Schweizer Electronic AktiengesellschaftSchrambergISIN: DE0005156236
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I. |
Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten Vor dem Hintergrund der nach wie vor anhaltenden COVID-19-Pandemie hat der Vorstand
Die Auswirkungen der Durchführung der diesjährigen Hauptversammlung ohne physische |
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II. |
Tagesordnung und Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungsgegenständen |
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Schweizer Electronic AG, des gebilligten Die genannten Unterlagen sowie der zusammengefasste gesonderte nichtfinanzielle Bericht
zugänglich. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 sowie Der Aufsichtsrat schlägt – gestützt auf die Empfehlung und Präferenz seines Prüfungsausschusses Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der EU-Abschlussprüferverordnung Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme |
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5. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Mit Ablauf der am 24. Juni 2022 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung endet Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Dr. Harald Marquardt, wohnhaft in Tuttlingen, Vorsitzender des Vorstands der Marquardt Management SE, Rietheim-Weilheim, mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 24. Juni 2022 bis zur Beendigung Herr Dr. Marquardt hat keine Mitgliedschaft in einem anderen gesetzlich zu bildenden Ein Lebenslauf von Herrn Dr. Marquardt ist in Abschnitt III. dieser Einladung abgedruckt
abrufbar. |
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6. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom Gemäß § 26j Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz (EGAktG) ist § Der Vergütungsbericht ist (nebst dem Vermerk des Abschlussprüfers) in nachfolgendem
kostenfrei öffentlich zugänglich. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemeinsam nach § 162 AktG erstellten und |
III. |
Angaben zu Tagesordnungspunkt 5: Lebenslauf von Herrn Dr. Harald Marquardt Herr Dr. Harald Marquardt Vorsitzender des Vorstands der Marquardt Management SE Persönliche Daten Geburtsdatum: 08.05.1961 Ausbildung
Beruflicher Werdegang
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IV. |
Angaben zu Tagesordnungspunkt 6: Vergütungsbericht nach § 162 AktG für das Geschäftsjahr Der von Vorstand und Aufsichtsrat erstellte Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr Vergütungsbericht 2021 Nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) sind |
I. |
Vergütung der Mitglieder des Vorstands Der Aufsichtsrat der Schweizer Electronic AG hat in seiner Sitzung vom 12.04.2021 Im Geschäftsjahr 2021 gab es keine personellen Veränderungen im Vorstand. Der Vorstandsvorsitzende, Durch eine ebenfalls am 01.08.2021 geschlossene Nachtragsvereinbarung wurde der zwischen |
1. |
Grundsätze des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Schweizer Electronic AG Bei der Festlegung der Vorstandsbezüge orientiert sich der Aufsichtsrat an den folgenden Förderung der Konzernstrategie Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist auf eine langfristige und nachhaltige Entwicklung Die Einbeziehung wichtiger Finanzkennzahlen in die Vorstandsvergütung soll das langfristige Im Rahmen der langfristigen variablen Vergütung werden mit den Vorstandsmitgliedern Angemessenheit der Vergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder soll in einem angemessenen Verhältnis zu ihren Verknüpfung von Leistung und Vergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist an ihre Leistung gekoppelt, indem die variablen Harmonisierung mit Aktionärs- und Stakeholderinteressen Das Vergütungssystem leistet einen zentralen Beitrag zur Verknüpfung der Interessen Durchgängigkeit des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands knüpft an die Vergütungssystem |
