Südzucker AG – Kraftloserklärung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Südzucker AG
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Kraftloserklärung unrichtig gewordener Aktienurkunden 22.02.2019

Südzucker AG

Mannheim

(vormals: Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt)

Kraftloserklärung unrichtig gewordener Aktienurkunden

ISIN DE0007297004 / WKN 729 700

Durch dreimalige Veröffentlichung im Bundesanzeiger, und zwar am 8. Oktober, am 8. November und am 6. Dezember 2018, haben wir unsere Aktionäre unter Hinweis auf die gerichtliche Genehmigung und unter Androhung der Kraftloserklärung aufgefordert, ihre unrichtig gewordenen, noch auf die alte Firma „Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt“ lautenden Aktienurkunden, bis zum 15. Januar 2019 zum Umtausch einzureichen.

Sämtliche noch im Umlauf befindlichen, auf die alte Firma „Südzucker Aktiengesellschaft Mannheim/Ochsenfurt“ lautenden Aktienurkunden nebst Talon, die bis jetzt noch nicht zum Umtausch eingereicht wurden, werden hiermit gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung wurde durch Beschluss des Amtsgerichts – Registergericht – Mannheim vom 10. September 2018 erteilt.

Anstelle der für kraftlos erklärten Aktienurkunden werden den Berechtigten Miteigentumsanteile an einem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien verschafft. Die Inhaber kraftloserklärter Aktienurkunden werden darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft beabsichtigt, die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht (Hinterlegungsstelle) demnächst zu beantragen.

 

Mannheim, im Februar 2019

Südzucker AG

Der Vorstand

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