Neusser Bauverein AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Neusser Bauverein AG

Neuss

ISIN: DE0006763204

Hiermit laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am

Donnerstag, den 28. Oktober 2021, 12:00 Uhr,

stattfindenden

außerordentlichen (virtuellen) Hauptversammlung.

Die außerordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung, d.h. ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG (nachfolgend auch nur „Gesellschaft“) oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft). Eine Bild- und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung wird im Internet erfolgen. Wir bitten unsere Aktionärinnen und Aktionäre um Beachtung der nach der Tagesordnung in dieser Einberufung unter Ziffer II. enthaltenen Hinweise zur Übertragung der Hauptversammlung in Bild und Ton, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Ausübung von weiteren Aktionärsrechten. Versammlungsort im aktienrechtlichen Sinne werden die Geschäftsräume der Gesellschaft, Am Zollhafen 1, 41460 Neuss, sein.

I. Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG (Minderheitsaktionäre) auf die Stadt Neuss (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out)

In § 327a AktG ist geregelt, dass die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien der Aktiengesellschaft in Höhe von (mindestens) 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.

Das Grundkapital der Neusser Bauverein AG beträgt gegenwärtig EUR 19.125.000,00 und ist eingeteilt in 374.034 Stück Namensaktien ohne Nennbetrag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von gerundet EUR 51,13 je Aktie. Die Neusser Bauverein AG hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Stadt Neuss hält gegenwärtig unmittelbar 373.420 auf den Namen lautende Stückaktien der Neusser Bauverein AG und damit rund 99,84% des Grundkapitals der Neusser Bauverein AG. Die Stadt Neuss ist damit Hauptaktionärin der Neusser Bauverein AG im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG.

Die Stadt Neuss hat mit Schreiben vom 06. August 2021 gegenüber dem Vorstand der Neusser Bauverein AG ein Übertragungsverlangen im Sinne des § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG gestellt und verlangt, alle Maßnahmen durchzuführen, damit die Hauptversammlung der Neusser Bauverein AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Stadt Neuss gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließt.

Mit Schreiben vom 17. September 2021 hat die Stadt Neuss ihr Verlangen vom 06. August 2021 konkretisiert und die Höhe der angemessenen Barabfindung, die den Minderheitsaktionären der Neusser Bauverein AG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien auf die Stadt Neuss zu zahlen ist, auf EUR 1.491,36 je Aktie festgelegt.

Die Stadt Neuss als Hauptaktionärin hat mit Datum vom 21. September 2021 einen der Hauptversammlung zu erstattenden schriftlichen Bericht erstellt, in dem die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet werden (sog. Übertragungsbericht gem. § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG). Die Stadt Neuss hat die angemessene Barabfindung auf Grundlage einer durch die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Rothenbaumchaussee 78, 20148 Hamburg, durchgeführten Unternehmensbewertung ermittelt und festgelegt.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde zudem gem. § 327c Absatz 2 Satz 2 AktG durch einen sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt, die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Domstraße 15, 20095 Hamburg. Die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft wurde gem. § 327c Absatz 2 Satz 3 AktG auf Antrag der Stadt Neuss vom Landgericht Düsseldorf ausgewählt und bestellt.

Zudem hat die Stadt Neuss dem Vorstand der Neusser Bauverein AG – wie in § 327b Absatz 3 AktG vorgesehen – eine Gewährleistungserklärung der Sparkasse Neuss – Zweckverbandssparkasse des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst, Oberstraße 110-124, 41460 Neuss, (nachfolgend „Sparkasse Neuss“) übermittelt, in der die Sparkasse Neuss die Gewährleistung für die Verpflichtung der Stadt Neuss übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der Gesellschaft zu zahlen.

Der Ausschluss der Minderheitsaktionäre erfolgt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung und wird mit Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister der Neusser Bauverein AG wirksam.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf das Verlangen der Stadt Neuss gem. § 327a AktG hin vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Neusser Bauverein AG mit Sitz in Neuss (Minderheitsaktionäre) werden gemäß den §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin, der Stadt Neuss, Stadtverwaltung Neuss, Markt 2, 41460 Neuss, zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 1.491,36 für jede auf den Namen lautende Stückaktie der Neusser Bauverein AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von gerundet EUR 51,13 auf die Hauptaktionärin übertragen.“

II. Weitere Angaben /​ Hinweise

1.

Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten

Der Vorstand hat auf Grund des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (GesRuaCOVBekG) mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters) als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird. Die Hauptversammlung kann als virtuelle Hauptversammlung abgehalten werden, sofern

die Bild- und Tonübertragung der gesamten Versammlung erfolgt,

die Stimmrechtsausübung der Aktionärinnen und Aktionäre über elektronische Kommunikation (Briefwahl oder elektronische Teilnahme) sowie Vollmachtserteilung möglich ist,

den Aktionärinnen und Aktionären ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt wird,

den Aktionärinnen und Aktionären, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, in Abweichung von § 245 Nummer 1 des AktG unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung eine Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eingeräumt wird.

2.

Internetgestütztes HV-Portal

Die Gesellschaft wird ab dem 23. September 2021 unter der Internetadresse

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

ein passwortgeschütztes Online-Portal („HV-Portal“) freischalten.

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft übertragen. Zudem können über das HV-Portal nach Maßgabe der nachfolgenden Erläuterungen

Stimmrechte im Wege der elektronischen Briefwahl ausgeübt,

Fragen eingereicht,

Widersprüche eingelegt und

Vollmachten und Weisungen erteilt werden.

Die Ausübung des Stimmrechts durch Aktionärinnen und Aktionäre oder durch Bevollmächtigte kann ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erfolgen. Eine elektronische Teilnahme an der Versammlung durch Aktionärinnen und Aktionäre oder durch Bevollmächtigte im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG ist nicht möglich.

3.

Zugangsdaten zum HV-Portal

Die für den Zugang zum HV-Portal erforderlichen Login-Daten werden den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären per Post übermittelt.

4.

Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet und die Ausübung des Stimmrechts

Es können nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet über das HV-Portal verfolgen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden am 27. Oktober 2021 und am 28. Oktober 2021 keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am 26. Oktober 2021.

5.

Stimmabgabe durch elektronische Briefwahl

Die Ausübung des Stimmrechts ist durch Briefwahl im Wege elektronischer Kommunikation möglich. Die Briefwahl kann (einschließlich Widerruf bzw. Änderung der Stimmabgabe) elektronisch unter Verwendung des von der Gesellschaft unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

angebotenen HV-Portals bis zum Beginn der Abstimmungen in der Hauptversammlung erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass andere Kommunikationswege für die Briefwahl nicht zur Verfügung stehen, insbesondere ist keine Übersendung der Briefwahlstimme per Post vorgesehen.

6.

Vollmacht und Weisung an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Wir bieten unseren Aktionärinnen und Aktionären zudem an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter (Stimmrechtsvertreter) mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Soweit Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne entsprechende Weisung werden Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Den im Aktienregister eingetragenen Aktionärinnen und Aktionären werden entsprechende Vollmacht- und Weisungsformulare per Post übersandt.

Für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann auch das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular verwendet werden.

Vollmachten und Weisungen an Stimmrechtsvertreter, die per Post oder per E-Mail übermittelt werden, müssen bis spätestens Mittwoch, den 27. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:

Neusser Bauverein AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen.

Für einen Widerruf der Vollmacht an von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie für die Änderungen von Weisungen gelten die vorstehenden Angaben zu den Möglichkeiten der Übermittlung und zu den dabei einzuhaltenden Fristen entsprechend.

Geht vor, gleichzeitig mit oder nach der Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl für dieselben Aktien ein, wird der Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben, die Stimmabgabe im Wege der Briefwahl geht also vor.

7.

Bevollmächtigung anderer Personen als der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionärinnen und Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch einen Intermediär bzw. ein Kreditinstitut, einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereinigung oder einen Dritten ausüben lassen. Auch diese Bevollmächtigten können das Stimmrecht in der virtuellen Hauptversammlung aber nur durch Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft gemäß § 134 Absatz 3 Satz 2 AktG eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Vollmachten, die nicht an Intermediäre bzw. gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater), sondern an Dritte erteilt werden, bedürfen der Textform. Werden Intermediäre bzw. diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG insoweit gleichgestellte Personen oder Vereinigungen (insbesondere Aktionärsvereinigungen und Stimmrechtsberater) bevollmächtigt, haben diese die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten (§ 135 AktG). Wir empfehlen unseren Aktionärinnen und Aktionären, sich bezüglich der Form der Vollmachten mit den Genannten abzustimmen.

Für die Erklärung einer Vollmachterteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerrufs an die Gesellschaft steht die nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Neusser Bauverein AG
c/​o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Erfolgt die Erteilung oder der Nachweis einer Vollmacht oder deren Widerruf durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft postalisch, so muss diese aus organisatorischen Gründen spätestens bis Mittwoch, den 27. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter der vorstehend genannten Adresse zugehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per E-Mail ist auch am Tag der Hauptversammlung noch bis zu deren Ende möglich.