2. |
Festlegung der konkreten Ziel-Gesamtvergütung Der Aufsichtsrat legt im Einklang mit dem Vergütungssystem jeweils für das bevorstehende |
a) |
Horizontaler (externer) Vergleich Zur Beurteilung der Angemessenheit und Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der |
b) |
Differenzierung nach dem jeweiligen Anforderungsprofil Das Vergütungssystem erlaubt es dem Aufsichtsrat, bei der Höhe der Ziel-Gesamtvergütung |
c) |
Höchstgrenzen der Vergütung Die variable Vergütung soll ein ausgeglichenes Chancen-Risiko-Profil gewährleisten. Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine betragsmäßige Im Geschäftsjahr 2021 betrug die tatsächlich vertraglich vereinbarte Maximalvergütung |
d) |
Komponenten und Struktur der Ziel-Gesamtvergütung im Überblick Das Vergütungssystem sieht grundsätzlich feste erfolgsunabhängige sowie variable erfolgsabhängige Die festen erfolgsunabhängigen Vergütungsbestandteile umfassen das Jahresfestgehalt, Die variablen Vergütungsbestandteile umfassen eine Vergütungskomponente mit kurz- Das Jahresfestgehalt trägt 35 bis 45 % zur Zielvergütung bei. Während die variable Die folgende Übersicht enthält eine stichwortartige Beschreibung der wesentlichen |
Vergütungsbestandteil | Ausgestaltung | Strategiebezug |
Erfolgsunabhängige Vergütung | ||
Jahresfestgehalt | Fixe Vergütung, die in zwölf gleich hohen Monatsraten jeweils am Monatsende ausgezahlt wird. |
Gewinnung und Bindung qualifizierter Vorstandsmitglieder durch Gewährung einer wettbewerbsfähigen Vergütung |
Nebenleistungen | Dienstwagen, Erstattung von Reisekosten, D&O-Versicherung, Unfallversicherung, Berufsgenosseschaftsbeitrag, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge |
|
Versorgungszusage | Versorgungsleistungen nach Maßgabe einer Versorgungszusage | |
Variable Vergütung | ||
Medium & Short Term Incentive | • Jährlich gewährte variable Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung
• Cap: 60 % des Jahresfestgehalts • Finanzielle Leistungskriterien: EBITDA (Gewichtung: 60 %), Free Cashflow (Gewichtung: • Auszahlung nach Feststellung des Jahresabschlusses in bar |
Anreiz zur Steigerung von Profitabilität und Rentabilität von Schweizer |
Long Term lncentive | • Variable Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter, die in jährlichen Tranchen mit grundsätzlich jeweils 4-jähriger Laufzeit (Performanceperiode) rolliert • Cap: 80 % des Jahresfestgehalts • Abhängig von finanziellen (ROCE) und nichtfinanziellen (Unternehmensfaktor) Leistungskriterien • Auszahlung nach Ende der jeweiligen Performanceperiode in bar |
Anreize zur Förderung der langfristigen und nachhaltigen Wachstumsstrategie von Schweizer und zur nachhaltigen Wertschaffung im Interesse der Aktionäre |
Sonstiges | ||
Malus-Regelung | Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Reduktion der variablen Vergütung | Anreiz zur Sicherstellung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung und zur Vermeidung des Eingehens unangemessener Risiken |
Maximalvergütung | Betragsmäßige Höchstgrenze aller Vergütungskomponenten | Begrenzung der Vorstandsvergütung zur Sicherstellung der Angemessenheit der Vorstandsvergütung und zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Kosten für die Gesellschaft |
Für das Geschäftsjahr 2021 hat der Aufsichtsrat folgende Ziel-Gesamtvergütung festgelegt: |
Zielvergütung 2021
in TEUR |
Nicolas-Fabian Schweizer
Vorstandsvorsitzender |
Marc Bunz
Stellvertretender |
||
2021 | 2020 | 2021 | 2020 | |
Jahresfestgehalt | 322 | 280 | 298 | 270 |
Nebenleistungen | 16 | 28 | 24 | 22 |
Versorgungsbezüge1) | 231 | 189 | 235 | 195 |
Summe fester erfolgsunabhängiger Ziel-Vergütung | 569 | 497 | 557 | 487 |
MSTI | 97 | 84 | 89 | 81 |
LTI | 129 | 112 | 119 | 108 |
Summe variable Ziel-Vergütung | 225 | 196 | 209 | 189 |
Ziel-Gesamtvergütung | 794 | 693 | 766 | 676 |
1) Beiträge an externe Versorgungsträger gem. Versorgungszusagen für die betriebliche
Altersversorgung.
