O AG Energie + Anlagen – Hauptversammlung 2015

AGO AG Energie + Anlagen
mit Sitz in Kulmbach
WKN: A12UK4
ISIN: DE000A12UK40

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Die AGO AG Energie + Anlagen lädt hiermit ihre Aktionäre zu der am
10. Juli 2015 um 10:00 Uhr
im Mönchshof-Bräuhaus, Hofer Straße 20, 95326 Kulmbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2014

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, AGO AG Energie + Anlagen, Am Goldenen Feld 23, 95326 Kulmbach, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung vorgesehen.
2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von EUR 1.134.381,84 in die gesetzliche Rücklage einzustellen und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ROTTHEGE I WASSERMANN GmbH, Essen, zum Abschlussprüfer der AGO AG Energie + Anlagen, Kulmbach, für das Geschäftsjahr 2015 zu wählen.
6.

Wahl zum Aufsichtsrat

Durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 12. August 2014 ist Herr Prof. Dr. Michael Deichsel zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft, befristet bis zum Ablauf dieser Hauptversammlung, bestellt worden. Aufgrund dieser Befristung ist daher die Nachwahl von einem Mitglied des Aufsichtsrats erforderlich.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Satzung erfolgt die Wahl für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds. Der Aufsichtsrat der AGO AG Energie + Anlagen setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 8 Abs. 1 der Satzung der AGO AG Energie + Anlagen aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Prof. Dr. Michael Deichsel, Kulmbach, Professor an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, zum Mitglied des Aufsichtsrats für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, zu wählen.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter nachstehender Adresse:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens zum Ablauf des 3. Juli 2015, 24:00 Uhr MESZ, in Textform in deutscher oder englischer Sprache anmelden. Der Nachweis des Aktienbesitzes hat sich auf den Beginn des 19. Juni 2015, 0:00 Uhr MESZ (Nachweisstichtag), zu beziehen und muss der Gesellschaft bis spätestens zum Ablauf des 3. Juli 2015 zugehen. Ein in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes durch das depotführende Institut ist ausreichend. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts.

Von den insgesamt ausgegebenen 2.674.134 Stückaktien der Gesellschaft sind im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung 2.674.134 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.

Stimmrechtsvertretung

Die Gesellschaft weist darauf hin, dass Aktionäre, die nicht an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären ausüben lassen können.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Der Widerruf kann auch durch persönlichen Zugang des Berechtigten zur Versammlung erfolgen.

Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bestehen, vgl. § 135 AktG, § 125 Abs. 5 AktG. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen wollen, mit diesen über eine mögliche Form der Vollmacht ab.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige Übermittlung des Nachweises per Post, E-Mail oder Telefax an die oben genannte Anmeldeadresse, E-Mail-Anmeldeadresse bzw. Anmeldetelefaxnummer.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären wie schon in den Vorjahren an, von der Gesellschaft benannte, weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen, müssen diesem in jedem Fall schriftlich Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts mit Hilfe des vorbereiteten Weisungsformulars erteilen. Diese Vollmachten und Weisungen sind zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung bis spätestens 08. Juli 2015 (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) an die folgende Anschrift zu senden:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

Formulare für die Vollmachten und Weisungen für den Stimmrechtsvertreter werden den Aktionären zusammen mit den Eintrittskarten zugesandt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:

AGO AG Energie + Anlagen
c/o GFEI IR Services GmbH
Office Center Plaza
Mailänder Str. 2
30539 Hannover
Fax: +49 / (0) 511 / 4740 2319

E-Mail: hv@gfei.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis 25. Juni 2015, 24:00 Uhr MESZ, zugehen und die die weiteren Voraussetzungen für eine Pflicht der Gesellschaft zur Zugänglichmachung nach §§ 126, 127 AktG erfüllen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse „www.ago.ag > Investor Relations > Hauptversammlung“ veröffentlicht.

Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.

Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten bzw. Vorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers oder des Aufsichtsrats auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

Kulmbach, im Mai 2015

Der Vorstand

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