Eine Vollmachterteilung (nicht aber die Übermittlung eines Nachweises einer Vollmacht) kann zudem auf elektronischem Weg über das HV-Portal unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

bis zum Ende der Hauptversammlung erfolgen.

Die Möglichkeit zur Ausübung der Aktionärsrechte durch einen Bevollmächtigten über das HV-Portal erfordert, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber die Login-Daten erhält.

8.

Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung wird in Bild und Ton über das HV-Portal der Gesellschaft, welches unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

erreichbar ist, übertragen. Am Tag der Hauptversammlung können Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte sich auf dem HV-Portal mit ihren Login-Daten einloggen und ab Beginn der Hauptversammlung die Bild- und Tonübertragung verfolgen.

9.

Fragerecht des Aktionärs

Jeder Aktionär, der im Aktienregister eingetragen ist, hat das Recht, Fragen an den Vorstand zu stellen. Der Vorstand hat auf Grundlage von § 1 Absatz 2 Satz 2, 2. HS GesRuaCOVBekG mit Zustimmung des Aufsichtsrats entschieden, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung, also bis Dienstag, den 26. Oktober 2021, 24:00 Uhr (eingehend), elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

einzureichen sind. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht möglich. Nach Ablauf der genannten Frist können keine Fragen mehr eingereicht werden und es können auch während der virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung keine Fragen gestellt werden.

10.

Erklärungen von Widersprüchen zu Protokoll

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihr Stimmrecht selbst oder durch einen Bevollmächtigten im Wege der Briefwahl oder über den Stimmrechtsvertreter ausgeübt haben, haben vom Beginn bis zur Schließung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter die Möglichkeit, über das HV-Portal unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

Widerspruch gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung einzulegen. Widerspruch kann auch durch einen Bevollmächtigten eingelegt werden. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft stehen hierfür aber nicht zur Verfügung.

11.

Anträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 und 127 AktG

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die vor der Hauptversammlung gem. den §§ 126, 127 AktG über die Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, müssen bis Mittwoch, den 13. Oktober 2021, 24:00 Uhr, unter folgender Adresse eingehen:

Neusser Bauverein AG
Am Zollhafen 1
41460 Neuss
Telefax: +49 (02131) 127 – 49 456
E-Mail: sandra.sommer@neusserbauverein.de

Nur unter der vorgenannten Adresse rechtzeitig eingegangene Gegenanträge nebst Begründung sowie Wahlvorschläge werden einschließlich des Namens des Aktionärs über die Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

unverzüglich zugänglich gemacht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen gem. den §§ 126, 127 AktG hierfür im Übrigen erfüllt sind. Unter der vorgenannten Internetadresse werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

12.

Zeitangaben

Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung erfolgen in mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ).

13.

Keine weitergehenden Teilnahmemöglichkeiten /​ Abstimmungsoptionen

Weitergehende Teilnahmemöglichkeiten, insbesondere eine Online-Teilnahme im Sinne von § 118 Absatz 1 Satz 2 AktG, werden nicht angeboten. Zu Tagesordnungspunkt 1 soll eine Abstimmung erfolgen, die bindenden Charakter hat. Für die Abstimmung stehen die Optionen Befürwortung (JA), Ablehnung (NEIN) oder Stimmenthaltung (ENTHALTUNG) zur Verfügung.

14.

Unterlagen zur Tagesordnung

Die folgenden Unterlagen zu dem einzigen Tagesordnungspunkt 1 werden von der Einberufung der Hauptversammlung an in dem Geschäftsraum der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausliegen:

Der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Jahresabschlüsse der Neusser Bauverein AG, die Konzernabschlüsse der Neusser Bauverein AG sowie die Lage- und Konzernlageberichte der Neusser Bauverein AG jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018;

der Übertragungsbericht der Stadt Neuss gemäß § 327c Absatz 2 Satz 1 AktG vom 21. September 2021 samt Anlagen;

der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers, der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, gemäß § 327c Absatz 2 AktG vom 21. September 2021.

Die vorgenannten Unterlagen werden auch von der Einberufung der Hauptversammlung an im Internet über das HV-Portal unter

https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​

zugänglich sein.

15.