3. |
Anwendung des Vergütungssystems im Geschäftsjahr 2021 |
a) |
Jahresfestgehalt Das Jahresfestgehalt ist eine fixe, auf das gesamte Geschäftsjahr bezogene Vergütung, Im Geschäftsjahr 2021 wurde Herrn Nicolas-Fabian Schweizer ein Jahresfestgehalt in |
||||||||||||
b) |
Nebenleistungen Den Vorstandsmitgliedern wurden im Geschäftsjahr 2021 folgende Nebenleistungen gewährt:
|
||||||||||||
c) |
Versorgungsbezüge Jedes Mitglied des Vorstands erhält Versorgungsleistungen nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Systematik der Versorgungszusagen für betriebliche Altersvorsorgeleistungen für In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2021 geleisteten |
Altersversorgung der Vorstandsmitglieder
in TEUR | Geschäftsjahr | Zuführung zu Unterstützungskassen |
Zum 31.12. erdienter jährlicher Pensionsanspruch |
Amtierende Vorstandsmitglieder | |||
Nicolas-Fabian Schweizer | 2021 | 231 | 80 |
Marc Bunz | 2021 | 235 | 86 |
Summe | 2021 | 466 | 166 |
Bei Ausscheiden vor dem 65. Lebensjahr reduziert sich der Anspruch auf den bis zum |
|
Für die beiden früheren Vorstandsmitglieder Dr. Maren Schweizer und Bernd Schweizer |
in TEUR | Geschäftsjahre | Zuführung zu Unterstützungskassen |
Zum 31.12. erdienter jährlicher Pensionsanspruch |
Frühere Vorstandsmitglieder | |||
Dr. Maren Schweizer (bis 02/2017) |
2021 | 47 | 91 |
Bernd Schweizer (bis 05/2015) |
2021 | 16 | 38 |
Summe | 2021 | 63 | 129 |
d) |
Variable Vergütungskomponente (Medium & Short Term Incentive (MSTI))
|
MSTI 2021 | Zielbetrag | EBITDA | Free Cashflow | Gesamt-
Zielerreichung |
Auszahlungsbetrag | ||
TEUR | Gewichtung | Zielerreichung | Gewichtung | Zielerreichung | TEUR | ||
Nicolas-Fabian Schweizer
Vorstandsvorsitzender |
97 | 60 % | 0 % | 40 % | 200 % | 80 % | 77 |
Marc Bunz
stellv. Vorstandsvorsitzender |
89 | 60 % | 0 % | 40 % | 200 % | 80 % | 72 |
e) |
Variable Vergütungskomponente (Long Term Incentive (LTI))
|
4. |
Weitere vergütungsrelevante Regelungen |
a) |
Malus-Regelung Falls ein Vorstandsmitglied in seiner Funktion als Mitglied des Vorstands einen nachweislich Etwaige Schadensersatzansprüche der Schweizer Electronic AG gegen das Vorstandsmitglied, Im Geschäftsjahr 2021 lagen keine Umstände vor, die eine Anwendung der Malus-Regelung |
b) |
Laufzeiten und Beendigungsmöglichkeiten Der Aufsichtsrat beachtet bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie bei der Die Dienstverträge sehen keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit vor; das beiderseitige Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit Mit jedem Vorstandsmitglied wird ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für die Dauer Für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) hat das Vorstandsmitglied Im Geschäftsjahr 2021 kam es zu keiner Veränderung im Vorstand, weshalb keine Leistungen |
5. |
Keine Leistungen von Dritten Im Geschäftsjahr 2021 wurde keinem Vorstandsmitglied eine Vergütung von Dritten im |
6. |
Gewährte und geschuldete Vergütung im Geschäftsjahr 2021 |
a) |
Gegenwärtige Vorstandsmitglieder Die nachfolgende Tabelle enthält die den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Vorstandsmitgliedern |
Gewährte und geschuldete Vergütung
in TEUR |
Nicolas-Fabian Schweizer
Vorstandsvorsitzender |
Marc Bunz
Stellv. Vorstandsvorsitzender |
||||||
2021 | In % der
Gesamt- vergütung |
2020 | In % der Gesamt- vergütung |
2021 | In % der
Gesamt- vergütung |
2020 | In % der Gesamt- vergütung |
|
Jahresfestgehalt1) | 322 | 78% | 259 | 67% | 298 | 76% | 250 | 68% |
