Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Pütz Security AG Kaltenkirchen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | 06.03.2019 |
Pütz Security AGKaltenkirchenAmtsgericht Kiel, HRB 3806 BBEinberufung der ordentlichen HauptversammlungWir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlungunserer Gesellschaft am Donnerstag, den 25.04.2019 um 10:00 Uhrin den Geschäftsräumen der Pütz Security AG, Carl-Zeiss-Str. 38-40, 24568 Kaltenkirchen,ein. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 21 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 18. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter nachfolgender Adresse Pütz Security AG, bei der Gesellschaft angemeldet und ihr unter dieser Adresse den von dem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie zu Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 4. April 2019 (0.00 Uhr MESZ), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform. Der Aktionär kann sich durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen anderen Aktionär, einen Treuhänder, oder einen von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater) vertreten lassen (vgl. § 134 Abs. 3 AktG). Tagesordnung
Kaltenkirchen, 27.02.2019 Pütz Security AG Der Vorstand |
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