien bezogen werden.

3.

Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der neuen Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus und Dritte die nicht gezeichneten Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen und beziehen können.

4.

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 18. Februar 2023 1.000.000 neue Aktien gezeichnet sind oder die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht spätestens am 18. Februar 2023 zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet wird.

5.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung der Gesellschaft entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.“

9.

Beschlussfassung über die Aufhebung eines genehmigten Kapitals

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juli 2016 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Ausnutzung eines genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2016/​I) wird, soweit von ihr nicht Gebrauch gemacht worden ist, aufgehoben.

Die Satzung wird dahingehend geändert, dass der bisherige § 4 Ziff. 2 entfällt. Der bisherige § 4 Ziff. 3 der Satzung wird infolgedessen zu § 4 Ziff. 2, § 4 Ziff. 4 wird zu § 4 Ziff. 3 und § 4 Ziff. 5 wird zu § 4 Ziff. 4.

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme zu erleichtern. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 17. August 2022 am Sitz der Gesellschaft (Juttastraße 10, 90480 Nürnberg), bei dem nachstehend als Hinterlegungsstelle benannten Kreditinstitut, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Hauptversammlung belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Hinterlegungsstelle ist: NABAG Anlage- und Beteiligungs AG, Nürnberg.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die Hinterlegungsbescheinigung spätestens am 17. August 2022 bei der Gesellschaft einzureichen.

Die hinterlegten Wertpapierbestände sind der Gesellschaft mittels eines Formblattes mitzuteilen, welches zusammen mit dieser Hauptversammlungseinladung auf der Website der Gesellschaft unter

www.nabag-ag.de

zum Download bereitsteht oder ebenso wie die Eintrittskarten am Sitz der Gesellschaft direkt angefordert werden kann.

Der Geschäftsbericht liegt in der Hauptversammlung aus.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten oder eine Vereinigung von Aktionären ausgeübt werden.

Die Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung an die Gesellschaft stellen. Gegenanträge sowie Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG
Juttastr. 10
90480 Nürnberg
E-Mail: nabag@gmx.de

Bis spätestens zum Ablauf des 05. August 2022 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge werden im Internet unter

www.nabag-ag.de

veröffentlicht.

Nürnberg, im Juli 2022

Der Vorstand

 

 

 

Informationen zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG verarbeitet als verantwortliche Stelle i.S.v. Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogenen Daten:

Kontaktdaten (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse des Aktionärs oder ggf. eines beauftragten Aktionärsvertreters),

Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl und Besitzart der Aktien, ggf. Vollmachten und Weisungen) und

Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer).

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere auf Art.6 Abs.1 lit. a, c und f DSGVO. Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der Betroffene eingewilligt hat oder die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich ist.

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen und ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden.

Für die Datenverarbeitung ist die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG, vertreten durch die Vorstände Herrn Prof. Dr. Burkhard H. Götz und Herrn Antonio Napolitano verantwortlich. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten:

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG
Vorstand
Juttastraße 10
90480 Nürnberg
E-Mail: nabag@gmx.de

Soweit diese personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur Hauptversammlung angegeben wurden, übermittelt die ihr Depot führende Bank deren personenbezogenen Daten an die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Abwicklung ihrer Teilnahme an der Hauptversammlung und auch insoweit nur in dem zur Erreichung dieses Zwecks zwingend erforderlichen Maße. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, c und f DSGVO.

Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Ausrichtung und Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden.

Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister, wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer. Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der NABAG Anlage- und Beteiligungs AG.

Hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte im Rahmen einer Bekanntmachung von Aktionärsverlangen auf Ergänzung der Tagesordnung sowie von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen von Aktionären wird auf die vorstehenden Erläuterungen verwiesen.

Die oben genannten Daten werden spätestens zehn Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht.

Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten, die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben Sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns übergebene Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht auf „Datenportabilität“).

Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende E-Mail an

nabag@gmx.de

Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.

Die NABAG Anlage- und Beteiligungs AG weist darauf hin, dass sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hat, da sie aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist (vgl. § 38 BDSG).

Zuständiger Ansprechpartner ist daher der Vorstand.

 

Nürnberg, im Juli 2022

NABAG Anlage- und Beteiligungs AG

Der Vorstand

 

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