Solarpraxis Neue Energiewelt AG – Hauptversammlung 2016

Solarpraxis Neue Energiewelt AG

Berlin

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am Dienstag, den 12. Juli 2016

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, den 12. Juli 2016 um 11:00 Uhr

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Solarpraxis Neue Energiewelt Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) in Berlin ein.

Die Hauptversammlung findet statt im

Hotel Albrechtshof, Albrechtstraße 8, 10117 Berlin-Mitte

Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015 sowie Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Die vorgenannten Unterlagen können in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin, eingesehen werden. Eine Einsicht ist auch im Internet unter www.solarpraxis.de im Bereich „Investor Relations“ möglich. Darüber hinaus liegen diese Unterlagen während der Hauptversammlung zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Kopie der genannten Unterlagen.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats (einschließlich ausgeschiedener Mitglieder) für das Geschäftsjahr 2015

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats (einschließlich ausgeschiedener Mitglieder) Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung kann die Hauptversammlung den Mitgliedern des Aufsichtsrats für jedes abgelaufene Geschäftsjahr eine angemessene Vergütung gewähren. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Frau Petersen sowie die Herren Neubert, Wecke und Senn erhalten für ihre Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 folgende Vergütung:

Hr. Neubert: € 3.000; Hr. Senn: € 1.000; Fr. Petersen: € 1.500; Hr. Wecke: € 500“

5.

Beschlussfassung über eine Satzungsänderung; Anmeldefrist für die Teilnahme an der Hauptversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

In § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird eine Anmeldefrist von sechs Tagen aufgenommen. § 17 der Satzung (Teilnahme an der Hauptversammlung) wird wie folgt neu gefasst:

„1.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft oder einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle angemeldet haben. Bei der Berechnung der Anmeldefrist sind weder der Tag des Zugangs der Anmeldung noch der Tag der Hauptversammlung mitzurechnen.

2.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters aufgrund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des sechsten Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.“

Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur die Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Berichtigungen des Aktienregisters aufgrund von Aktienübertragungen werden bis zum Ablauf des 6. Tages vor der Hauptversammlung vorgenommen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihren Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf steht nachfolgend genannte Adresse zur Verfügung:

Anmeldestelle:

Per Post an:
Solarpraxis Neue Energiewelt AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München

Per Telefax an: +49 89 30903-74675
Per E-Mail an: anmeldestelle@computershare.de

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

Solarpraxis Neue Energiewelt AG, z. Hd. Frau Aleksandra Danieluk, Zinnowitzer Straße 1, 10115 Berlin, Fax: 030 – 726 296 309; E-Mail: info@solarpraxis.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse www.solarpraxis.de im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

 

Berlin, im Mai 2016

Solarpraxis Neue Energiewelt Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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