Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Raiffeisen Lippe-Weser Aktiengesellschaft

Lage

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Sehr geehrte Aktionäre,

zur vierundzwanzigsten ordentlichen Hauptversammlung unserer Aktiengesellschaft laden wir Sie hiermit ganz herzlich ein. Sie findet statt

am 12.10.2020 um 19:00 Uhr
in der PHOENIX CONTACT arena, Bunsenstraße 39, 32657 Lemgo
(ehem. Lipperland-Halle)

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Gerhard Rose, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Bericht des Vorstands über die geschäftliche Entwicklung der Aktiengesellschaft im Geschäftsjahr 2019, Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2019, des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019

3.

Verwendung des Bilanzgewinns 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 1.151.609,06 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,12 je Aktie: € 410.794,68 für 3.423.289 Stückaktien.

Einstellung in andere Ergebnisrücklagen: € 740.814,38

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 zu entlasten.

6.

Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach § 96 Abs. 1 Aktiengesetz in Verbindung mit § 12 der Satzung. Danach gehören dem Aufsichtsrat 9 Mitglieder an, von denen drei Mitglieder mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden. Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder und Ersatzmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor,

a.)

Herrn Gerhard Rose, Landwirt, Eversen
Neu: Herrn Dr. Fritz Feger, Landwirt, Lage

b.)

Herrn Heinrich-Wilhelm Tölle, Landwirt, Extertal, – Wiederwahl –

c.)

Herrn Johannes Schulte-Althoff, Vorstand der Agravis Raiffeisen AG, Münster, – Wiederwahl-

zu neuen Mitgliedern, und zu neuen Ersatzmitgliedern

d.)

Herrn Thomas Besche, Landwirt aus Nieheim, als Ersatzmitglied für Herrn Dr. Fritz Feger

e.)

Herrn Jobst Friedrichmeier, Landwirt aus Leopoldshöhe, als Ersatzmitglied für Herrn Heinrich-Wilhelm Tölle,

f.)

Herrn Dr. Dirk Köckler, Vorstandsvorsitzender der Agravis Raiffeisen AG aus Münster als Ersatzmitglied für Herrn Johannes Schulte-Althoff

zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

7.

Wahl von Beiratsmitgliedern

Der Beirat setzt sich gemäß § 15 der Satzung aus bis zu 25 Mitgliedern zusammen, von denen 8 Mitglieder mit Beendigung der Hauptversammlung ausscheiden.

Die folgenden Beiratsmitglieder scheiden in diesem Jahr aus und der Aufsichtsrat schlägt vor, die Personen

a.)

Herrn Dieter Hagedorn, Landwirt aus Lage, – Wiederwahl –

b.)

Herrn Hartmut Heer, Landwirt aus Horn-Bad Meinberg, – Wiederwahl –

c.)

Herrn Jobst Friedrichsmeier, Landwirt aus Leopoldshöhe, – Wiederwahl –

d.)

Freifrau Ann-Cathrine von Kanne, Landwirtin aus Steinheim, – Wiederwahl –

e.)

Frau Annette Sendler, Landwirtin aus Lage, – Wiederwahl –

zu neuen Mitgliedern zu wählen.

Folgende Beiratsmitglieder scheiden aus, und der Aufsichtsrat schlägt vor, in diesem Jahr für sie keine neuen Beiratsmitglieder zu wählen:

f.)

Herrn Wilhelm Busse, Landwirt aus Albaxen,

g.)

Herrn Paul Gemmeke, Landwirt aus Marienmünster,

h.)

Herrn Dr. Christian Degenhardt, Vorstand des Raiffeisenverbandes Westfalen-Lippe aus Münster.

Die Hauptversammlung ist an die Vorschläge nicht gebunden.

8.

Satzungsänderungen

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

a)

Ergänzung zu § 3 Abs. 3 der Satzung:

§ 3 Abs. 3 soll um einen Satz ergänzt werden:

„(3) Jede Übertragung, Sicherungsabtretung und Verpfändung der Aktien bedarf der Zustimmung der Gesellschaft. Die Zustimmung erteilt der Vorstand.
Die Zustimmung zu einer Übertragung ist insbesondere zu verweigern, wenn der Erwerber nicht zu dem Kreis der in §4 Abs.1 genannten Personen gehört, oder wenn infolge der Übertragung ein Aktionär mit mehr als 45% am Grundkapital beteiligt wäre.“

b)

Ergänzung zu § 21 der Satzung:

§ 21 wird um einen Abs. 2 ergänzt, der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3.

Der neue Abs. 2 lautet:

„Gehören einem Aktionär mehr als 30% der Stückaktien, ist sein Stimmrecht auf die Anzahl von Stimmen beschränkt, die 30% der gesamten Stückaktien gewähren.“

9.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Audit Service Münster GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu wählen.

10.

Verschiedenes

In den Geschäftsräumen der Raiffeisen Lippe-Weser AG liegen ab sofort der Jahresabschluss zum 31.12.2019, der Lagebericht des Vorstandes, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzgewinns zu Ihrer Einsichtnahme aus.

Gemäß § 16 der Satzung ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienbuch als Inhaber einer oder mehrerer Aktien eingetragen ist. Ist der Aktionär eine natürliche Person, so kann er an der Hauptversammlung entweder persönlich teilnehmen und sein Stimmrecht ausüben oder einen anderen Aktionär oder Familienangehörigen zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechtes bevollmächtigen.

Ist der Aktionär eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, so wird sie nach Maßgabe der für ihre Vertretung geltenden Bedingungen oder durch eine zu bevollmächtigende Person vertreten. Jede besonders erteilte Vollmacht bedarf der Schriftform. Sie ist der Gesellschaft vom Bevollmächtigten vorzulegen, und zwar spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung.

Jeder Aktionär darf maximal 5 % der Stimmrechte durch Vollmacht auf sich übertragen lassen. Jede Stückaktie erhält in der Hauptversammlung eine Stimme.

 

Lage, 09.09.2020

Der Vorstand

Siegbert Jäger                Heinz-Walter Niedertopp

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