HanseMerkur Reiseversicherung AG
Hamburg
Bekanntmachung einer Mehrheitsbeteiligung (§ 20 Abs. 6 AktG)
Hiermit zeigen wir gemäß § 20 Abs. 6 AktG an, dass
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die HanseMerkur Holding AG der HanseMerkur Reiseversicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr unmittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gehören. |
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die HanseMerkur Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG mitgeteilt hat, dass ihr mittelbar sämtliche Aktien an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gehören, da ihr die Beteiligung der HanseMerkur Holding AG an der HanseMerkur Reiseversicherung AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen ist. |
Hamburg im Dezember 2020
Der Vorstand
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