Saarländische Investitionskreditbank Aktiengesellschaft
Saarbrücken
Einladung
Wir laden die Aktionäre der Bank zu der am
Mittwoch, 28.06.2023, 14.00 Uhr,
im Sitzungssaal 003 im Erdgeschoss des atrium Haus der Wirtschaftsförderung, Franz-Josef-Röder-Straße 17, 66119 Saarbrücken, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
TAGESORDNUNG:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bank für das Geschäftsjahr 2022 sowie des Lageberichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn 2022 in Höhe von EUR 882.133,96 (einschließlich Gewinnvortrag EUR 8.406,50 und nach Vorwegzuweisung zu den Gewinnrücklagen von EUR 600.000,00) wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Festsetzung der Vergütung für den Aufsichtsrat 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfassung vor: „Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für das Geschäftsjahr 2022 neben dem Ersatz ihrer baren Auslagen und einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer eine feste, als Geschäftsaufwand zu verbuchende Vergütung von insgesamt 92.917,10 EUR. Auf Veranlassung des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft soll die o.g. Regelung ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht für die aktuellen Ministerinnen und Minister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gelten. Für diese wird keine Vergütung vorgesehen und beträgt daher Null Euro.“ |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zu wählen. Die Konditionen bleiben zum Vorjahr unverändert und betragen EUR 95.200,– brutto zuzüglich Auslagen und Kosten der Berichtsanfertigung sowie einer Pauschale für Kommunikationskosten von 4 %. Im Honorar enthalten ist auch ein Betrag in Höhe von EUR 11.900,– brutto für die Prüfung des EFRE-Fonds, der seitens der SIKB dem Fonds weiter belastet wird. |
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6. |
Information über die Ersatzwahl einer Arbeitnehmervertreterin bzw. eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat ab 01.07.2023 bis zum Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2025, in der der Jahresabschluss zum 31.12.2024 vorgelegt wird. |
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7. |
Verschiedenes |
Saarbrücken, 16.05.2023
Der Vorstand
Doris Woll Achim Köhler