Nebenleistungen | 16 | 4% | 28 | 7% | 24 | 6% | 22 | 6% |
Sonstige Bezüge2) | – | 0% | 98 | 25% | – | 0% | 95 | 26% |
Summe fester erfolgsunabhängiger Vergütung | 338 | 81% | 385 | 100% | 322 | 82% | 367 | 100% |
MSTI | 77 | 19% | 0 | 0% | 72 | 18% | 0 | 0% |
LTI-Ü 2021 | 0 | 0% | 0 | 0% | ||||
LTI-Ü 2020 | 0 | 0% | 0 | 0% | ||||
Summe variable Vergütung | 77 | 19% | 0 | 0% | 72 | 18% | 0 | 0% |
Gesamtvergütung | 415 | 100% | 385 | 100% | 394 | 100% | 367 | 100% |
1) Im Jahr 2020: Freiwilliger Verzicht auf 30% der vertraglich zugesagten Vergütung |
|
2) Im Jahr 2020: Turnaround-Bonus, der nicht in Abhängigkeit von der Entwicklung finanzieller |
b) |
Frühere Vorstandsmitglieder Mit dem früheren Vorstandsmitglied Dr. Maren Schweizer wurde im Rahmen eines gerichtlichen Im Übrigen wurden im Geschäftsjahr 2021 für ehemalige Vorstandsmitglieder Pensionszahlungen |
II. |
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung der Gesellschaft Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung, Das der Satzungsregelung zugrundeliegende System für die Vergütung der Mitglieder
Die nachfolgende Tabelle enthält die den Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr |
in TEUR | Feste Vergütung |
in %1) | Vergütung Ausschusstätigkeit |
in % | Variable Vergütung |
in % | Gesamt- vergütung |
Christoph Schweizer | 30 | 50% | 30 | 50% | 0 | 0 | 60 |
(2020) | 30 | 50% | 30 | 50% | 0 | 0 | 60 |
Dr. Stephan Zizala | 23 | 50% | 23 | 50% | 0 | 0 | 45 |
(2020) | 23 | 50% | 23 | 50% | 0 | 0 | 45 |
Michael Kowalski 2) |
8 | 50% | 8 | 50% | 0 | 0 | 15 |
(2020) | 15 | 50% | 15 | 50% | 0 | 0 | 30 |
Dr. Stefan Krauss 3) |
8 | 50% | 8 | 50% | 0 | 0 | 15 |
Chris Wu | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
(2020) | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
Petra Gaiselmann | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
(2020) | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
Jürgen Kammerer | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
(2020) | 15 | 100% | – | – | 0 | 0 | 15 |
Gesamt 2021 | 113 | 63% | 68 | 37% | 0 | 0 | 180 |
(Gesamt 2020) | 113 | 63% | 68 | 37% | 0 | 0 | 180 |
1) Anteil an der Gesamtvergütung
2) Mitglied des Aufsichtsrats bis 25.06.2021
3) Mitglied des Aufsichtsrats seit 25.06.2021
III. |
Vergleichende Darstellung der Ertragsentwicklung und der jährlichen Vergütung Die nachfolgende Tabelle stellt gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AktG die Ertragsentwicklung Die Ertragsentwicklung wird zusätzlich zum handelsrechtlichen Jahresüberschuss/-fehlbetrag Für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird die im jeweiligen Geschäftsjahr Für die Darstellung der durchschnittlichen Vergütung der Arbeitnehmer wird auf die Die folgende Tabelle stellt die Werte in einer Weise dar, die einen Vergleich ermöglicht: |
Geschäftsjahr | 2017 | 2018 | Veränderung in % | 2019 | Veränderung in % | 2020 | Veränderung in % | 2021 | Veränderung in % |
Ertragsentwicklung (in Mio. EUR) | |||||||||
EBITDA1) | 8,4 | 9,2 | +10% | 0,1 | -99% | -9,5 | n/a | -8,5 | +11% |
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag gemäß HGB2) | 5,1 | 3,1 | -39% | -2,8 | -190% | -9,1 | n/a | +2,8 | n/a |
Durchschnittliche Vergütung der Arbeitnehmer
(in TEUR) |
|||||||||
Belegschaft in Deutschland | 57 | 58 | +2% | 533) | -9%3) | 604) | +12%4) | 635) | +7%5) |
Vorstands- vergütung 6) (in TEUR) |
|||||||||
Nicolas-Fabian Schweizer
Vorstandsvorsitzender |
617 | 443 | -28% | 563 | +27% | 3857) | -32%7) | 415 | +8% |
Marc Bunz
Stellv. Vorstands- |
