Veekim AG – Mitteilung Bezugsrecht für den Erwerb von Vorzugsaktien

Veekim AG

Wismar

Mitteilung Bezugsrecht für den Erwerb von Vorzugsaktien

Der Vorstand der Veekim AG mit Sitz in Wismar hat am 23. März 2022 mit Zustimmung
des Aufsichtsrates vom gleichen Tag unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß
§ 3 Abs. 5 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen
von 2.748.719,00 € um 200.000,00 € auf 2.948.719,00 € zu erhöhen. Das gesetzliche
Bezugsrecht wird gewährt.

Es werden 200.000 Stückaktien als gleichrangige, stimmrechtslose Vorzugsaktien mit
einem Gewinnvorzug gemäß § 13 der Satzung (2 Cent je dividendenberechtigter Vorzugsaktie)
gegen Bareinlage mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital i.H.v. jeweils 1,00 €
aus dem genehmigten Kapital gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung sowie einer zusätzlichen
Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von 4,00 € pro Aktie, ausgegeben. Der Ausgabebetrag
pro Vorzugsaktie beträgt somit 5,00 EUR.

Es besteht ein Bezugsrechtsverhältnis von 13,74, d. h. für jeweils 13,74 Aktien kann
eine neue Vorzugsaktie erworben werden. Das Bezugsrecht zum Erwerb der neuen Aktien
muss bis zum 14. April 2022 ausgeübt werden (Bezugsfrist). Maßgebend für die Einhaltung
der Frist ist der Zugang einer vollständigen Zeichnungserklärung bei der Gesellschaft
sowie der Eingang des Gesamtausgabebetrages auf folgendem Sonderkapitalerhöhungskonto:

 
Name des Kontoinhabers Veekim AG
Bankinstitut: Kreissparkasse Walsrode
Kontonr.: “Kapitalerhöhung“ 45 2898 32
IBAN: DE50 2515 2375 0045 2898 32
BIC: NOLADE21WAL

Das Bezugsrecht kann auch auf andere Personen übertragen werden. Nach Ablauf der Bezugsfrist
werden alle übrigen Aktien der NBank Capital Beteiligungsgesellschaft mbH, Hannover,
zugeteilt.

Risikohinweis

Wir machen an dieser Stelle nochmals darauf aufmerksam, dass es sich bei diesen Aktien
um Risikokapital handelt, das zum Zwecke der Weiterentwicklung des Unternehmens eingesetzt
wird und voraussichtlich noch über Jahre hinaus keine Dividende verspricht. Die Veekim
AG befindet sich nach wie vor in der erweiterten Start-Up-Phase und muss zunächst
den entstandenen Verlustvortrag aus den vergangenen Aufbaujahren abtragen. Auch ein
Totalverlust des Kapitals ist nie völlig auszuschließen! Zudem weisen wir noch einmal
darauf hin, dass die Veekim AG nicht verpflichtet werden kann, das gezeichnete Kapital
automatisch an den Anteilseigner zurückzuzahlen, wenn dieser es wünscht. Das Aktienkapital
kann nur dann an den Aktionär zurückgehen, wenn es gelingt, einen anderen Anteilseigner
für den Kauf der Aktienanteile zu gewinnen.

 

Hodenhagen, 29. März 2022

Veekim AG

Der Vorstand

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