Informationen gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212

A. Inhalt der Mitteilung
1. Eindeutige Kennung des Ereignisses NBAG_​aoHV_​20211028
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
NBAG_​aoHV_​20211028
2. Art der Mitteilung Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
NEWM
B. Angaben zum Emittenten
1. ISIN DE0006763204
2. Name des Emittenten Neusser Bauverein AG
C. Angaben zur Hauptversammlung
1. Datum der Hauptversammlung 28. Oktober 2021
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028
2. Uhrzeit der Hauptversammlung 12:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
10:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
3. Art der Hauptversammlung Außerordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten als virtuelle Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
XMET
4. Ort der Hauptversammlung Ort der Hauptversammlung i.S.d. AktG: Geschäftsräume der Neusser Bauverein AG, Am Zollhafen 1, 41460 Neuss
Eine physische Teilnahme vor Ort ist nicht möglich
URL zum passwortgeschützten virtuellen Veranstaltungsort:
https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​
5. Aufzeichnungsdatum
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
6. Uniform Resource Locator (URL) https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​
D. Teilnahme an der Hauptversammlung – Stimmabgabe durch Briefwahl
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Stimmrechtsausübung durch Briefwahl (auch durch bevollmächtigte Dritte) (dies begründet für sich genommen keine Teilnahme im Sinne des Aktiengesetzes)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
EV (auch PX)
2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung Über das HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028 bis zum Beginn der Abstimmungen
D. Teilnahme an der Hauptversammlung – Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Stimmrechtsausübung durch Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft (auch durch bevollmächtigte Dritte) (dies begründet für sich genommen keine Teilnahme im Sinne des Aktiengesetzes)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
PX
2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung Abhängig vom Kommunikationsweg:

a) Über das HV-Portal bis zum Beginn der Abstimmungen am Tag der Hauptversammlung

im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028 bis zum Beginn der Abstimmungen
b) Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters kann auch per Post oder elektronisch per E-Mail bis spätestens 27. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ) erfolgen. Der Eingang ist maßgeblich.
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211027, 22:00 Uhr UTC, koordinierte Weltzeit
D. Teilnahme an der Hauptversammlung – Verfolgung der Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung
1. Art der Teilnahme des Aktionärs Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Bild- und Tonübertragung (auch durch bevollmächtigte Dritte) (begründet keine Teilnahme im i.S.d. Aktiengesetzes)
2. Vom Emittenten für die Mitteilung der Teilnahme festgelegte Frist
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
3. Vom Emittenten festgelegte Frist für die Abstimmung Die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung ist am 28. Oktober 2021 ab 12:00 Uhr (MESZ) bis zum Ende der Hauptversammlung möglich.
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028, ab 10:00 UTC (koordinierte Weltzeit)
E. Tagesordnung – Tagesordnungspunkt 1
1. Eindeutige Kennung des Tagesordnungspunkts 1
2. Überschrift des Tagesordnungspunkts Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Neusser Bauverein AG (Minderheitsaktionäre) auf die Stadt Neuss (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze Out)
3. Uniform Resource Locator (URL) der Unterlagen https:/​/​www.neusserbauverein.de/​hauptversammlung/​
4. Abstimmung Verbindliche Abstimmung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
BV
5. Alternative Optionen für die Stimmabgabe Befürwortung, Ablehnung, Stimmenthaltung
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
VF, VA, AB
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Ergänzung der Tagesordnung
1. Gegenstand der Frist Übermittlung des Verlangens auf Ergänzung der Tagesordnung
2. Anwendbare Emittentenfrist 03. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211003, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Gegenantrag
1. Gegenstand der Frist Übersendung des Gegenantrags zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung
2. Anwendbare Emittentenfrist 13. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211013, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Wahlvorschlag
1. Gegenstand der Frist Übersendung des Wahlvorschlags zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
2. Anwendbare Emittentenfrist 13. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211013, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Elektronische Einreichung von Fragen
1. Gegenstand der Frist Elektronische Einreichung von Fragen über das HV-Portal
2. Anwendbare Emittentenfrist 26. Oktober 2021, 24:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
2021026, 22:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Elektronische Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung
1. Gegenstand der Frist Elektronische Einlegung von Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung über das HV-Portal
2. Anwendbare Emittentenfrist Am 28. Oktober 2021 ab Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028, ab Eröffnung der Hauptversammlung bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter
F. Angabe der Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte – Verfolgung der Hauptversammlung live in Bild und Ton über das passwortgeschützte HV-Portal im Internet
1. Gegenstand der Frist Verfolgung der Hauptversammlung in Bild und Ton über das HV-Portal
2. Anwendbare Emittentenfrist 28. Oktober 2021, ab 12:00 Uhr (MESZ)
im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/​1212:
20211028, ab 10:00 UTC (koordinierte Weltzeit)

 

Neuss, im September 2021

Neusser Bauverein AG

Der Vorstand

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