637 | 421 | -34% | 535 | +27% | 3677) | -31%7) | 394 | +7% |
Aufsichtsrats-
vergütung (in TEUR) |
|||||||||
Christoph Schweizer
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit 28. Juni 2019 |
23 | – | – | 30 | – | 60 | +100% | 60 | 0% |
Dr. Stephan Zizala
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses seit 7.7.2017 |
30 | 45 | +50% | 45 | 0% | 45 | 0% | 45 | 0% |
Dr. Stefan Krauss
Mitglied des Aufsichtsrats und Personal- und Finanzausschusses |
– | – | – | – | – | – | – | 15 | – |
Michael Kowalski
Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis 28. Juni |
60 | 60 | 0% | 45 | -25% | 30 | -33% | 15 | -50% |
Chris Wu
Mitglied des Aufsichtsrats |
8 | 15 | +100% | 15 | 0% | 15 | 0% | 15 | 0% |
Petra Gaiselmann
Mitglied des Aufsichtsrats |
– | – | – | 8 | – | 15 | +100% | 15 | 0% |
Jürgen Kammerer
Mitglied des Aufsichtsrats |
– | – | – | 8 | – | 15 | +100% | 15 | 0% |
1) Das EBITDA der Gruppe ist ein maßgebliches Leistungskriterium für die Ermittlung
der MSTI.
2) Die Kennziffer Jahresüberschuss der Schweizer Electronic AG (HGB) ist nicht relevant
für die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder.
3) Ohne Kurzarbeitergeld (Zeitraum teilweiser Kurzarbeit: März bis Juli 2019).
4) Ohne Kurzarbeitergeld (Zeitraum teilweiser Kurzarbeit: April bis Dezember 2020) |
Freiwilliger Verzicht von fixen Vergütungen und Sonderzahlungen von Teilen der berücksichtigen
Arbeiternehmer.
5) Ohne Kurzarbeitergeld (Zeitraum teilweiser Kurzarbeit: Januar bis Februar 2021).
6) Fixe und variable Vergütungsbestandteile.
7) Freiwilliger Verzicht auf 30 % der vertraglich zugesagten fixen Vergütung von April
– Juni 2020.
Schramberg, den 11. April 2022
Schweizer Electronic AG
Für den Vorstand | Für den Aufsichtsrat | |
Nicolas-Fabian Schweizer | Marc Bunz | Christoph Schweizer |
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870)
An die SCHWEIZER ELECTRONIC AG
Prüfungsurteil
Wir haben den Vergütungsbericht der SCHWEIZER ELECTRONIC AG, Schramberg, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben
nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. In Einklang mit
§ 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen
Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil
erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs.
3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts
nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser
Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt „Verantwortung des Wirtschaftsprüfers“
unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die
Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung
in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der
Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte
Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.
Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts,
einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht.
Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig
erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen
Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten
– falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht
in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden
sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich
der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten
Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In
Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben,
die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung
des Vergütungsberichts nicht geprüft.
