Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Rostocker Straßenbahn AG Rostock |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Aufsichtsrat | 12.09.2019 |
Rostocker Straßenbahn AGRostockDie Amtszeit eines Teils der Vertreter der Hansestadt Rostock im Aufsichtsrat endete mit Ablauf der Hauptversammlung am 05. August 2019. Gemäß § 7 Abs. 3 der Satzung ergibt sich eine Neuwahl. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Ziffer 1 DrittelbG i. V. m. § 7 Abs. 1 der Satzung aus acht von der Hauptversammlung und vier von den Arbeitnehmern zu wählenden Vertretern zusammen. Danach setzt sich der Aufsichtsrat der RSAG wie folgt zusammen:
Rostocker Straßenbahn AG |