Freiburg i. Br., 14. April 2022
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Nietzer
Wirtschaftsprüfer |
Busser
Wirtschaftsprüfer |
||
V. |
Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung |
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung Die Hauptversammlung wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 des COVID-19-Gesetzes ohne physische Alle Aktionäre, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis Im Verhältnis zur Gesellschaft bestehen Rechte und Pflichten aus Aktien gemäß § 67 Die Anmeldung zur Hauptversammlung bedeutet keine Sperre für die Veräußerung von oder Die Anmeldung zur Hauptversammlung muss bei der Gesellschaft in Textform unter der SCHWEIZER ELECTRONIC AG erfolgen. Damit Aktionäre über das Online-Portal unter
ihr Stimmrecht ausüben können, ist die fristgemäße Anmeldung erforderlich. Den Aktionären
|
||
2. |
Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten oder mittels Briefwahl |
a) |
Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten Die Aktionäre können ihr Stimmrecht nach entsprechender Erteilung einer Vollmacht Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären auch an, den von der Gesellschaft benannten Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos SCHWEIZER ELECTRONIC AG oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Wenn ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater Bevollmächtigungen, Vollmachtnachweise sowie die Erteilung oder Änderung von Weisungen SCHWEIZER ELECTRONIC AG oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aktionäre können außerdem über die oben unter V.1. angegebene Internetseite unter Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 134 Ein Intermediär darf das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, als deren Inhaber |
|
b) |
Stimmabgabe durch Briefwahl Die Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Briefwahl ausüben. Auch im Fall der Briefwahlstimmen müssen der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 23. Juni 2022, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: SCHWEIZER ELECTRONIC AG oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aktionäre können außerdem über die oben unter V.1. angegebene Internetseite unter |
|
c) |
Weitere Informationen zur Stimmrechtsausübung Sollten Stimmrechte fristgemäß auf mehreren Wegen (Brief, E-Mail, elektronisch über Gehen auf demselben Übermittlungsweg fristgemäß mehrere Briefwahlstimmen bzw. Vollmachten Eine spätere Stimmabgabe als solche gilt nicht als Widerruf einer früheren Stimmabgabe. Der zuletzt zugegangene, fristgerechte Widerruf einer Erklärung ist maßgeblich. Sollten auf dem gleichen Weg Erklärungen mit mehr als einer Form der Stimmrechtsauübung Sollte ein Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater gemäß § |
3. |
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 AktG und Fragerecht im Wege |
a) |
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das sind Schweizer Electronic AG Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge werden wir gemäß § 124 Abs. 1 AktG bekanntmachen, |
|
b) |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären Aktionäre sind gemäß § 126 Abs. 1 AktG berechtigt, gegen einen Vorschlag von Vorstand Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG einschließlich des
zugänglich machen, wenn der Gegenantrag mit einer Begründung spätestens am Donnerstag,9. Juni 2022, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingeht: Schweizer Electronic AG oder E-Mail: ir@schweizer.ag Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und dessen Für Wahlvorschläge von Aktionären gelten nach § 127 AktG die vorstehenden Bestimmungen Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die nach § 126 AktG oder § 127 AktG |
|
c) |
Fragerecht der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation Den Aktionären wird nach Maßgabe von § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 des COVID-19-Gesetzes
einzureichen. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Ein Recht zur Einreichung |
|
d) |
Möglichkeit des Widerspruchs gegen Hauptversammlungsbeschlüsse Den Aktionären, die ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl oder Vollmachtserteilung
zu übermitteln und sind ab dem Beginn der virtuellen Hauptversammlung bis zu deren |
4. |
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft gemäß § 124a AktG Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden sich auf der Internetseite
|
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5. |
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Schweizer |
|
6. |
Datenschutzhinweise Ihre personenbezogenen Daten werden für die im Aktiengesetz vorgeschriebene Führung
abrufbar. Die Schweizer Electronic AG sendet Ihnen diese Informationen auf Anforderung |
Schramberg, im Mai 2022
Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg
Der Vorstand